Treffen und Absprachen mit Ecolog und EcoCare

sämtliche Informationen und Dokumente (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle) in Bezug auf Treffen und Absprachen mit dem Unternehmen "Ecolog Deutschland GmbH" bzw. deren Tochterunternehmen "EcoCare", welches die Infrastruktur für Covid19-Testungen sowie Impfungen im gesamten Bund zur Verfügung stellt.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    29. Juli 2021
  • Frist
    31. August 2021
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Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Info…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
Treffen und Absprachen mit Ecolog und EcoCare [#225792]
Datum
29. Juli 2021 15:20
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Informationen und Dokumente (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle) in Bezug auf Treffen und Absprachen mit dem Unternehmen "Ecolog Deutschland GmbH" bzw. deren Tochterunternehmen "EcoCare", welches die Infrastruktur für Covid19-Testungen sowie Impfungen im gesamten Bund zur Verfügung stellt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 225792 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225792/
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer u.s. Anfrage. Wir setzen uns hierzu…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland
Betreff
AW: Treffen und Absprachen mit Ecolog und EcoCare [#225792]
Datum
30. Juli 2021 09:17
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer u.s. Anfrage. Wir setzen uns hierzu erneut mit Ihnen in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, unter Bezugnahme auf Ihren Antrag vom 29. Juli 2021, der per E-Mail am gleichen T…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland
Betreff
AW: Treffen und Absprachen mit Ecolog und EcoCare [#225792]
Datum
27. August 2021 14:54
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, unter Bezugnahme auf Ihren Antrag vom 29. Juli 2021, der per E-Mail am gleichen Tag hier eingegangen ist, kann Ihnen mitgeteilt werden, dass es sich vorliegend nicht um eine einfache Auskunft im Sinne des SIFG bzw. IFG handelt und die Erteilung der begehrten Auskunft gebührenpflichtig ist. Nach § 9 SIFG i. V. m. § 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland (SaarlGebG) i. V. m. Nr. 455 der Verordnung über den Erlass eines Allgemeinen Gebührenverzeichnisses (GebVerz) ist bei der Herausgabe von Abschriften nach Ziff. 2.2, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere, wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen, eine Rahmengebühr von 30 bis 500 Euro festgesetzt. Die Auskunft kann nicht als einfache und damit gebührenfreie Auskunft angesehen werden. Es ist von einem erhöhten Verwaltungsaufwand auszugehen. Ebenso sind bei den von Ihnen beantragten Unterlagen Belange Dritter in Form von personenbezogenen Daten, geistigem Eigentum, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen im Sinne des § 1 Absatz 1 SIFG i. V. m. § 8 IFG berührt und deshalb zu beteiligen. Wir bitten Sie daher uns mitzuteilen, ob Ihr Antrag trotz anfallender Kosten bzw. trotz Gebührenpflichtigkeit aufrechterhalten werden soll. Sollten Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, bitten wir um Übersendung einer zustellungsfähigen Postanschrift, an welche sodann der formelle und kostenpflichtige Bescheid nach dem SIFG versendet werden kann. Für Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gerne jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen