Trinkwasserverordnung TrinkwV: Legionellen in öffentlichen Gebäuden zB Schulen, Schwimmbädern, Kindertageseinrichtungen, Wohnanlagen, Altenheimen, Bürogebäude

als Immobilieneigentümer / Usl ist die LH München verpflichtet, die Nutzern über die Messergebnisse der Legionellenbeprobungen zu informieren:
https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/__21.html
https://www.bundesbaublatt.de/artikel/bbb_Ultrafiltration_garan_tiert_einwandfreies_Trinkwasser_1621004.html

Es ist unrealistisch, dass ausschließlich im Rathaus ein Legionellenbefall vorliegt:
https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.bakterien-alarm-legionellen-duschverbot-fuer-die-buergermeister.0fb13521-ae6a-4088-912c-cfb1cc5b0c87.html

https://www.merkur.de/lokales/ebersberg/kirchseeon-ort28922/kirchseeon-bayern-legionellen-alarm-in-eglhartinger-schulturnhalle-12905055.html

Die Schule meines Kindes konnte keine Auskunft geben.

Meine Anfrage:

1. Warum erhalten die Nutzer von städtischen Gebäuden nicht automatisch eine Auskunft, wie es die klare gesetzliche Regelung vorschreibt.

2. Wie und wo können Nutzer von städtischen Gebäuden eine Auskunft erhalten, zB Schulleitung, Referat für Gesundheit und Umwelt, Rathaus, Sozialbürgerhäuser, online.

3. Wurden Routinekontrollen alle drei Jahre und Nachbeprobungen in städtischen Gebäuden versäumt?

4. Welche Grenzwertüberschreitungen lagen in städtischen Gebäuden in den letzten drei Jahren vor und wurden die Nutzer ausreichend lt. Gesetz / Vorschriften informiert: niedrige, mittlere, hohe, extrem hohe Kontamination; Gefährdungsanalyse; Maßnahmen / Sanierungsplan, usw.

5. Konnte der Grenzwert von 100 KBE / 100 ml innerhalb der vorgeschriebenen Fristen in allen Gebäuden eingehalten werden; wenn nein warum nicht, zB keine Sanierungsarbeiten erfolgt.

6. Sind im aktuellen Budget von Euro 2,53 Mrd. auch Sanierungsmaßnahmen wegen Legionellenbefall enthalten.

https://www.eggbi.eu/gesundes-bauen-eggbi/schulen-und-kitas/

https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Bielefeld/Bielefeld/3933995-Zwei-Todesfaelle-im-Seniorenzentrum-Staatsanwaltschaft-Bielefeld-ermittelt-Legionellen-Wurde-fahrlaessig-gehandelt

Vielen Dank für eine zeitnahe Auskunft.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. November 2019
  • Frist
    20. Dezember 2019
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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Stadtverwaltung München Details
Von
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Betreff
Trinkwasserverordnung TrinkwV: Legionellen in öffentlichen Gebäuden zB Schulen, Schwimmbädern, Kindertageseinrichtungen, Wohnanlagen, Altenheimen, Bürogebäude [#170516]
Datum
17. November 2019 10:11
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
als Immobilieneigentümer / Usl ist die LH München verpflichtet, die Nutzern über die Messergebnisse der Legionellenbeprobungen zu informieren: https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/__21.html https://www.bundesbaublatt.de/artikel/bbb_Ultrafiltration_garan_tiert_einwandfreies_Trinkwasser_1621004.html Es ist unrealistisch, dass ausschließlich im Rathaus ein Legionellenbefall vorliegt: https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.bakterien-alarm-legionellen-duschverbot-fuer-die-buergermeister.0fb13521-ae6a-4088-912c-cfb1cc5b0c87.html https://www.merkur.de/lokales/ebersberg/kirchseeon-ort28922/kirchseeon-bayern-legionellen-alarm-in-eglhartinger-schulturnhalle-12905055.html Die Schule meines Kindes konnte keine Auskunft geben. Meine Anfrage: 1. Warum erhalten die Nutzer von städtischen Gebäuden nicht automatisch eine Auskunft, wie es die klare gesetzliche Regelung vorschreibt. 2. Wie und wo können Nutzer von städtischen Gebäuden eine Auskunft erhalten, zB Schulleitung, Referat für Gesundheit und Umwelt, Rathaus, Sozialbürgerhäuser, online. 3. Wurden Routinekontrollen alle drei Jahre und Nachbeprobungen in städtischen Gebäuden versäumt? 4. Welche Grenzwertüberschreitungen lagen in städtischen Gebäuden in den letzten drei Jahren vor und wurden die Nutzer ausreichend lt. Gesetz / Vorschriften informiert: niedrige, mittlere, hohe, extrem hohe Kontamination; Gefährdungsanalyse; Maßnahmen / Sanierungsplan, usw. 5. Konnte der Grenzwert von 100 KBE / 100 ml innerhalb der vorgeschriebenen Fristen in allen Gebäuden eingehalten werden; wenn nein warum nicht, zB keine Sanierungsarbeiten erfolgt. 6. Sind im aktuellen Budget von Euro 2,53 Mrd. auch Sanierungsmaßnahmen wegen Legionellenbefall enthalten. https://www.eggbi.eu/gesundes-bauen-eggbi/schulen-und-kitas/ https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Bielefeld/Bielefeld/3933995-Zwei-Todesfaelle-im-Seniorenzentrum-Staatsanwaltschaft-Bielefeld-ermittelt-Legionellen-Wurde-fahrlaessig-gehandelt Vielen Dank für eine zeitnahe Auskunft.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Von
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Betreff
AW: Trinkwasserverordnung TrinkwV: Legionellen in öffentlichen Gebäuden zB Schulen, Schwimmbädern, Kindertageseinrichtungen, Wohnanlagen, Altenheimen, Bürogebäude [#170516]
Datum
17. November 2019 10:25
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.