Trinkwasserverordnung TrinkwV: Legionellen in öffentlichen Gebäuden zB Schulen, Schwimmbädern, Kindertageseinrichtungen, Wohnanlagen, Altenheimen, Bürogebäude
als Immobilieneigentümer / Usl ist die LH München verpflichtet, die Nutzern über die Messergebnisse der Legionellenbeprobungen zu informieren:
https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/__21.html
https://www.bundesbaublatt.de/artikel/bbb_Ultrafiltration_garan_tiert_einwandfreies_Trinkwasser_1621004.html
Es ist unrealistisch, dass ausschließlich im Rathaus ein Legionellenbefall vorliegt:
https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.bakterien-alarm-legionellen-duschverbot-fuer-die-buergermeister.0fb13521-ae6a-4088-912c-cfb1cc5b0c87.html
Die Schule meines Kindes konnte keine Auskunft geben.
Meine Anfrage:
1. Warum erhalten die Nutzer von städtischen Gebäuden nicht automatisch eine Auskunft, wie es die klare gesetzliche Regelung vorschreibt.
2. Wie und wo können Nutzer von städtischen Gebäuden eine Auskunft erhalten, zB Schulleitung, Referat für Gesundheit und Umwelt, Rathaus, Sozialbürgerhäuser, online.
3. Wurden Routinekontrollen alle drei Jahre und Nachbeprobungen in städtischen Gebäuden versäumt?
4. Welche Grenzwertüberschreitungen lagen in städtischen Gebäuden in den letzten drei Jahren vor und wurden die Nutzer ausreichend lt. Gesetz / Vorschriften informiert: niedrige, mittlere, hohe, extrem hohe Kontamination; Gefährdungsanalyse; Maßnahmen / Sanierungsplan, usw.
5. Konnte der Grenzwert von 100 KBE / 100 ml innerhalb der vorgeschriebenen Fristen in allen Gebäuden eingehalten werden; wenn nein warum nicht, zB keine Sanierungsarbeiten erfolgt.
6. Sind im aktuellen Budget von Euro 2,53 Mrd. auch Sanierungsmaßnahmen wegen Legionellenbefall enthalten.
https://www.eggbi.eu/gesundes-bauen-eggbi/schulen-und-kitas/
Vielen Dank für eine zeitnahe Auskunft.
Anfrage eingeschlafen
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Datum17. November 2019
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20. Dezember 2019
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