Treffen mit Verein der Kohleimporteure

Anfrage an: Bundeskanzleramt

1) alle Unterlagen und Informationen zu Gesprächsterminen (physische Treffen, Telefon- oder Videokonferenzen) zwischen Bundeskanzler Scholz und Vertreter:innen oder Mitgliedern des Vereins der Kohleimporteure (https://www.kohlenimporteure.de/home.html) im Zeitraum von Februar bis Mai 2022, insbesondere
- Informationen zu den beteiligten Gesprächspartnern (Namen, Funktion)
- Datum und Dauer und wenn möglich Ort des Gesprächs
- Thema des Gesprächs
- Gesprächsnotizen, Vermerke und Protokolle

2) die Termine anderer Mitarbeitenden des Bundeskanzleramts mit Vertreter:innen oder Mitgliedern des Vereins der Kohleimporteure im Zeitraum von Februar bis Mai 2022, insbesondere
- Informationen zu den beteiligten Gesprächspartnern (Namen, Funktion)
- Datum und Dauer und wenn möglich Ort des Gesprächs
- Thema des Gesprächs
- Gesprächsnotizen, Vermerke und Protokolle

3) den Schriftverkehr mit Vertreter:innen oder Mitgliedern des Vereins der Kohleimporteure im Zeitraum von Februar bis Mai 2022.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Juni 2022
  • Frist
    15. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) alle Unterlage…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
Treffen mit Verein der Kohleimporteure [#251320]
Datum
13. Juni 2022 18:22
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) alle Unterlagen und Informationen zu Gesprächsterminen (physische Treffen, Telefon- oder Videokonferenzen) zwischen Bundeskanzler Scholz und Vertreter:innen oder Mitgliedern des Vereins der Kohleimporteure (https://www.kohlenimporteure.de/home.html) im Zeitraum von Februar bis Mai 2022, insbesondere - Informationen zu den beteiligten Gesprächspartnern (Namen, Funktion) - Datum und Dauer und wenn möglich Ort des Gesprächs - Thema des Gesprächs - Gesprächsnotizen, Vermerke und Protokolle 2) die Termine anderer Mitarbeitenden des Bundeskanzleramts mit Vertreter:innen oder Mitgliedern des Vereins der Kohleimporteure im Zeitraum von Februar bis Mai 2022, insbesondere - Informationen zu den beteiligten Gesprächspartnern (Namen, Funktion) - Datum und Dauer und wenn möglich Ort des Gesprächs - Thema des Gesprächs - Gesprächsnotizen, Vermerke und Protokolle 3) den Schriftverkehr mit Vertreter:innen oder Mitgliedern des Vereins der Kohleimporteure im Zeitraum von Februar bis Mai 2022.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger Anfragenr: 251320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251320/ Postanschrift Philipp Schönberger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger
Bundeskanzleramt
Ihre Anfrage vom 13. Juni 2022 - Bitte um Klastellung
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 13. Juni 2022 - Bitte um Klastellung
Datum
29. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
3,2 MB
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
AW: Ihre Anfrage vom 13. Juni 2022 - Bitte um Klastellung [#251320] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank fü…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 13. Juni 2022 - Bitte um Klastellung [#251320]
Datum
4. Juli 2022 10:07
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die erneute Zusendung ihrer Konkretisierungsanfrage. Der Antrag wird von mir persönlich gestellt, nicht im Namen des Vereins. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Angaben einer persönliche Anschrift keine Voraussetzung für die Bearbeitung meiner Anfrage ist (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/ovg-muentser-keine-standardmaessige-erhebung-der-postanschrift-bei-ifg-antrag) In Antwort auf Ihr Schreiben vom 29.06. konkretisiere ich meine Anfrage wie folgt: Bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Gesprächstermine (physische Treffen, Telefon- oder Videokonferenzen) zwischen Bundeskanzler Scholz und Vertreter:innen oder Mitgliedern des Vereins der Kohleimporteure (https://www.kohlenimporteure.de/home.html) im Zeitraum von Februar bis April 2022, unter Nennung der Gesprächspartner (Namen), Datum und Dauer des Gesprächs, Thema des Gesprächs. 2) Unterlagen zu den nach 1) angefragten Terminen, insbesondere Gesprächsprotokolle, Korrespondenz zur Terminverinbarungen und inhaltlichen, vorberietende Schreiben und Vermerke. Die Anfrage bezüglich den Terminen anderer Mitarbeitenden des BK wird zurückgezogen. Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger Anfragenr: 251320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251320/
