Treffen MP Carstensen mit StS Nawrath im Februar 2009

ich würde gern einen Termin bestätigt wissen.

Haben sich am Freitag, den 20. Februar 2009, der damalige schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen, der damalige Finanzsenator Hamburgs, Michael Freytag und sein Kollege aus Schleswig-Holstein, Finanzminister Rainer Wiegard mit Staatssekretär Axel Nawrath im Bundesfinanzministerium getroffen?
Ging es bei diesem Treffen um eine Rettung der HSH Nordbank mit Beteiligung des Bundes? Wenn nein, was war der Grund des Zusammentreffens?

Vielen Dank für die Auskunft.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. November 2014
  • Frist
    30. Dezember 2014
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich würde gern e…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Treffen MP Carstensen mit StS Nawrath im Februar 2009 [#8069]
Datum
25. November 2014 17:54
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich würde gern einen Termin bestätigt wissen. Haben sich am Freitag, den 20. Februar 2009, der damalige schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen, der damalige Finanzsenator Hamburgs, Michael Freytag und sein Kollege aus Schleswig-Holstein, Finanzminister Rainer Wiegard mit Staatssekretär Axel Nawrath im Bundesfinanzministerium getroffen? Ging es bei diesem Treffen um eine Rettung der HSH Nordbank mit Beteiligung des Bundes? Wenn nein, was war der Grund des Zusammentreffens? Vielen Dank für die Auskunft.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Ihr Antrag vom 25. November 2014 Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Ke…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Ihr Antrag vom 25. November 2014
Datum
12. Dezember 2014 10:58
Status
Warte auf Antwort
Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html<http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html> allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie Anträge stellen können.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Ihr Antrag vom 25. November 2014 [#8069] Sehr geehrte Damen und Herre…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Ihr Antrag vom 25. November 2014 [#8069]
Datum
17. Dezember 2014 13:25
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihre Antwort vom 12. Dezember 2014 auf mein Informationsersuchen lege ich hiermit Widerspruch ein. Sie lehnen meine Anfrage mit dem Hinweis ab, es würden "keine Kalender" archiviert und deshalb lägen die Termine nicht mehr vor. Zur Klarstellung: Bei diesem Termin am 20. Februar 2009 soll u.a. laut Ministerpräsident Carstensen besprochen worden sein - mit StS Nawrath, dass: - die HSH eine systemisch relevante Bank sei - dass die HSH in der von der BaFin vorgegebenen Frist nicht in eine Kern- und Abbaubank getrennt werden kann und deshalb der SoFFin KEIN Kernkapital zur Verfügung stellen darf - die BaFin die HSH schließen werde, wenn die Länder HH und SH nicht am 24. Februar 2009 (also nur zwei Tage später) der HSH Kapital zuschießen ... Folge dieses Gesprächs war, dass MP Carstensen im Landtag von SH davon sprach, die HSH müsse von den Ländern allein unterstützt werden ohne Bundesbeteiligung, obwohl der damalige BFMer Steinbrück eine Bundesbeteiligung in Gesprächen durchaus in Aussicht gestellt hatte. Über dieses Treffenim BFM gibt es von Seiten des Bundesminsiterium der Finanzen, Schleswig-Holstein, einen "Ergebnisvermerk", der am 21. Februar 2009 in Teielen der Landesregierung sowie der Presse vorgestellt wurde. Für mich ist es unvorstellbar, dass so gewichtige Ergebnisse eines Gesprächs mit dem Ministerpräsidenten eines Bundeslandes (!), den Finanzsenatoren zweier Bundesländer (!) plus 2 Staatssekretären (Dr. Nawrath und Dr. Bastian) plus zwei Bankenvertreter (=7 Personen) KEINE Aktennotizen vorhanden sein soll in Ihrem Ministerium, ganz abgesehen von einer Archivierung der Terminkalender. Ich fordere Sie deshalb noch einmal auf, mir mitzuteilen, ob sich am 20. Februar 2009 StS Dr. Nawrath (und StS Dr. Bastian) mit einer Delegation unter Führung des Ministerpräsidenten von SH Carstenen getroffen hat und dabei entscheidende Rahmenbedingungen im Umgang mit der bankrotten HSH besprochen wurden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 8069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Finanzen
Ihre E-Mail vom 17.12.2014 V B 5 – O 1319/14/10244 Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-M…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihre E-Mail vom 17.12.2014
Datum
19. Dezember 2014 13:48
Status
Warte auf Antwort
