Trassenentgelte der DB Netz AG für 2020

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Genehmigungsentscheidung zu den Trassenentgelten der DB Netz AG für 2020 gemäß Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 13.2.2019 (https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/20190213_DBNetzAG.html)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2019
  • Frist
    15. März 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Genehmigungsents…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Trassenentgelte der DB Netz AG für 2020 [#57685]
Datum
13. Februar 2019 17:19
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Genehmigungsentscheidung zu den Trassenentgelten der DB Netz AG für 2020 gemäß Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 13.2.2019 (https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/20190213_DBNetzAG.html)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13.02.2019, in welcher Sie um die Übersendung der …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Trassenentgelte der DB Netz AG für 2020 [#57685]
Datum
14. Februar 2019 16:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13.02.2019, in welcher Sie um die Übersendung der Genehmigungsentscheidung zu den Trassenentgelten der DB Netz AG für 2020 ersuchen. Hierbei handelt es sich um einen Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz nach § 7 Abs. 1-2 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG. Zurzeit wird der Beschluss der Beschlusskammer 10 von den am Verfahren beteiligten Unternehmen auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geprüft. Dieses Verfahren wird voraussichtlich noch mindestens drei Wochen in Anspruch nehmen. Anschließend werde ich Ihnen den um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bereinigten Beschluss gerne unaufgefordert per E-Mail übersenden. Zusätzlich wir der Beschluss in der Beschlussdatenbank der Bundesnetzagentur eingestellt. Hierbei handelt es sich um eine einfache Auskunft, welche kostenfrei erfolgt. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 14.02.2019, übersende ich Ihnen die angefragte Gen…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Trassenentgelte der DB Netz AG für 2020 [#57685] - 10.010-IFG-19-001
Datum
8. März 2019 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 14.02.2019, übersende ich Ihnen die angefragte Genehmigungsentscheidung zu den Trassenentgelten der DB Netz AG für 2020 ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Der Beschluss ist darüber hinaus auf der Homepage der Bundesnetzagentur unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1_GZ/BK10-GZ/2018/2018-0001bis0999/2018_0200bis0299/BK10-18-0202/BK10-18-0202_E_Beschluss.html veröffentlicht. Diese Information ist kostenfrei. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die übersendung des erbetenen Beschlusses. Mit freundlichen…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
AW: WG: Trassenentgelte der DB Netz AG für 2020 [#57685] - 10.010-IFG-19-001 [#57685]
Datum
8. März 2019 14:02
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die übersendung des erbetenen Beschlusses. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>