Antrag nach dem IZG-SH/VIG
Sehr
Antragsteller/in
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
Welche Unternehmen haben in den letzten Monaten mit der Stadt Flensburg zusammengearbeitet bzw. saßen mit der Stadt Flensburg in Besprechungen für Genehmigungen von Aktionen (Events u.ä.). Vor allem die Besprechungen oder Zusammenarbeiten zwischen der Stadt Flensburg und Firmen, welche für die Waldumwandlung des Bahnhofswaldes zuständig waren oder mit dessen Räumung und Rodung beauftragt wurden, würden gerne eingesehen werden. Der Wald befand sich zwischen der Bahnhofsstraße und der Schleswig Straße.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 214258
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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