Bundeskanzleramt
Ablehnung der Anfrage Abgelehnt weil Antrag zu unbestimmt
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung der Anfrage
Datum
27. Juli 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Abgelehnt weil Antrag zu unbestimmt
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Treffen mit Verein der Kohleimporteure“ [#251320]
Datum
15. August 2022 10:44
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/251320/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht als zu unbestimmt abgelehnt. Die angefragten Unterlagen wurden durch Angabe eines Zeitraums von 3 Monaten hinreichend begrenzt. Eine inhaltliche Begrenzung kann meines Erachtens kaum gefordert werden, da ich ja gar nicht wissen kann, was eigentlich Inhalt der Gespräche mit dem Verein war. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger Anhänge: - 251320.pdf - 2022-06-29_1-antwort-bk-29-06.pdf - 2022-07-27_1-ifg-anfrage-scholz-kohleimporteure.pdf Anfragenr: 251320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251320/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-735/001 II#0231 Sehr geehrter He…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Treffen mit Verein der Kohleimporteure“ [#251320] # IFG-735/001 II#0231
Datum
15. August 2022 14:00
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-735/001 II#0231 Sehr geehrter Herr Schönberger, angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Widerspruch [#251320]
Philipp Schönberger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> A…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
Widerspruch [#251320]
Datum
18. August 2022 11:19
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Philipp Schönberger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> An das: Bundeskanzleramt Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin Referat 123 Justiziariat, IFG vorab per Mail Anfrage nach dem IFG Ihr Ablehnungsbescheid vom 27.07.2022 Hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom 27.07.2022, mit dem Sie meinen Antrag auf Informationszugang nach dem IFG abgelehnt haben, Widerspruch ein. Diesen begründe ich wie folgt: I. Mit Nachrichten vom 13. Juni 2022 und 4. Juli 2022 habe ich bei Ihnen beantragt, mir die folgenden Informationen zukommen zu lassen: 1) Gesprächstermine (physische Treffen, Telefon- oder Videokonferenzen) zwischen Bundeskanzler Scholz und Vertreter:innen oder Mitgliedern des Vereins der Kohleimporteure (https://www.kohlenimporteure.de/home....) im Zeitraum von Februar bis April 2022, unter Nennung der Gesprächspartner (Namen), Datum und Dauer des Gesprächs, Thema des Gesprächs. 2) Unterlagen zu den nach 1) angefragten Terminen, insbesondere Gesprächsprotokolle, Korrespondenz zur Terminverinbarungen und inhaltlichen, vorberietende Schreiben und Vermerke. Den Antrag lehnten Sie mit Bescheid vom 27.07. 2022 als zu unbestimmt ab. Der Antrag ermögliche keine Zuordnung zu einem konkreten Lebenssachverhalt. Eine Globalrecherche sei vom Anspruch nach dem IFG nicht erfasst. II. Die Begründung der Ablehnung ist meiner Ansicht nach so nicht rechtmäßig. Die hinreichende Bestimmtheit des IFG-Antrags ist bereits dann zu bejahen, wenn die begehrte amtliche Information deutlich erkennbar umschrieben ist. Dabei sind keine überhöhten Anforderungen an die Bestimmtheit zu stellen, weil der Antragsteller die ihn interessierenden Verwaltungsvorgänge und den Akteninhalt nicht kennt (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Januar 2018 – 15 A 28/17, Rn. 33, juris). Dies bestätigt auch die von Ihnen zitierte Entscheidung des BVerwG (BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 2019 – 6 A 2/17 – Rn. 