Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwasserverordnung

1) Welche Wasserversorgungsgebiete unterlagen im Jahr 2011 und 2012 Ihrer Aufsicht im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung? Zu den Gebieten bitte ich um wenigstens eine grobe Beschreibung der abgedeckten Gemeinden sowie die Namen der versorgenden Wasserwerke.

2) Führte Ihr Amt Trinkwasserkontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 und 2012 ausschließlich selbst aus, oder wurden Unternehmen/Dienstleister oder andere Auftragnehmer beauftragt?

3) In welcher Form werden die Ergebnisse von Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung von Ihrem Amt gespeichert (Papierform, Datenbank, Dateien)? Für welche Zeiträume liegen die Ergebnisse von Kontrollen bei Ihnen vor?

4) Wann hat Ihr Amt im Jahr 2011 und 2012 welche Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung durchgeführt bzw. durchführen lassen und welche Ergebnisse haben diese Kontrollen erbracht? Bitte nennen Sie zu jeder Kontrolle den Betreiber der Wasserversorgungsanlage, die Art der durchgeführten Überprüfungen und die gemessenen Werte.

5) Haben Sie bei den Kontrollen Nichteinhaltungen oder Nichterfüllungen der Grenzwerte oder Auflagen im Sinne der §§ 5 bis 7 der Trinkwasserverordnung festgestellt? Wenn ja, hätte ich gerne eine Aufstellung darüber, in welchen Wasserversorgungsgebieten diese festgestellt wurden. Diese Information kann ggf. zusammen mit der Aufstellung zu (4) geliefert werden.

