Trinkwasserverordnung: Überschreitung Grenzwert Legionellen seit 2013

bekanntlich trat am 01.11.2011 die Trinkwasserverordnung in Kraft, die Änderung am 14.12.2012.
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/hygiene/wasserhygiene/trinkwasser/aenderung_trinkwasserverordnung.htm

Seit 09.01.2018 ist nicht nur der sogenannte "Usl" zur Meldung verpflichtet, sondern auch direkt das Labor, so dass es zu einer massiven Erhöhung der gemeldeten Legionellen-Grenzwertüberschreitungen kommt:
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Hygiene_und_Umweltmedizin/Trinkwasser/Meldepflicht-Trinkwasserlabors.html

Wie viele Legionellen-Grenzwertüberschreitungen = technischer Maßnahmenwert über 100 KBE / 100 ml seit 2011 bis 2019 wurden gemeldet:

a) Bayern
b) München

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: bekanntlich trat …
An Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Details
Von
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Betreff
Trinkwasserverordnung: Überschreitung Grenzwert Legionellen seit 2013 [#183667]
Datum
30. März 2020 15:07
An
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bekanntlich trat am 01.11.2011 die Trinkwasserverordnung in Kraft, die Änderung am 14.12.2012. https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/hygiene/wasserhygiene/trinkwasser/aenderung_trinkwasserverordnung.htm Seit 09.01.2018 ist nicht nur der sogenannte "Usl" zur Meldung verpflichtet, sondern auch direkt das Labor, so dass es zu einer massiven Erhöhung der gemeldeten Legionellen-Grenzwertüberschreitungen kommt: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Hygiene_und_Umweltmedizin/Trinkwasser/Meldepflicht-Trinkwasserlabors.html Wie viele Legionellen-Grenzwertüberschreitungen = technischer Maßnahmenwert über 100 KBE / 100 ml seit 2011 bis 2019 wurden gemeldet: a) Bayern b) München
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183667 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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