7). Eine weitere Präzisierung ist nicht erforderlich, wenn und soweit dies gerade aufgrund der Unkenntnis des Inhaltes der begehrten amtlichen Informationen nicht möglich ist (Schoch IFG, 2. Aufl. 2016, § 7 Rn. 23). Die Voraussetzungen des Antrags sind niedrigschwellig und dürfen nicht dazu führen, dass überhöhte Anforderungen an den Inhalt des Antrags Anspruchsberechtigte von der Durchsetzung ihres Informationszugangsanspruchs abhalten. Informationsberechtigte müssen vielmehr die begehrte Information nur so konkret und zumindest bestimmbar bezeichnen, wie es nach ihrem Horizont und Kenntnisstand möglich ist (VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 17. Mai 2017 – 1 K 1802/16, Rn. 24, juris). Diesen Bestimmtheitsanforderungen genügt mein Antrag. Dieser begrenzt das Informationsbegehren auf einen konkreten Lebenssachverhalt, nämlich alle Gesprächstermine zwischen dem Bundeskanzler sowie Vertreter:innen und Mitgliedern des Vereins der Kohleimporteure. Er betrifft solche Gespräche und Treffen, an denen auf Seiten des Bundeskanzleramts nur eine Person, nämlich der Bundeskanzler beteiligt ist. Auf der anderen Seite werden nur Vertreter:innen und Mitglieder des Vereins der Kohleimporteure erfasst. Gleichzeitig ist das Informationsbegehren auf einen engen Zeitraum von lediglich 3 Monaten (Februar bis April 2022) begrenzt. Ob und wie viele der bezeichneten Gespräche es in diesem Zeitraum gegeben hat, kann ich als Antragsteller nicht wissen. Entgegen Ihrer Auffassung bedurfte es auch keiner weiteren inhaltlichen Konkretisierung. So ergibt sich eine thematische Begrenzung bereits aus der Bezeichnung des Gesprächspartners, nämlich Personen mit Bezug zum Verein der Kohleimporteure (Vertretung oder Mitgliedschaft). Dass der Bundeskanzler mit Personen dieser Funktion über andere Themen als Import, Verbrauch und Nachfrage von fossilen Energieträgern wie Kohle spricht, ist fernliegend. Etwas anderes folgt auch nicht aus der von Ihnen angeführten Entscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. Juni 2022 – OVG 12 B 17/20). Die Ausführungen des Gerichts zu „Globalrecherchen“ betrifft einen Antrag zu persönlichen Akten eines Kanzlers bei diversen Stellen aus einem nicht näher, und nur hilfsweise auf fünf Jahre begrenzten, Zeitraum. Gleiches gilt für den zitierten Beschluss des BVerwG (Beschluss vom 11. Juni 2019 – 6 A 2/17). Dort wurden „alle Akten zum Thema Umweltschutz“ angefordert. Beide Entscheidungen betreffen Anträge, bei denen nicht erkennbar wird, welche Informationen konkret begehrt werden. Der vorliegende Antrag grenzt die begehrten Informationen indes hinlänglich ein, inbesondere durch Nennung der Gesprächspartner:innen des Bundeskanzlers und einen sehr spezifischen Zeitraum von 3 Monaten. Ich beantrage daher den Bescheid aufzuheben und mir Zugang zu den begehrten Informationen zu erteilen. Im Übrigen erkläre ich mich mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden, sodass diesbezüglich keine Drittbeteiligungsverfahren erforderlich sind. Mit freundlichen Grüßen, Philipp Schönberger Anfragenr: 251320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251320/ Postanschrift Philipp Schönberger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
WG: Widerspruch [#251320] Bundeskanzleramt 123IFG-02814-In 2022/NA 120 Sehr geehrter Herr Schönberger, ich nehme…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Widerspruch [#251320]
Datum
31. August 2022 09:25
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt 123IFG-02814-In 2022/NA 120 Sehr geehrter Herr Schönberger, ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Mail vom 18. August 2022. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der Widerspruch schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift einzulegen ist. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundeskanzleramt
Widerspruchsbescheid Widerspruch zurückgewiesen Antrag zu unbestimmt
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
20. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort
Widerspruch zurückgewiesen Antrag zu unbestimmt