Bevorzugt bin ich an den Aufstellungen in Form digitaler Daten interessiert, idealerweise als Tabellen, z.B. im Excel-Format, CSV oder ODS (OpenDocument Tabelle).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2013
  • Frist
    9. März 2013
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
  • 2 Follower:innen
Marian Steinbach
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Düsseldorf Details
Von
Marian Steinbach
Betreff
Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwasserverordnung
Datum
6. Februar 2013 00:18
An
Gesundheitsamt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Welche Wasserversorgungsgebiete unterlagen im Jahr 2011 und 2012 Ihrer Aufsicht im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung? Zu den Gebieten bitte ich um wenigstens eine grobe Beschreibung der abgedeckten Gemeinden sowie die Namen der versorgenden Wasserwerke. 2) Führte Ihr Amt Trinkwasserkontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 und 2012 ausschließlich selbst aus, oder wurden Unternehmen/Dienstleister oder andere Auftragnehmer beauftragt? 3) In welcher Form werden die Ergebnisse von Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung von Ihrem Amt gespeichert (Papierform, Datenbank, Dateien)? Für welche Zeiträume liegen die Ergebnisse von Kontrollen bei Ihnen vor? 4) Wann hat Ihr Amt im Jahr 2011 und 2012 welche Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung durchgeführt bzw. durchführen lassen und welche Ergebnisse haben diese Kontrollen erbracht? Bitte nennen Sie zu jeder Kontrolle den Betreiber der Wasserversorgungsanlage, die Art der durchgeführten Überprüfungen und die gemessenen Werte. 5) Haben Sie bei den Kontrollen Nichteinhaltungen oder Nichterfüllungen der Grenzwerte oder Auflagen im Sinne der §§ 5 bis 7 der Trinkwasserverordnung festgestellt? Wenn ja, hätte ich gerne eine Aufstellung darüber, in welchen Wasserversorgungsgebieten diese festgestellt wurden. Diese Information kann ggf. zusammen mit der Aufstellung zu (4) geliefert werden. Bevorzugt bin ich an den Aufstellungen in Form digitaler Daten interessiert, idealerweise als Tabellen, z.B. im Excel-Format, CSV oder ODS (OpenDocument Tabelle).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Marian Steinbach
Mit freundlichen Grüßen Marian Steinbach
Gesundheitsamt Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Steinbach, zur Beantwortung Ihrer Fragen stelle ich meiner Antwort die jeweilige Frage in kur…
Von
Gesundheitsamt Düsseldorf
Betreff
Antwort: Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwasserverordnung
Datum
25. Februar 2013 12:34
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Steinbach, zur Beantwortung Ihrer Fragen stelle ich meiner Antwort die jeweilige Frage in kursiver Schrift voran. 1) Welche Wasserversorgungsgebiete unterlagen im Jahr 2011 und 2012 Ihrer Aufsicht im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung? Zu den Gebieten bitte ich um wenigstens eine grobe Beschreibung der abgedeckten Gemeinden sowie die Namen der versorgenden Wasserwerke. Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf überwacht in seiner Zuständigkeit folgende Wasserwerke, die Gebiete in Duisburg, Wuppertal, Kreis Mettmann, Rheinkreis Neuss und Düsseldorf mit Trinkwasser versorgen: Wasserwerk - WW Wasserversorgungsgebiet WVG Beschreibung des WVG Stadtwerke Düsseldorf WW Am Staad Düsseldorf Nord – Linksrheinisches Stadtgebiet D_1 Stadtgebiet nördlich der Oberkasseler Brücke und alle linksrheinischen Stadtteile WW Am Staad WW Holthausen Düsseldorf Ost – Stadt Mettmann D-ME Alle Stadtteile östlich der Innenstadt sowie die Stadt Mettmann WW Holthausen Düsseldorf Süd D_3 Alle Stadtteile südlich der A 46 WW Flehe Düsseldorf Mitte D_2 Neuss – NE_4 Düsseldorf Innenstadt, Hafen, Flehe etc. nördlich der A 46 Stadt Neuss, südliche Stadtteile Wuppertaler Stadtwerke WW Benrath Wuppertal West – Kreis Mettmann Westliches Wuppertal und Gemeinden im Landkreis Mettmann Stadtwerke Duisburg WW Bockum WW Wittlaer Duisburg Süd –Linksrheinische Stadtteile Duisburg Linksrheinisches Duisburg und alle Stadtteile südlich der Ruhr 2) Führte Ihr Amt Trinkwasserkontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 und 2012 ausschließlich selbst aus, oder wurden Unternehmen/Dienstleister oder andere Auftragnehmer beauftragt? Das Gesundheitsamt Düsseldorf führt keine Trinkwasserkontrollen im Sinne § 18 TrinkwV selbst aus. Hierfür werden akkreditierte Labore beauftragt. 3) In welcher Form werden die Ergebnisse von Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung von Ihrem Amt gespeichert (Papierform, Datenbank, Dateien)? Für welche Zeiträume liegen die Ergebnisse von Kontrollen bei Ihnen vor? Die Daten der öffentlichen Wasserverorgungsunternehmen werden in elektronischer Form an das Gesundheitsamt übermittelt und mit Hilfe des Trinkwassererfassungs- und –informationsystems TEIS erfasst und geprüft. Die Trinkwasserüberwachungsdaten werden mindestens 10 Jahre gespeichert. Daten von Einzelwasserversorgern und von Anlagen, aus denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit an Verbraucher bereit gestellt wird, liegen nur in Papierform vor, sofern die Ergebnisse nicht nach § 21 Abs. 2 TrinkwV berichtspflichtig sind. 4) Wann hat Ihr Amt im Jahr 2011 und 2012 welche Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung durchgeführt bzw. durchführen lassen und welche Ergebnisse haben diese Kontrollen erbracht? Bitte nennen Sie zu jeder Kontrolle den Betreiber der Wasserversorgungsanlage, die Art der durchgeführten Überprüfungen und die gemessenen Werte. 5) Haben Sie bei den Kontrollen Nichteinhaltungen oder Nichterfüllungen der Grenzwerte oder Auflagen im Sinne der §§ 5 bis 7 der Trinkwasserverordnung festgestellt? Wenn ja, hätte ich gerne eine Aufstellung darüber, in welchen Wasserversorgungsgebieten diese festgestellt wurden. Diese Information kann ggf. zusammen mit der Aufstellung zu (4) geliefert werden. Wasserversorger sind gemäß § 21 TrinkwV verpflichtet über die abgegebene Trinkwasserqualität Auskunft den Verbrauchern zu geben. Unter folgenden Links finden Sie Informationen zur Trinkwasserqualität der jeweiligen Wasserversorgungsunternehmen: Stadtwerke Düsseldorf: www.swd-ag.de/privatkunden/wasser/index… Wuppertaler Stadtwerke: http://www.wsw-online.de/energie/Privat… Trinkwasser/Qualitaet_und_Gewinnung/Trinkwasser-Analysewerte.htm Stadtwerke Duisburg: http://www.stadtwerke-duisburg.de/priva… Dem Gesundheitsamt Düsseldorf liegen darüber hinaus Trinkwasseruntersuchungsergebnisse von privaten Einzelwasserversorgern und von Anlagen, aus denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit an Verbraucher bereit gestellt wird, vor. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können diese objekt- bzw. personenbezogenen Daten allerdings nicht zur Verfügung gestellt werden. Um die Fragen 4 und 5 bzgl. der öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen beantworten zu können ist eine gebührenpflichtige Datenbankrecherche notwendig. Für die Aufbereitung der Daten sind ca. vier Arbeitsstunden aufzubringen, so dass eine Gebühr in Höhe von mind. 200,- Euro zu veranschlagen wäre. Die Recherche würde nach dem notwenigen Arbeitsaufwand abgerechnet. Die Daten würden Ihnen in Form von Exceltabellen zur Verfügung gestellt. Aus dem mir vorliegenden Mailverkehr gehen zwei Adressen von Ihnen, Herr Steinbach, hervor. Beide Mailadressen habe ich in das Adressfeld dieser Mail übernommen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ulrich Schürfeld Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Gesundheitsamt Abt. 53/22 - Umwelthygiene Willi-Becker-Allee 6-8 40227 Düsseldorf Telefon: + 49 (0) 211.89-9 65 42 oder: + 49 (0) 211.89-9 53 02 Telefax: + 49 (0) 211.89-9 44 11 mobil: + 49 (0) 173.51 05 813 <<E-Mailadresse>>

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Gesundheitsamt Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Steinbach, zur Beantwortung Ihrer Fragen stelle ich meiner Antwort die jeweilige Frage in kur…
Von
Gesundheitsamt Düsseldorf
Betreff
Antwort: Trinkwasserkontrollen im Rahmen der Trinkwasserverordnung
Datum
25. Februar 2013 12:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Steinbach, zur Beantwortung Ihrer Fragen stelle ich meiner Antwort die jeweilige Frage in kursiver Schrift voran. 1) Welche Wasserversorgungsgebiete unterlagen im Jahr 2011 und 2012 Ihrer Aufsicht im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung? Zu den Gebieten bitte ich um wenigstens eine grobe Beschreibung der abgedeckten Gemeinden sowie die Namen der versorgenden Wasserwerke. Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf überwacht in seiner Zuständigkeit folgende Wasserwerke, die Gebiete in Duisburg, Wuppertal, Kreis Mettmann, Rheinkreis Neuss und Düsseldorf mit Trinkwasser versorgen: Wasserwerk - WW Wasserversorgungsgebiet WVG Beschreibung des WVG Stadtwerke Düsseldorf WW Am Staad Düsseldorf Nord – Linksrheinisches Stadtgebiet D_1 Stadtgebiet nördlich der Oberkasseler Brücke und alle linksrheinischen Stadtteile WW Am Staad WW Holthausen Düsseldorf Ost – Stadt Mettmann D-ME Alle Stadtteile östlich der Innenstadt sowie die Stadt Mettmann WW Holthausen Düsseldorf Süd D_3 Alle Stadtteile südlich der A 46 WW Flehe Düsseldorf Mitte D_2 Neuss – NE_4 Düsseldorf Innenstadt, Hafen, Flehe etc. nördlich der A 46 Stadt Neuss, südliche Stadtteile Wuppertaler Stadtwerke WW Benrath Wuppertal West – Kreis Mettmann Westliches Wuppertal und Gemeinden im Landkreis Mettmann Stadtwerke Duisburg WW Bockum WW Wittlaer Duisburg Süd –Linksrheinische Stadtteile Duisburg Linksrheinisches Duisburg und alle Stadtteile südlich der Ruhr 2) Führte Ihr Amt Trinkwasserkontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 und 2012 ausschließlich selbst aus, oder wurden Unternehmen/Dienstleister oder andere Auftragnehmer beauftragt? Das Gesundheitsamt Düsseldorf führt keine Trinkwasserkontrollen im Sinne § 18 TrinkwV selbst aus. Hierfür werden akkreditierte Labore beauftragt. 3) In welcher Form werden die Ergebnisse von Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung von Ihrem Amt gespeichert (Papierform, Datenbank, Dateien)? Für welche Zeiträume liegen die Ergebnisse von Kontrollen bei Ihnen vor? Die Daten der öffentlichen Wasserverorgungsunternehmen werden in elektronischer Form an das Gesundheitsamt übermittelt und mit Hilfe des Trinkwassererfassungs- und –informationsystems TEIS erfasst und geprüft. Die Trinkwasserüberwachungsdaten werden mindestens 10 Jahre gespeichert. Daten von Einzelwasserversorgern und von Anlagen, aus denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit an Verbraucher bereit gestellt wird, liegen nur in Papierform vor, sofern die Ergebnisse nicht nach § 21 Abs. 2 TrinkwV berichtspflichtig sind. 4) Wann hat Ihr Amt im Jahr 2011 und 2012 welche Kontrollen im Sinne von §18 Trinkwasserverordnung durchgeführt bzw. durchführen lassen und welche Ergebnisse haben diese Kontrollen erbracht? Bitte nennen Sie zu jeder Kontrolle den Betreiber der Wasserversorgungsanlage, die Art der durchgeführten Überprüfungen und die gemessenen Werte. 5) Haben Sie bei den Kontrollen Nichteinhaltungen oder Nichterfüllungen der Grenzwerte oder Auflagen im Sinne der §§ 5 bis 7 der Trinkwasserverordnung festgestellt? Wenn ja, hätte ich gerne eine Aufstellung darüber, in welchen Wasserversorgungsgebieten diese festgestellt wurden. Diese Information kann ggf. zusammen mit der Aufstellung zu (4) geliefert werden. Wasserversorger sind gemäß § 21 TrinkwV verpflichtet über die abgegebene Trinkwasserqualität Auskunft den Verbrauchern zu geben. Unter folgenden Links finden Sie Informationen zur Trinkwasserqualität der jeweiligen Wasserversorgungsunternehmen: Stadtwerke Düsseldorf: www.swd-ag.de/privatkunden/wasser/index… Wuppertaler Stadtwerke: http://www.wsw-online.de/energie/Privat… Trinkwasser/Qualitaet_und_Gewinnung/Trinkwasser-Analysewerte.htm Stadtwerke Duisburg: http://www.stadtwerke-duisburg.de/priva… Dem Gesundheitsamt Düsseldorf liegen darüber hinaus Trinkwasseruntersuchungsergebnisse von privaten Einzelwasserversorgern und von Anlagen, aus denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit an Verbraucher bereit gestellt wird, vor. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können diese objekt- bzw. personenbezogenen Daten allerdings nicht zur Verfügung gestellt werden. Um die Fragen 4 und 5 bzgl. der öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen beantworten zu können ist eine gebührenpflichtige Datenbankrecherche notwendig. Für die Aufbereitung der Daten sind ca. vier Arbeitsstunden aufzubringen, so dass eine Gebühr in Höhe von mind. 200,- Euro zu veranschlagen wäre. Die Recherche würde nach dem notwenigen Arbeitsaufwand abgerechnet. Die Daten würden Ihnen in Form von Exceltabellen zur Verfügung gestellt. Aus dem mir vorliegenden Mailverkehr gehen zwei Adressen von Ihnen, Herr Steinbach, hervor. Beide Mailadressen habe ich in das Adressfeld dieser Mail übernommen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ulrich Schürfeld Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Gesundheitsamt Abt. 53/22 - Umwelthygiene Willi-Becker-Allee 6-8 40227 Düsseldorf Telefon: + 49 (0) 211.89-9 65 42 oder: + 49 (0) 211.89-9 53 02 Telefax: + 49 (0) 211.89-9 44 11 mobil: + 49 (0) 173.51 05 813 <<E-Mailadresse>>