V B 5 – O 1319/14/10244 Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17. Dezember 2014. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang zunächst darauf hinweisen, dass Ihr mit einfacher E-Mail eingelegter Widerspruch nicht formgerecht erfolgte. Nach § 70 Verwaltungsgerichtsordnung ist für die Einlegung eines Widerspruchs die Schriftform erforderlich, bzw. kann die Einlegung eines Widerspruchs zur Niederschrift erfolgen. Ich bitte Sie daher, mir von Ihrer E-Mail noch eine von Ihnen eigenhändig unterschriebene Ausfertigung per Post oder per Telefax zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 17.12.2014 [#8069] Liebe Frau Weber, vielen Dank für diesen Hinweis. Ich hole die Schriftfor…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 17.12.2014 [#8069]
Datum
19. Dezember 2014 13:52
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Liebe Frau Weber, vielen Dank für diesen Hinweis. Ich hole die Schriftform umgehend nach. Bitte entschuldigen Sie den Formfehler. Mit freundlichem Gruß, Antragsteller/in Anfragenr: 8069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Treffen MP Carstensen mit StS Nawrath im Februar 2009" [#8069]
Datum
13. Februar 2015 16:14
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8069 Das Bundesfinanzministerium hat meine Anfrage abgelehnt. Ich aber bin der Meinung, das geschah zu Unrecht, weil die Ablehnung allein darauf basiert, dass die gewünschten Informationen im BMF angeblich nicht vorlägen, weil keine Kalender archiviert bzw. deren Ausdrucke zu den Akten genommen wurden. Ich habe allerdings nicht nach einer Einsicht in frühere Terminkalender begehrt, sondern ich möchte wissen, ob dieser Termin im Februar 2009 im Bundesfinanzministerium stattgefunden hat mit den genannten Beteiligten. Das Thema, um das es bei den Treffen mit sieben Männern ging, war nichts geringeres als die HSH Nordbank mit 13 Milliarden zu retten - ob mit oder ohne Bundesbeteiligung. Dazu MUSS es einen Akteneintrag geben, ganz abgesehen von irgendwelchen Terminkalendern. Ich habe deshalb Widerspruch am 19.12.2014 eingelegt, per eMail und später noch schriftlich. Bisher habe ich noch nichts wieder von meiner Anfrage gehört. Ich bitte Sie deshalb um Hilfe. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen und allerbestem Dank, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Eingabe bei der BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Inf…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe bei der BfDI
Datum
19. Februar 2015 12:42
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-729/002 II#0141 Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre E-Mail vom 13.02..2015 danke ich Ihnen. Ich habe sie zum Anlass genommen, das Ministerium für Finanzen anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird in Ihrer Angelegenheit in einer Ombudsfunktion, als außergerichtliche Streitschlichtungsstelle, tätig. Ihre Anrufung kann zusätzlich zu Widerspruch und Klage erfolgen, sie hat aber keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich möglicher Fristen. Die Bundesbeauftragte hat keine Weisungsbefugnis gegenüber den Behörden und öffentlichen Stellen, sie kann aber auf eine Auskunftserteilung hinwirken. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Eingabe bei der BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - In…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe bei der BfDI
Datum
23. März 2015 13:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-729/002 II#0141 Sehr geehrtAntragsteller/in das BMF hat mir zwischenzeitlich den an Sie gerichteten Widerspruchsbescheid vom 12. März 2015 übermittelt. Darin bekräftigt das BMF, dass auch nach erneuter Aktenrecherche in der zuständigen Fachabteilung keine Informationen über das Treffen vorhanden sind. Der Terminkalender des damaligen Staatssekretäres Nawrath sei nach dessen Weggang aus dem BMF gelöscht und nicht archiviert worden. Weiter lägen keine weiteren Unterlagen zu dem besagten Termin in der Fachabteilung vor. Hierzu bemerke ich folgendes: Das IFG sieht gemäß § 1 Abs. 1 IFG den Zugang zu amtlichen Informationen vor. Das Vorhandensein der gewünschten Information bei der Behörde ist als Tatbestandsmerkmal zwar nicht explizit aufgeführt, es ist allerdings eine denklogische Voraussetzung für den Informationszugangsanspruch nach dem IFG (§ 2 Nr. 1 IFG). Es handelt sich um ein ungeschriebenes Tatbestandmerkmal (vgl. Berger/Roth/Scheel, Kommentar zum IFG zu § 2 Rn. 24). Damit ist nur der Zugang zu konkret vorhandenen behördlichen Informationsbeständen möglich (vgl. Schoch, Kommentar zum IFG zu § 2 Rn. 31). Auch die erneute Recherche des BMF hat ergeben, dass es keine Unterlagen mehr zu dem von Ihnen angefragten Termin gibt. Aufgrund des Zeitablaufs von mehr als 6 Jahren scheint mir die Aussage des BMF plausibel und nachvollziehbar. Einen Verstoß gegen das IFG vermag ich daher nicht zu erkennen. Für weitere Fragen stehe ich gerne auch telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen