Treuhandfonds in Afghanistan

Mit welchen Geldern des Bundeshaushaltes wurden Projekte in Afghanistan finanziert?
Ich bitte um eine Auflistung aller unterstützten Projekte und deren Etats.
Kam es öfter vor, dass auf Gelder der Bundesregierung Verwaltungsgebühren ("administrative fee") verlangt wurden? Ein deutscher Botschafter berichtet in einem "Cable" von 15% Verwaltungsgebühren [1]
Gab es mehrere Fälle in den letzten 5 Jahren?

[1] http://wikileaks.org/cable/2010/02/10USNATO52.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2013
  • Frist
    4. Juni 2013
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit welchen Geld…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Treuhandfonds in Afghanistan
Datum
2. Mai 2013 17:08
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit welchen Geldern des Bundeshaushaltes wurden Projekte in Afghanistan finanziert? Ich bitte um eine Auflistung aller unterstützten Projekte und deren Etats. Kam es öfter vor, dass auf Gelder der Bundesregierung Verwaltungsgebühren ("administrative fee") verlangt wurden? Ein deutscher Botschafter berichtet in einem "Cable" von 15% Verwaltungsgebühren [1] Gab es mehrere Fälle in den letzten 5 Jahren? [1] http://wikileaks.org/cable/2010/02/10USNATO52.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Ihr Antrag IFG vom 02. Mai 2013; Information zu Kosten Sehr geehrte [Name], Sie haben geben, Ihnen vorab mitzutei…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag IFG vom 02. Mai 2013; Information zu Kosten
Datum
6. Mai 2013
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte [Name], Sie haben geben, Ihnen vorab mitzuteilen, wenn die Bearbeitung ihres Antrages auf Informationsfreiheit nach dem IFG gebührenpflichtig ist. Diesbezüglich weise ich auf Folgendes hin: Nach § 10 Abs. 1 IFG werden für Amtshandlungen Gebühren und Auslagen erhoben. Dies gilt nicht für die Erteilung einfacher Auskünfte. Bei einer Herausgabe bzw. Teilherausgabe von Informationen können gemäß § 10 IFG i. V. m. Anl. Nr. 2.1 oder Nr 2.2 zu § 1 Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) Gebühren von 30 bis 500 Euro für das Heraussuchen der Unterlagen und die Abstimmung im Haus sowie ggf. mit anderen Stellen, die Antragsprüfung, ggf. vorzunehmende Schwärzungen sowie die Bescheiderstellung zuzüglich der Auslagen anfallen. Ob und in welcher Höhe Gebühren und Auslagen tatsächlich anfallen, kann erst mit Abschluss der Bearbeitung ermittelt werden. Das wird auf der Grundlage des § 10 IFG und der Informationsgebührenverordnung (Anlage) erfolgen; an diese Regelungen bin ich gebunden. Vorab mag ich keine Schätzungen vorzunehmen. Ihr Antrag wird bereits bearbeitet. Wenn sie Ihren Antrag im Hinblick auf diese Auskunft zu evt. Kosten zurückziehen möchten, teilen Sie mir das bitte möglichst schnell mit. Ihr Antrag wird hier bearbeitet unter dem Aktenzeichen: [zensiert] Ihr Ansprechpartner ist Herr van Look. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Kreikenbaum
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag IFG vom 02. Mai 2013; Information zu Kosten Sehr geehrte Frau Kreikenbaum, Sehr geehrter Herr van …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag IFG vom 02. Mai 2013; Information zu Kosten
Datum
10. Mai 2013 23:37
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrte Frau Kreikenbaum, Sehr geehrter Herr van Look, GZ: V B 5 - O 1319/13/10063 DOK: 2013/0427521 Ihre Kollegin Frau Kreikenbaum hat mich auf die möglichen Kosten hingewiesen. Ich würde Sie trotzdem bitten, mir eine ungefähre Abschätzung ihrer Arbeitszeit zu nennen. Weiterhin möchte ich auf § 2 der Informationsgebührenverordnung verweisen. Dort heißt es, dass aus Gründen der Billigung oder des öffentlichen Interesses um 50% ermäßigt werden kann, oder in besonderen Fällen von einer Gebühr sogar davon abgesehen werden kann. Dieses öffentliche Interesse ist vorhanden, denn immerhin tauchte die Nachricht zuerst im Jahr 2010 auf WikiLeaks auf, da Unbekannte - welche vermutlich innerhalb des SIPRNet (Secret Internet Protocol Router Network) saßen - Depeschen von US-Botschaftern und anderen hoch­ran­gigen Vertretern veröffentlichten. So berichtete der englische Guardian ausführlich über dieses Thema. [1] Da dieser "administrative fee" von 15% durch deutsche Steuergelder finanziert wurde, wäre ich schon an einer offiziellen Aussage interessiert. [1] http://www.guardian.co.uk/world/2010/dec/02/germany-us-afghan-funds-wikileaks ... Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>
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AW: AW: Ihr Antrag IFG vom 02. Mai 2013; Information zu Kosten Sehr geehrte Damen und Herren, meine Information…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihr Antrag IFG vom 02. Mai 2013; Information zu Kosten
Datum
5. Juni 2013 17:04
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Treuhandfonds in Afghanistan" vom 02.05.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag, 17 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Ihr Antrag vom 2. Mai 2013
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Ihr Antrag vom 2. Mai 2013
Datum
11. Juni 2013
Status
Anfrage erfolgreich