Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwasserverordnung

Anfrage an: Gesundheitsamt Hamm

1) Welche Wasserversorgungsgebiete unterlagen im Jahr 2011 und 2012 Ihrer Aufsicht im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung? Zu den Gebieten bitte ich um wenigstens eine grobe Beschreibung der abgedeckten Gemeinden sowie die Namen der versorgenden Wasserwerke.

2) Führte Ihr Amt Trinkwasserkontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 und 2012 ausschließlich selbst aus, oder wurden Unternehmen/Dienstleister oder andere Auftragnehmer beauftragt?

3) In welcher Form werden die Ergebnisse von Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung von Ihrem Amt gespeichert (Papierform, Datenbank, Dateien)? Für welche Zeiträume liegen die Ergebnisse von Kontrollen bei Ihnen vor?

4) Wann hat Ihr Amt im Jahr 2011 und 2012 welche Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung durchgeführt bzw. durchführen lassen und welche Ergebnisse haben diese Kontrollen erbracht? Bitte nennen Sie zu jeder Kontrolle den Betreiber der Wasserversorgungsanlage, die Art der durchgeführten Überprüfungen und die gemessenen Werte.

5) Haben Sie bei den Kontrollen Nichteinhaltungen oder Nichterfüllungen der Grenzwerte oder Auflagen im Sinne der §§ 5 bis 7 der Trinkwasserverordnung festgestellt? Wenn ja, hätte ich gerne eine Aufstellung darüber, in welchen Wasserversorgungsgebieten diese festgestellt wurden. Diese Information kann ggf. zusammen mit der Aufstellung zu (4) geliefert werden.

Bevorzugt bin ich an den Aufstellungen in Form digitaler Daten interessiert, idealerweise als Tabellen, z.B. im Excel-Format, CSV oder ODS (OpenDocument Tabelle).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2013
  • Frist
    9. März 2013
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Marian Steinbach
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Hamm Details
Von
Marian Steinbach
Betreff
Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwasserverordnung
Datum
6. Februar 2013 00:17
An
Gesundheitsamt Hamm
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Welche Wasserversorgungsgebiete unterlagen im Jahr 2011 und 2012 Ihrer Aufsicht im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung? Zu den Gebieten bitte ich um wenigstens eine grobe Beschreibung der abgedeckten Gemeinden sowie die Namen der versorgenden Wasserwerke. 2) Führte Ihr Amt Trinkwasserkontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 und 2012 ausschließlich selbst aus, oder wurden Unternehmen/Dienstleister oder andere Auftragnehmer beauftragt? 3) In welcher Form werden die Ergebnisse von Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung von Ihrem Amt gespeichert (Papierform, Datenbank, Dateien)? Für welche Zeiträume liegen die Ergebnisse von Kontrollen bei Ihnen vor? 4) Wann hat Ihr Amt im Jahr 2011 und 2012 welche Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung durchgeführt bzw. durchführen lassen und welche Ergebnisse haben diese Kontrollen erbracht? Bitte nennen Sie zu jeder Kontrolle den Betreiber der Wasserversorgungsanlage, die Art der durchgeführten Überprüfungen und die gemessenen Werte. 5) Haben Sie bei den Kontrollen Nichteinhaltungen oder Nichterfüllungen der Grenzwerte oder Auflagen im Sinne der §§ 5 bis 7 der Trinkwasserverordnung festgestellt? Wenn ja, hätte ich gerne eine Aufstellung darüber, in welchen Wasserversorgungsgebieten diese festgestellt wurden. Diese Information kann ggf. zusammen mit der Aufstellung zu (4) geliefert werden. Bevorzugt bin ich an den Aufstellungen in Form digitaler Daten interessiert, idealerweise als Tabellen, z.B. im Excel-Format, CSV oder ODS (OpenDocument Tabelle).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Marian Steinbach
Mit freundlichen Grüßen Marian Steinbach
Gesundheitsamt Hamm
Sehr geehrter Herr Steinbach, Ihre Mail ist hier eingegangen. Der Antrag nach IFG NW wird vom zuständigen Gesun…
Von
Gesundheitsamt Hamm
Betreff
AW: Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwasserverordnung
Datum
6. Februar 2013 15:29
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Steinbach, Ihre Mail ist hier eingegangen. Der Antrag nach IFG NW wird vom zuständigen Gesundheitsamt beantwortet. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Vorschriften des Datenschutzes und des IFG/UIG keine personenbezogenen bzw. beziehbaren Daten oder Betriebs - u. Geschäftsgeheimnisse weitergegeben werden dürfen. Da die Zusammenstellung der gewünschten Angaben einen beträchtlichen Aufwand erfordert, können Gebühren bis zu 500 € (abhängig von den angefallenen Personaleinsatzstunden) anfallen. Etwaige erforderliche oder gewünschte Kopien werden gesondert in Rechnung gestellt. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie unter den genannten Voraussetzungen Ihren Antrag aufrechterhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ingo Drees Datenschutzbeauftragter Stadt Hamm - Schul- u. Sportamt - Pädagogisches Zentrum, Stadthausstraße 3, 59065 Hamm Abteilungsleiter Dienstleistungen für Schulen, Haushalt tel. 02381/17-5002 fax 02381/17-2900 bzw. 17-105002 mail: <<E-Mailadresse>> internet: www.hamm.de Sparen Sie pro Seite ca. 200ml Wasser, 2g CO2 und 2g Holz: Danke, dass Sie erst an die Umwelt denken, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. _____________________________________________
Marian Steinbach
Sehr geehrter Herr Drees, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage. Mir ist bewusst, dass mein Anspruch au…
An Gesundheitsamt Hamm Details
Von
Marian Steinbach
Betreff
AW: AW: Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwasserverordnung
Datum
7. Februar 2013 08:48
An
Gesundheitsamt Hamm
Status
Sehr geehrter Herr Drees, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage. Mir ist bewusst, dass mein Anspruch auf Informationen nach IFG/UIG mit em Datenschutz und dem Schutz von Betriebsgeheimnissen abgewogen werden müssen. Ich gehe jedoch davon aus, dass meine Anfragen auch im Einklang mit diesen Anforderungen beantwortet werden können. Im Hinblick auf die möglicherweise entstehenden Gebühren bitte ich Sie, mir vorab mitzuteilen, ob für die gestellten Teilfragen Gebühren entstehen und wie hoch diese ausfallen werden.. Nach meiner Auffassung ist für die Beantwortung der Punkte 1 bis 3 ein erheblich geringerer Aufwand zu veranschlagen, als für die Teilfragen 4 und 5. Bitte teilen Sie mir auch mit, inwiefern die eventuell anfallenden Gebühren durch die Verkürzung des Zeitraums (von zwei Jahren auf beispielsweise 3 oder 6 Monate) verringert werden könnten. Mit freundlichen Grüßen Marian Steinbach

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Gesundheitsamt Hamm
Trinkwasserkontrollen nach der TrinkwasserVO Sehr geehrter Herr Steinbach, hier die Beantwortung Ihrer Fragen nac…
Von
Gesundheitsamt Hamm
Betreff
Trinkwasserkontrollen nach der TrinkwasserVO
Datum
27. Februar 2013 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Steinbach, hier die Beantwortung Ihrer Fragen nach dem IFG: 1) Welche Wasserversorgungsgebiete unterlagen im Jahr 2011 und 2012 Ihrer Aufsicht im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung? Zu den Gebieten bitte ich um wenigstens eine grobe Beschreibung der abgedeckten Gemeinden sowie die Namen der versorgenden Wasserwerke. Das Gesundheitsamt Hamm überwacht ausschließlich den Bereich der Stadt Hamm. Eine Übersicht über die Wasserversorgungsgebiete der Stadtwerke kann über : http://www.stadtwerke-hamm.de/fileadmin/Medienablage/HammNetz_PDF/Wasser/Trinkwasseranalyse/Versorgungsgebiete_-_Trinkwasser.pdf abgerufen werden. 2) Führte Ihr Amt Trinkwasserkontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 und 2012 ausschließlich selbst aus, oder wurden Unternehmen/Dienstleister oder andere Auftragnehmer beauftragt? Das Gesundheitsamt der Stadt Hamm führt die Prüfung in der Regel nicht selbst durch. Dies geschieht durch Labore und Untersuchungsstellen die nach $ 15 Abs. 4 vom LANUV zugelassen wurden. 3) In welcher Form werden die Ergebnisse von Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung von Ihrem Amt gespeichert (Papierform, Datenbank, Dateien)? Für welche Zeiträume liegen die Ergebnisse von Kontrollen bei Ihnen vor? Bei der Stadt Hamm werden die Ergebnisse grundsätzlich in Papierform dokumentiert. Die Trinkwasserdaten werden zehn Jahre aufbewahrt, wie es die Trinkwasserverordnung vorschreibt. Die Ergebnisse von Trinkwasserproben, die im TEIS Format vorliegen und nach EG-Recht der Berichtspflicht unterliegen, werden zusätzlich in einer entsprechenden Datenbank gepflegt. 4) Wann hat Ihr Amt im Jahr 2011 und 2012 welche Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung durchgeführt bzw. durchführen lassen und welche Ergebnisse haben diese Kontrollen erbracht? Bitte nennen Sie zu jeder Kontrolle den Betreiber der Wasserversorgungsanlage, die Art der durchgeführten Überprüfungen und die gemessenen Werte. Dem Gesundheitsamt Hamm liegen jährlich weit über 1000 Trinkwasserprobenergebnisse vor. Ich sehe mich jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht in der Lage Ihnen diese Daten zur Verfügung zu stellen. Insbesondere sind z.B. bei Kleinanlagen und Lebensmittelbetrieben personenbezogene Daten bzw. Betriebsgeheimnisse zu schützen, worunter auch die Trinkwasserdaten in diesem Segment fallen. Auch bei öffentlichen und privaten Gebäuden genießt der Betreiber einen Vertrauensschutz. Die Trinkwasserdaten der Wasserwerke, die die Stadt Hamm versorgen, sind unter http://www.stadtwerke-hamm.de/fileadmin/Medienablage/HammNetz_PDF/Wasser/Trinkwasseranalyse/Trinkwasseranalyse.pdf abzurufen. 5) Haben Sie bei den Kontrollen Nichteinhaltungen oder Nichterfüllungen der Grenzwerte oder Auflagen im Sinne der §§ 5 bis 7 der Trinkwasserverordnung festgestellt? Wenn ja, hätte ich gerne eine Aufstellung darüber, in welchen Wasserversorgungsgebieten diese festgestellt wurden. Diese Information kann ggf. zusammen mit der Aufstellung zu (4) geliefert werden. Siehe Punkt 4. Ich hoffe damit Ihre Fragen beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ingo Drees Datenschutzbeauftragter Stadt Hamm - Schul- u. Sportamt - Pädagogisches Zentrum, Stadthausstraße 3, 59065 Hamm Abteilungsleiter Dienstleistungen für Schulen, Haushalt tel. 02381/17-5002 fax 02381/17-2900 bzw. 17-105002 mail: <<E-Mailadresse>> internet: www.hamm.de Sparen Sie pro Seite ca. 200ml Wasser, 2g CO2 und 2g Holz: Danke, dass Sie erst an die Umwelt denken, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. _____________________________________________