Treffen und Austausch mit BioNTech

Eine Auflistung aller Gespräche, Videokonferenzen und Treffen zwischen Vertreter*innen der Firma BioNTech oder von BioNTech Beauftragten Unternehmen, wie z.B Beratungsfirmen, und Beschäftigten des Bundeswirtschaftsministeriums im Zeitraum 1. Juni 2020 bis 15. Februar 2022.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2022
  • Frist
    17. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung a…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Treffen und Austausch mit BioNTech [#240919]
Datum
15. Februar 2022 10:06
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller Gespräche, Videokonferenzen und Treffen zwischen Vertreter*innen der Firma BioNTech oder von BioNTech Beauftragten Unternehmen, wie z.B Beratungsfirmen, und Beschäftigten des Bundeswirtschaftsministeriums im Zeitraum 1. Juni 2020 bis 15. Februar 2022.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240919/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in ich bestätige Ihnen, dass Ihre Nachricht vom 15. Februar 2022 dem Bundesministerium für Wir…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
IFG Antrag; Treffen und Austausch mit BioNTech [#240919]
Datum
1. März 2022 08:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bestätige Ihnen, dass Ihre Nachricht vom 15. Februar 2022 dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zugegangen ist. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in die Bearbeitungszeit Ihres Antrags vom 15. Februar 2022 verzögert sich aufgrund von außerg…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: IFG Antrag; Treffen und Austausch mit BioNTech [#240919]; Zwischennachricht
Datum
16. März 2022 16:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Bearbeitungszeit Ihres Antrags vom 15. Februar 2022 verzögert sich aufgrund von außergewöhnlicher Arbeitsbelastung. Ich werde mich unaufgefordert bei Ihnen melden. Vielen Dank für Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Treffen und Austausch mit BioNTech“ vom 15.02.…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG Antrag; Treffen und Austausch mit BioNTech [#240919]; Zwischennachricht [#240919]
Datum
28. April 2022 10:38
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Treffen und Austausch mit BioNTech“ vom 15.02.2022 (#240919) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
[BETREFF]BETREFF: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [BETREFF] [HIER] […
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
IFG Antrag; Treffen und Austausch mit BioNTech [#240919]; Zwischennachricht
Datum
28. April 2022 11:23
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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[BETREFF]BETREFF: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [BETREFF] [HIER] [HIER] HIER: Zwischennachricht[HIER] [BEZUG]BEZUG: Ihr Antrag vom 15.02.2022 Sehr Antragsteller/in mit Antrag vom 15.02.2022 begehren Sie Zugang zu amtlichen Informationen über die Auflistung aller Gespräche, Videokonferenzen und Treffen zwischen Vertreter*innen der Firma BioNTech oder von BioNTech Beauftragten Unternehmen, wie z.B Beratungsfirmen, und Beschäftigten des Bundeswirtschaftsministeriums im Zeitraum 1. Juni 2020 bis 15. Februar 2022 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Die Bearbeitung Ihres Antrags ist mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb voraussichtlich Gebühren am oberen Ende des Gebührenrahmens von bis zu EUR 500,00 anfallen werden. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Nach erster Durchsicht Ihres Antrages handelt es sich bei den begehrten Informationen um solche, die personenbezogene Daten Dritter und/oder möglicherweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Das IFG sieht die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor, sofern diese Daten offengelegt werden (§ 8 IFG). Der Verwaltungsaufwand und folglich die Gebühren können sich reduzieren, wenn Sie mit entsprechenden Schwärzungen einverstanden sind, soweit dadurch ein Drittbeteiligungsverfahren entbehrlich wird. Zudem muss ein Antrag begründet werden, der die personenbezogenen Daten Dritter (§§ 5 Abs. 1, 2; 7 Abs. 1 S. 3 IFG) und/oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse (§§ 6; 7 Abs. 1 S. 3 IFG) betrifft. Ich bitte Sie daher, die Begründung nachzuholen und Ihr Informationsinteresse darzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag ohne Begründung bereits deswegen in der Sache keinen Erfolg haben kann, da weder die Behörde noch der betroffene Dritte die Interessen des Antragstellers im Rahmen der Abwägung berücksichtigen kann. Zudem weise ich darauf hin, dass der Antrag in dieser Form voraussichtlich wegen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes nicht bearbeitet werden kann. Es ist nicht möglich, den Aktenbestand elektronisch nach den angefragten Informationen zu durchsuchen. Es müssten vielmehr alle Referate im Hause beteiligt werden, ob sie Gespräche mit den von Ihnen genannten Unternehmen geführt haben. Ich stelle daher anheim, den Antrag thematisch einzugrenzen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Bitte teilen Sie mir, sofern noch nicht geschehen, zudem noch Ihre zustellungsfähige Adresse mit. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung zu meinem Antrag. Ich bin bereit die ggf. anfallen…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag; Treffen und Austausch mit BioNTech [#240919]; Zwischennachricht [#240919]
Datum
2. Mai 2022 10:23
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung zu meinem Antrag. Ich bin bereit die ggf. anfallenden Gebühren zu übernehmen. Ich kann meinen Antrag thematisch auf den Bereich der Impfstoffpatentierung und der Gespräche über einen möglichen TRIPS Waiver für die Patente des Corona-Impfstoff von BioNTech einschränken. Mein Anrag begründet sich durch das große öffentliche Interesse an der globalen Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie. Mit Schwärzungen zum Schutz der persönlichen Daten Dritter bin ich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 240919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240919/

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Ihrem Antrag vom 15.03.2022 Sehr << Antragsteller:in …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Ihrem Antrag vom 15.03.2022
Datum
13. Juli 2022 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage erlauben wir uns Ihnen den Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und die Anlagen 1 zu senden. Mit Freundlichen Grüßen