Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwasserverordnung

1) Welche Wasserversorgungsgebiete unterlagen im Jahr 2011 und 2012 Ihrer Aufsicht im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung? Zu den Gebieten bitte ich um wenigstens eine grobe Beschreibung der abgedeckten Gemeinden sowie die Namen der versorgenden Wasserwerke.

2) Führte Ihr Amt Trinkwasserkontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 und 2012 ausschließlich selbst aus, oder wurden Unternehmen/Dienstleister oder andere Auftragnehmer beauftragt?

3) In welcher Form werden die Ergebnisse von Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung von Ihrem Amt gespeichert (Papierform, Datenbank, Dateien)? Für welche Zeiträume liegen die Ergebnisse von Kontrollen bei Ihnen vor?

4) Wann hat Ihr Amt im Jahr 2011 und 2012 welche Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung durchgeführt bzw. durchführen lassen und welche Ergebnisse haben diese Kontrollen erbracht? Bitte nennen Sie zu jeder Kontrolle den Betreiber der Wasserversorgungsanlage, die Art der durchgeführten Überprüfungen und die gemessenen Werte.

5) Haben Sie bei den Kontrollen Nichteinhaltungen oder Nichterfüllungen der Grenzwerte oder Auflagen im Sinne der §§ 5 bis 7 der Trinkwasserverordnung festgestellt? Wenn ja, hätte ich gerne eine Aufstellung darüber, in welchen Wasserversorgungsgebieten diese festgestellt wurden. Diese Information kann ggf. zusammen mit der Aufstellung zu (4) geliefert werden.

Bevorzugt bin ich an den Aufstellungen in Form digitaler Daten interessiert, idealerweise als Tabellen, z.B. im Excel-Format, CSV oder ODS (OpenDocument Tabelle).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2013
  • Frist
    9. März 2013
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Marian Steinbach
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Kreis Borken Details
Von
Marian Steinbach
Betreff
Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwasserverordnung
Datum
6. Februar 2013 00:21
An
Gesundheitsamt Kreis Borken
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Welche Wasserversorgungsgebiete unterlagen im Jahr 2011 und 2012 Ihrer Aufsicht im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung? Zu den Gebieten bitte ich um wenigstens eine grobe Beschreibung der abgedeckten Gemeinden sowie die Namen der versorgenden Wasserwerke. 2) Führte Ihr Amt Trinkwasserkontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 und 2012 ausschließlich selbst aus, oder wurden Unternehmen/Dienstleister oder andere Auftragnehmer beauftragt? 3) In welcher Form werden die Ergebnisse von Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung von Ihrem Amt gespeichert (Papierform, Datenbank, Dateien)? Für welche Zeiträume liegen die Ergebnisse von Kontrollen bei Ihnen vor? 4) Wann hat Ihr Amt im Jahr 2011 und 2012 welche Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung durchgeführt bzw. durchführen lassen und welche Ergebnisse haben diese Kontrollen erbracht? Bitte nennen Sie zu jeder Kontrolle den Betreiber der Wasserversorgungsanlage, die Art der durchgeführten Überprüfungen und die gemessenen Werte. 5) Haben Sie bei den Kontrollen Nichteinhaltungen oder Nichterfüllungen der Grenzwerte oder Auflagen im Sinne der §§ 5 bis 7 der Trinkwasserverordnung festgestellt? Wenn ja, hätte ich gerne eine Aufstellung darüber, in welchen Wasserversorgungsgebieten diese festgestellt wurden. Diese Information kann ggf. zusammen mit der Aufstellung zu (4) geliefert werden. Bevorzugt bin ich an den Aufstellungen in Form digitaler Daten interessiert, idealerweise als Tabellen, z.B. im Excel-Format, CSV oder ODS (OpenDocument Tabelle).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Marian Steinbach
Mit freundlichen Grüßen Marian Steinbach

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Gesundheitsamt Kreis Borken
Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwsserverordnung Sehr geehrter Herr Steinbach, mit Ihrer E-Mal vom 06.02.…
Von
Gesundheitsamt Kreis Borken
Betreff
Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwsserverordnung
Datum
5. März 2013 13:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Steinbach, mit Ihrer E-Mal vom 06.02.2013 baten Sie auf der Grundlage des IfG NRW des UIG NRW um Informationen zu Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwasserverordnung. Zu 1) Im Kreisgebiet Borken gibt es 9 Wasserversorgungsgebiete: Wasserwerke Versorgungsgebiete Stadtwerke Ahaus Ahaus, Heek Stadtwerke Borken Borken, Heiden, Raesfeld Bocholter Energie- und Wasserwerks GmbH Bocholt Stadtwerke Gescher Gescher Stadtwerke Gronau Gronau Rheinisch-Westfälisches Wasserwerk RWW Melchenberg Reken (Melchenberg) Rheinisch-Westfälisches Wasserwerk RWW Tannenbülten Borken, Velen (Tannenbülten) Stadtwerke Rhede Rhede SVS Versorgungsbetriebe GmbH Vreden, Stadtlohn, Südlohn Zu 2) Der Fachbereich Gesundheit überprüft gemäß Trinkwasserordnung die Betreiberpflichten. Der Betreiber ist verpflichtet, regelmäßig Untersuchungen durchzuführen bzw. zu beauftragen und die Ergebnisse dem Fachbereich Gesundheit vorzulegen. Da der Fachbereich Gesundheit keine zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle besitzt, wurden und werden keine eigenen Untersuchungen durchgeführt. Zu 3) Die Untersuchungsergebnisse liegen in Papierform, als Dateien und auch in einer Datenbank vor. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre. Zu 4) und zu 5) Die Überprüfungen werden regelmäßig durchgeführt. Die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung werden generell eingehalten bzw. deutlich unterschritten. Einzelne Ausnahmen sind zu verzeichnen. Bezüglich der einzelnen gemessenen Werte verweise ich auf das ELWAS Portal NRW: http://www.elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IMS/start.htm Hier sind sämtliche gemessenen Werte der Wasserwerke veröffentlicht. Gemäß § 3 Abs. 2 UIG kann auf einen anderen Informationszugang verwiesen werden, wenn die beantragten Informationen an anderer Stelle veröffentlicht sind. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Monika Ingenerf -------------------------------------------------------------------------------- Kreis Borken - Der Landrat Gesundheit Organisation, Personal, Budget, Controlling Burloer Str. 93, 46325 Borken Zimmer: 1164 (Etage 1 D) Telefon: 02861 82-1164 Telefax: 02861 82-2711164 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Internet: http://www.kreis-borken.de -------------------------------------------------------------------------------- Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Monika Ingenerf -------------------------------------------------------------------------------- Kreis Borken - Der Landrat Gesundheit Organisation, Personal, Budget, Controlling Burloer Str. 93, 46325 Borken Zimmer: 1164 (Etage 1 D) Telefon: 02861 82-1164 Telefax: 02861 82-2711164 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Internet: http://www.kreis-borken.de --------------------------------------------------------------------------------