Transparenzbericht von “Seniorenzentrum Marienhof“

den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Seniorenzentrum Marienhof“ unter dieser Adresse:

Am Marienhof 19
24326 Ascheberg (Holstein)

Da meine Mutter in dem Pflegeheim Marienhof stationär untergebracht ist, bin ich(potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.
Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >>

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juni 2016
  • Frist
    8. Juli 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Transparenzberichte von Pflegeheimen“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Heimau…
An Landrätin des Kreises Plön Amt für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Transparenzbericht von “Seniorenzentrum Marienhof“ [#17018]
Datum
8. Juni 2016 13:55
An
Landrätin des Kreises Plön Amt für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Seniorenzentrum Marienhof“ unter dieser Adresse: Am Marienhof 19 24326 Ascheberg (Holstein) Da meine Mutter in dem Pflegeheim Marienhof stationär untergebracht ist, bin ich(potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landrätin des Kreises Plön Amt für Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in den Bericht der Heimaufsicht füge ich bei. Ich bin mir aber nicht sicher, ob Sie dies…
Von
Landrätin des Kreises Plön Amt für Gesundheit
Betreff
AW: Transparenzbericht von “Seniorenzentrum Marienhof“ [#17018]
Datum
14. Juni 2016 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in den Bericht der Heimaufsicht füge ich bei. Ich bin mir aber nicht sicher, ob Sie diese Unterlage meinten. In Ihrem Bezug sprechen Sie vom Transparenzbericht, dieser ist Teil des Prüfberichtes des medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Um diesen Bericht zu erhalten, müssten Sie sich an Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nord Beratungs- und Begutachtungszentrum Hamburg Serviceteam Fachbereich Pflege -Qualitätssicherungsteam Hammerbrookstr. 5 20097 Hamburg wenden. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die Prüfberichte der Heimaufsichten noch nicht auf eine Veröffentlichung ausgerichtet sind. Für Außenstehende erschließt sich der Bericht vielleicht nicht unmittelbar. Daher habe ich zum besseren Verständnis die aktuelle Prüfrichtlinie des Landes SH beigefügt. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Gerne können wir auch einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren. Mit freundlichen Grüßen