Trojaner-Leitfaden

Den Trojaner-Leitfaden mit dem Titel "Bedrohung der Informationssicherheit durch den gezielten Einsatz von Schadprogrammen".

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2015
  • Frist
    8. April 2015
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Trojaner-Lei…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Trojaner-Leitfaden [#8791]
Datum
4. März 2015 17:58
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Trojaner-Leitfaden mit dem Titel "Bedrohung der Informationssicherheit durch den gezielten Einsatz von Schadprogrammen".
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Aktenzeichen: B21-010 03 05/001 Sehr geehrte auf Ihre Anfrage vom 04.03.2015 auf lnformationszugang nach dem Info…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Aktenzeichen: B21-010 03 05/001
Datum
2. April 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte auf Ihre Anfrage vom 04.03.2015 auf lnformationszugang nach dem Inforinationsfi‘eiheitsgesetz des Bundes (IFG) ergeht folgender Bescheid: Ihrem o.g. Antrag wird stattgegeben. Anbei erhalten Sie den von Ihnen angeforderten Leitfaden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Leitfaden aus dem Jahr 2007 stammt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Godesberger Allee 185-189, 53175 Bonn, Widerspruch erhoben werden. Ich hoffe, dass ich Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen