Sehr
geehrteAntragsteller/in
Vielen Dank für ihre ausführliche Antwort und die zusätzlichen Quellenangaben.
Ich war davon ausgegangen, dass ihnen meine Anfrage von Frau Gläser vom Umweltministerium weitergeleitet worden ist, die Formulierung "Wir haben uns erlaubt, Ihre Anfrage an das zuständige Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz weiterzuleiten: <
<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>" ließ mich darauf schließen.
In meiner ursprünglichen Anfrage hatte ich mich auf das Umweltinformationsgesetz bzw. auf § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) bezogen, weil ich diesen Bereich die Thematik Trinkwasser vermutet hatte.
Mit dem dreijährigen Erfassungs-Turnus war mir nicht klar, in dem Falle hätten mir die Daten bis 2016 genügt.
U.a. die Web-Seite
https://www.gesunde.sachsen.de/trinkwasser/trinkwasser-detail-WSZ_DESN_2160-de.html für das EU-Trinkwasserversorgungsgebiet WW CANITZ legte für mich die Vermutung nahe, dass Ihnen die Daten bereits elektronisch vorliegen und nur als ein Datensatz über alle Wasserversorgungsanlagen zusammengetragen müssten (als csv, Excel, nicht als PDF). Dies scheint also nicht der Fall zu sein. Dann werde ich wohl oder übel die einzelnen Anlagen auf
https://www.gesunde.sachsen.de/trinkwasser.php einzeln durchgehen müssen und die Daten aus den einzelnen Web-Seiten selbst in einen einzigen Datenbestand zusammentragen müssen. Wird mir dann erstmal genügen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
meine ursprüngliche Anfrage: "die jährlichen Laboruntersuchungsergebnisse der einzelnen Trinkwasserversorgungsgebiete Sachsen der letzten 10 Jahre (wie hier auch schon verteilt verfügbar
https://www.gesunde.sachsen.de/trinkwasser/trinkwasser-detail-WSZ_DESN_2160-de.html) in maschinenlesbarer Form (also idealerweise als Tabellen, z.B. CSV oder XML).
Sollte ein kostenfreier Export nicht für die letzten 10 Jahre möglich sein, jedoch für mindestens ein vollständiges Jahr, so bitte ich die Anzahl der Jahre entsprechend zu reduzieren.
Als Referenz für ein mögliches Format und Inhalt kann
https://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/trinkwasseranalyse-moers-2015 genommen werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln."
Anfragenr: 159761
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>