Transsexuelle Kinder

Bitte teilen Sie uns doch mit, wieviele Kinder (bzw. der Eltern dieser Kinder) sich an sie wenden (bitte in absoluten Zahlen) und das Ergebnis eine Negativbegutachtung ist (bitte in Prozent).

Teilen Sie uns doch freundlicherweise auch mit, welche objektiven und wissenschaftlich gesicherten Kriterien es für eine positive oder eine negative Begutachtung gibt. Nennen Sie uns doch bitte in diesem Zusammenhang auch ihre Vermutung, warum in Deutschland zwischen unbiologischen und biologischen Geschlechter unterschieden wird und häufig in Medien behauptet wird, transsexuelle Mädchen, seien als „Jungs geboren“ oder transsexuelle Jungs als „Mädchen“.

Zudem würde uns interessieren, welche Möglichkeiten als „nicht-transsexuell“ begutachtete Kinder und Jugendliche haben, wenn sie von ihrem Hause ein Negativgutachten erhalten haben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Mai 2013
  • Frist
    11. Juni 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Transsexuelle Kinder
Datum
8. Mai 2013 23:30
An
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bitte teilen Sie uns doch mit, wieviele Kinder (bzw. der Eltern dieser Kinder) sich an sie wenden (bitte in absoluten Zahlen) und das Ergebnis eine Negativbegutachtung ist (bitte in Prozent). Teilen Sie uns doch freundlicherweise auch mit, welche objektiven und wissenschaftlich gesicherten Kriterien es für eine positive oder eine negative Begutachtung gibt. Nennen Sie uns doch bitte in diesem Zusammenhang auch ihre Vermutung, warum in Deutschland zwischen unbiologischen und biologischen Geschlechter unterschieden wird und häufig in Medien behauptet wird, transsexuelle Mädchen, seien als „Jungs geboren“ oder transsexuelle Jungs als „Mädchen“. Zudem würde uns interessieren, welche Möglichkeiten als „nicht-transsexuell“ begutachtete Kinder und Jugendliche haben, wenn sie von ihrem Hause ein Negativgutachten erhalten haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Sehr geehrte Frau Anonymer Nutzer, Ihre Anfrage nach dem HmbTG wurde mir zur Beantwortung zugeleitet. Der Behörde…
Von
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Betreff
WG: Transsexuelle Kinder
Datum
14. Mai 2013 09:04
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrte Frau Anonymer Nutzer, Ihre Anfrage nach dem HmbTG wurde mir zur Beantwortung zugeleitet. Der Behörde für Wissenschaft und Forschung liegen allerdings keinerlei Unterlagen zu dem in Rede stehenden Thema vor. Ich habe mich daher mit der Behörde für Justiz und Gleichstellung sowie mit dem Universitätsklinikum Eppendorf in Verbindung gesetzt. Die Rückmeldung wird noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Maike Steenbock Behörde für Wissenschaft und Forschung Personal und Recht Hamburger Straße 37 22083 Hamburg Tel. (040) 428.63-2287 <<E-Mail-Adresse>>

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Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Sehr geehrte Frau Anonymer Nutzer, auf Ihre u.s. Fragen möchte ich Ihnen nach Rücksprache mit der Behörde für Jus…
Von
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Betreff
WG: Transsexuelle Kinder
Datum
28. Mai 2013 16:46
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
6,5 MB
Sehr geehrte Frau Anonymer Nutzer, auf Ihre u.s. Fragen möchte ich Ihnen nach Rücksprache mit der Behörde für Justiz und Gleichstellung sowie dem Universitätsklinikum Eppendorf wie folgt antworten: 1. Bitte teilen Sie uns doch mit, wieviele Kinder (bzw. der Eltern dieser Kinder) sich an sie wenden (bitte in absoluten Zahlen) und das Ergebnis eine Negativbegutachtung ist (bitte in Prozent). Die Gutachten nach § 4 Abs. 3 TSG und § 9 Abs. 3 TSG werden von den Gerichten (zur Zuständigkeit s. §§ 2, 9 Abs. 3 TSG) bei im Gesetz genauer konkretisierten Sachverständigen in Auftrag gegeben. Eine Abfrage der Antragszahlen bei den zuständigen Gerichten ergab: Eingangszahlen nach dem TSG Jahr Eingangszahl 2005 34 2006 24 2007 19 2008 32 2009 39 2010 35 2011 36 2012 45 2013 66 Hochrechnung auf Basis April Eine Quote der Positiv/Negativbegutachtungen wird nicht erfasst. Es ist hierbei auch zu beachten, dass nach § 5 Nr. 1 HmbTG für die Gerichte keine Informationspflicht besteht, soweit sie aufgrund besonderer Rechtsvorschriften in richterlicher Unabhängigkeit tätig geworden sind. Ich verweise aber zu weiteren Daten/Informationen auf die - über die Parlamentsdatenbank der Bürgerschaft auch öffentlich zugängliche - Beantwortung einer Großen Anfrage zu diesem Thema (Bürgerschafts-Drucksache 20/1508, s. Anlage). Nach Auskunft des UKE wurde überwiegend Transsexualität bestätigt. 2. Teilen Sie uns doch freundlicherweise auch mit, welche objektiven und wissenschaftlich gesicherten Kriterien es für eine positive oder eine negative Begutachtung gibt. Die Begutachtung erfolgt nach dem aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand, wobei stets die beim individuellen Patienten vorliegenden Gegebenheiten maßgeblich sind. Bei der Beurteilung werden insbesondere einschlägige Leitlinien zu Diagnostik und Therapie zu Diagnostik und Therapie von psychischen Störungen im Säuglings-, Kinder- und Jugendalter der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie berücksichtigt (vgl. deren website) sowie aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse einbezogen (beispielhaft seien erwähnt: [a] Korte A, Goecker D, Krude H, Lehmkuhl, U, Grüters-Kieslich A, Beier KM Geschlechtsidentitätsstörungen im Kindes- und Jugendalter. Dtsch Arztebl 2008, 105(48): 834-4; [b] Möller B, Schreier H, Li A, Romer G. Gender identity disorder in children and adolescents. Curr Probl Pediatr Adolesc Health Care 2009; 39(5): 117-43; [c] Zucker K. Children with gender identity disorder: Is there a best practice? Neuropsychiatr Enfance Adolesc. In press.). 3. Nennen Sie uns doch bitte in diesem Zusammenhang auch ihre Vermutung, warum in Deutschland zwischen unbiologischen und biologischen Geschlechter unterschieden wird und häufig in Medien behauptet wird, transsexuelle Mädchen, seien als „Jungs geboren“ oder transsexuelle Jungs als „Mädchen“. Zudem würde uns interessieren, welche Möglichkeiten als „nicht-transsexuell“ begutachtete Kinder und Jugendliche haben, wenn sie von ihrem Hause ein Negativgutachten erhalten haben. Diese Frage richtet sich nicht auf Informationen im Sinne des HmbTG. Gutachten o.ä. hierzu liegen nicht vor. Eine Einschätzung müsste erst wissenschaftlich fundiert erarbeitet werden. Die Erteilung einer Rechtsauskunft ist ebenfalls nicht Gegenstand des HmbTG. Es wird aber nochmals auf die beigefügte Bürgerschafts-Drucksache verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Maike Steenbock Behörde für Wissenschaft und Forschung Personal und Recht Hamburger Straße 37 22083 Hamburg Tel. (040) 42863-2287 Email <<E-Mail-Adresse>> Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer