Treffen mit DPolG Bayern

Sämtliche vorliegenden Informationen zum Treffen der Drogenbeauftragten Daniela Ludwig, das die Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB (DPolG) auf ihrem Youtube-Kanal dokumentiert hat (siehe https://www.youtube.com/watch?v=Hu6eAhtD_Mg), insbesondere
- die Kommunikation mit Vertreter*innen der DPolG Bayern in Vor- und Nachbereitung des Treffens, darunter interne Kommunikation, Vermerke, Gesprächsvorbereitungen, Leitungsvorlagen, Sprechzettel und Kommunikation mit anderen Behörden
- Protokolle des Treffens

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche vorliegen…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
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Betreff
Treffen mit DPolG Bayern [#202019]
Datum
30. Oktober 2020 10:30
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche vorliegenden Informationen zum Treffen der Drogenbeauftragten Daniela Ludwig, das die Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB (DPolG) auf ihrem Youtube-Kanal dokumentiert hat (siehe https://www.youtube.com/watch?v=Hu6eAhtD_Mg), insbesondere - die Kommunikation mit Vertreter*innen der DPolG Bayern in Vor- und Nachbereitung des Treffens, darunter interne Kommunikation, Vermerke, Gesprächsvorbereitungen, Leitungsvorlagen, Sprechzettel und Kommunikation mit anderen Behörden - Protokolle des Treffens
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202019/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
WG: Treffen mit DPolG Bayern [#202019]
Datum
4. November 2020 13:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Die von Ihnen nachgefragten Inform…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
AW: Treffen mit DPolG Bayern [#202019]
Datum
12. November 2020 11:41
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Die von Ihnen nachgefragten Informationen sind im Bundesministerium für Gesundheit nicht vorhanden. Ein persönlicher Gedankenaustausch wird üblicherweise nicht umfangreich vorbereitet. Mit freundlichen Grüßen