Transparenzportal SH

Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe die Absicht ein Tranzparenzportal nach dem Vorbild Hanburgs (http://suche.transparenz.hamburg.de/) für Schleswig-Holstein zu erstellen und möchte hiermit eine umfangreiche Informationsfreiheitsanfrage nach dem IZG-SH stellen.
Ich bitte Sie mir hierfür die Aktenpläne aller Behörden Schleswig-Holsteins elektronisch zur Verfügung zu stellen, welche dem IZG-SH unterliegen.
Auf Grundlage dieser Aktenverzeichnisse, bitte ich sie weiterhin alle darin erwähnten Dokumente, welche nach dem IZG-SH veröffentlicht werden dürfen und nicht älter als fünf Jahre sind, mir elektronisch bereit zu stellen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind..

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Januar 2015
  • Frist
    26. Februar 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe die Absicht ein Tranzparenzportal nac…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Transparenzportal SH [#8524]
Datum
27. Januar 2015 16:46
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe die Absicht ein Tranzparenzportal nach dem Vorbild Hanburgs (http://suche.transparenz.hamburg.de/) für Schleswig-Holstein zu erstellen und möchte hiermit eine umfangreiche Informationsfreiheitsanfrage nach dem IZG-SH stellen. Ich bitte Sie mir hierfür die Aktenpläne aller Behörden Schleswig-Holsteins elektronisch zur Verfügung zu stellen, welche dem IZG-SH unterliegen. Auf Grundlage dieser Aktenverzeichnisse, bitte ich sie weiterhin alle darin erwähnten Dokumente, welche nach dem IZG-SH veröffentlicht werden dürfen und nicht älter als fünf Jahre sind, mir elektronisch bereit zu stellen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
noch nicht angekommen :-) Ich habe mal beim Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein angerufen und mich nach…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Via
Briefpost
Betreff
noch nicht angekommen :-)
Datum
6. Februar 2015
Status
Warte auf Antwort
Ich habe mal beim Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein angerufen und mich nach einer Empfangsbestätigung erkundigt. Leider konnte meine Email dort nicht aufgefunden werden...
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe die Absicht ein Tranzparenzportal nac…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Transparenzportal SH [#8524]
Datum
6. Februar 2015 11:48
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe die Absicht ein Tranzparenzportal nach dem Vorbild Hanburgs (http://suche.transparenz.hamburg.de/) für Schleswig-Holstein zu erstellen und möchte hiermit eine umfangreiche Informationsfreiheitsanfrage nach dem IZG-SH stellen. Ich bitte Sie mir hierfür die Aktenpläne aller Behörden Schleswig-Holsteins elektronisch zur Verfügung zu stellen, welche dem IZG-SH unterliegen. Auf Grundlage dieser Aktenverzeichnisse, bitte ich sie weiterhin alle darin erwähnten Dokumente, welche nach dem IZG-SH veröffentlicht werden dürfen und nicht älter als fünf Jahre sind, mir elektronisch bereit zu stellen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Anfragenr: 8524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Ihre Anfrage nach IZG Sehr geehrter Antragsteller/in, wunschgemäß bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mails vom 6.2…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
Ihre Anfrage nach IZG
Datum
9. Februar 2015 17:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller/in, wunschgemäß bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mails vom 6.2. und 27.1.2015, "Betreff Transparenzportal SH". Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach IZG [#8524] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Empfangsbestätigung. …
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach IZG [#8524]
Datum
9. Februar 2015 18:14
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Anfrage nach IZG (#8524) Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihrer o.g. Anfrage übersende ich Ihnen meinen Besc…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
Anfrage nach IZG (#8524)
Datum
24. Februar 2015 16:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihrer o.g. Anfrage übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom 24.02.2015 sowie die Aktenordnung für die schleswig-holsteinische Landesverwaltung und die Aktenpläne. Mit freundlichen Grüßen