Transparenzbericht von “Wohn- und Pflegezentrum Atrium Residenz Freiburg Senovum GmbH“

den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Wohn- und Pflegezentrum Atrium Residenz Freiburg Senovum GmbH“ unter dieser Adresse:

Schnewlinstr. 8
79098 Freiburg

Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. März 2019
  • Frist
    7. April 2019
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Transparenzberichte von Pflegeheimen“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Heimaufsic…
An Stadt Freiburg im Breisgau – Amt für Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Transparenzbericht von “Wohn- und Pflegezentrum Atrium Residenz Freiburg Senovum GmbH“ [#60520]
Datum
8. März 2019 03:27
An
Stadt Freiburg im Breisgau – Amt für Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Wohn- und Pflegezentrum Atrium Residenz Freiburg Senovum GmbH“ unter dieser Adresse: Schnewlinstr. 8 79098 Freiburg Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Freiburg im Breisgau – Amt für Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Mail ist uns innerhalb des Amtes für Soziales und Senioren als zuständige Heimauf…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau – Amt für Soziales
Betreff
Antw: Transparenzbericht von “Wohn- und Pflegezentrum Atrium Residenz Freiburg Senovum GmbH“ [#60520]
Datum
3. April 2019 17:20
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Mail ist uns innerhalb des Amtes für Soziales und Senioren als zuständige Heimaufsicht weitergeleitet worden. Wir bestätigen zunächst, wie erbeten, den Eingang Ihres Mails vom 08.03.2019. Zu Ihrem Anliegen teilen wir Ihnen mit, dass die Bekanntgabe des Prüfberichts gem. § 19 Gesetz für unterstützende Wohnformen Teilhabe und Pflege (WTPG) "... dem Träger einer stat. Einrichtung und deren Einrichtungsleitung schriftlich bekannt zu geben ist.". Die Einsichtnahme in einen entsprechenden aktuellen Prüfbericht ist vom Träger bzw. der Einrichtungsleitung für Personen, z.B. mit entsprechendem berechtigten Interesse, zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Transparenzbericht von “Wohn- und Pflegezentru…
An Stadt Freiburg im Breisgau – Amt für Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Transparenzbericht von “Wohn- und Pflegezentrum Atrium Residenz Freiburg Senovum GmbH“ [#60520]
Datum
12. April 2019 09:54
An
Stadt Freiburg im Breisgau – Amt für Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Transparenzbericht von “Wohn- und Pflegezentrum Atrium Residenz Freiburg Senovum GmbH““ vom 08.03.2019 (#60520) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>