Transparenzbericht von “Seniorenwohnanlage Langenhorn der VHW“

den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Seniorenwohnanlage Langenhorn der VHW“ unter dieser Adresse:

Dortmunder Str. 19-21
22419 Hamburg

Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    4. Juni 2016
  • Frist
    8. Juli 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Transparenzberichte von Pflegeheimen“ gestellt.

Wolfgang Rappold
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Gesundheit – Heimaufsicht Details
Von
Wolfgang Rappold
Betreff
Transparenzbericht von “Seniorenwohnanlage Langenhorn der VHW“ [#16977]
Datum
4. Juni 2016 21:29
An
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Gesundheit – Heimaufsicht
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Seniorenwohnanlage Langenhorn der VHW“ unter dieser Adresse: Dortmunder Str. 19-21 22419 Hamburg Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Rappold <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Rappold
Wolfgang Rappold
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Transparenzbericht von “Seniorenwohnanlage Lan…
An Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Gesundheit – Heimaufsicht Details
Von
Wolfgang Rappold
Betreff
AW: Transparenzbericht von “Seniorenwohnanlage Langenhorn der VHW“ [#16977]
Datum
8. Juli 2016 09:02
An
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Gesundheit – Heimaufsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Transparenzbericht von “Seniorenwohnanlage Langenhorn der VHW““ vom 04.06.2016 (#16977) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Rappold Anfragenr: 16977 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Wolfgang Rappold << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Gesundheit – Heimaufsicht
Sehr geehrter Herr Rappold, zu Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.06.2016 - hi…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Gesundheit – Heimaufsicht
Betreff
AW: Transparenzbericht von “Seniorenwohnanlage Langenhorn der VHW“ [#16977]
Datum
8. Juli 2016 10:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rappold, zu Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.06.2016 - hier der gewünschte Heimaufsichtsbericht für die Seniorenwohnanlage Langenhorn der VHW, Dortmunder Str. 19-21 in 22419 Hamburg- möchten wir ihnen vorab folgende Informationen übermitteln: „Der Prüfbericht liegt in Form eines Papierdokuments vor. Dieses Dokument muss von unseren Mitarbeitern kopiert, personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse geschwärzt und dann erneut kopiert und auf Ihren Wunsch hin gescannt werden. Eine einfache elektronische Auskunft ist deshalb nicht möglich, weshalb unser Verwaltungshandeln für Sie nach dem tatsächlich erforderlichen Zeitaufwand gebührenpflichtig ist. Die Rahmengebühr gemäß Tarifnummer 1.3.1.1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburger Transparenzgesetz (HmbTGGebO) beträgt 15 bis 125 Euro. Um diesen Ermessenspielraum für sich nachvollziehbar auszufüllen, wird für die Kalkulation hilfsweise der Stundensatz aus § 6 (1) Nr. 3 der Gebührenordnung für öffentliches Gesundheitswesen herangezogen, der 21,50 Euro je angefangene halbe Stunde des mittleren Dienstes beträgt. Zusätzlich fallen für Sie je Kopie nach der elften 0,15 Euro an (Tarifnummer 2.1.1 HmbTGGebO)“ Daraus folgend benötigen wir von Ihnen eine Rechnungs- und eine ggfs. davon abweichende Versandanschrift. Nach unserer Auffassung fallen die einrichtungsbezogenen Auskünfte über die Pflegestufenstruktur der Nutzer der Einrichtung, über die Personalmenge und die Fachkraftquote unter §7 HmbTG: - sie sind unternehmensbezogen, - sie sind nicht offenkundig (anders als die Platzzahl), - die Information lässt Rückschluss auf die Betriebsführung, auf die Wirtschafts- und Marktstrategie, Kosten und Preiskalkulation, die Entgeltgestaltung und vergleichbare betriebsinterne Umstände zu (zum Beispiel auf eine Konzentration der Einrichtung auf hohe oder niedrige Pflegestufen; auf einen Fachkrafteinsatz, der ggf. deutlich vom gesetzlichen Mindestniveau nach oben abweicht oder aber das Mindestniveau gerade eben noch erfüllt; genauso für die Personalmenge). - ein Bekanntwerden dieser Umstände ist geeignet, die Wettbewerbsposition des Unternehmens zu schmälern bzw. diejenige eines Konkurrenten zu fördern oder dem Unternehmen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (zum Beispiel indem die o.g. Informationen den Konkurrenten bekannt werden und sie sie im Wettbewerb um die Nutzer (siehe bestehende Auslastungsprobleme in den Pflegeheimen!) entsprechend nutzen). Deshalb würden Sie alle diese Daten zusätzlich zu den personenbezogenen Daten lediglich in geschwärzter Form erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Wolfgang Rappold
Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Falle verzichte ich auf den Transparenzbericht... Mit freundlichen Grüß…
An Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Gesundheit – Heimaufsicht Details
Von
Wolfgang Rappold
Betreff
AW: AW: Transparenzbericht von “Seniorenwohnanlage Langenhorn der VHW“ [#16977]
Datum
8. Juli 2016 17:24
An
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Gesundheit – Heimaufsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Falle verzichte ich auf den Transparenzbericht... Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Rappold Anfragenr: 16977 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>