Trennungsgeld nach § 3 hier Trennungsübernachtungsgeld hier Erstattung bei Wohngemeinschaften
ich benötige dringend eine rechtsverbindliche Auskunft, wie das Trennungsübernachtungsgeld nach §3 bei Wohngemeinschaften mit Kollegen für eine Pendlerwohnung nach dem Degressionseffekt berechnet wird. Als Trennungsgeldempfänger bewohne ich mit einem Kameraden (ebenfalls TG Empfänger) im Raum Koblenz eine Pendlerwohnung und das BwDlz Koblenz will uns jedem jeweils nur 70% der Miete erstatten. Ich halte dies für falsch, da ich ihren Erlass von 2006 Merkblatt TGS001 im Hinterkopf habe, aber nicht weiss ob dieser noch gültig ist oder geändert wurde. Um einen unnötigen Rechtsstreit zu vermeiden, bitte ich um schnellstmögliche Antwort.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum13. Dezember 2017
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16. Januar 2018
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