TTIP-Gutachten

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu TTIP in Stadt- und Gemeinderäten, wie berichtet in http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-03/ttip-freihandelsabkommen-gutachten

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. März 2015
  • Frist
    17. April 2015
  • 4 Follower:innen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Gutachten de…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
TTIP-Gutachten [#8866]
Datum
16. März 2015 11:11
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu TTIP in Stadt- und Gemeinderäten, wie berichtet in http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-03/ttip-freihandelsabkommen-gutachten
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Deutscher Bundestag
Geschäftszeichen: ZR 4-1334JFC-72/2015 Sehr geehrte mit Ihrer E-Mail vom 16. März 2015 bitten Sie unter Bezugnahm…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Geschäftszeichen: ZR 4-1334JFC-72/2015
Datum
26. März 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
109,9 KB
Sehr geehrte mit Ihrer E-Mail vom 16. März 2015 bitten Sie unter Bezugnahme auf das IFG um Übersendung eines Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zum Thema: TTIP - Freihandelsabkommen in Stadt- und Gemeinderäten. Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden, da der Anwendungsbereich des IFG nicht eröffnet ist. Das IFG findet auf den Deutschen Bundestag und seine Verwaltung nur Anwendung, soweit öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 IFG). Parlamentarische Angelegenheiten bleiben vom Anwendungsbereich des IFG ausgenommen. Hierzu gehört unter anderem die Zuarbeit der Wissenschaftlichen Dienste für Mitglieder des Deutschen Bundestages, wie sich aus den Materialien zum Gesetzgebungsverfahren ergibt. (vgl. Jastrow/Schlatmann, IFG-Kommentar, § 1 Rn. 35) Die Wissenschaftlichen Dienste haben die Aufgabe, die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung ihres Mandats durch fachliche Beratung zu unterstützen. Diesbezüglich wird der Deutsche Bundestag in Wahrnehmung seiner verfassungsrechtlichen Aufgabe tätig. Gerade auf diesen Bereich findet das IFG keine Anwendung. Eine Herausgabe der Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste nach dem IFG ist somit ausgeschlossen. Aus den dargelegten Gründen ist der Deutsche Bundestag im vorliegenden Fall nicht anspruchsverpflichtet. Eine Übersendung des von Ihnen begehrten Gutachtens ist daher nicht möglich. Unabhängig davon weise ich darauf hin, dass der Deutsche Bundestag sich sämtliche Rechte an von den Abgeordneten in Auftrag gegebenen Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste vorbehält. Deshalb ist im vorliegenden Fall, wie auch in allen anderen Fällen, auf der Arbeit ausdrücklich vermerkt, dass der Deutsche Bundestag sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vorbehält. Beides bedarf der Zustimmung der zuständigen Abteilungsleitung. Der Deutsche Bundestag macht damit deutlich, dass er die Übersendung des Werkes strikt auf den Adressaten der Arbeit beschränkt wissen will. Der zuständige Abteilungsleiter hat bezüglich der von Ihnen beantragten Arbeit die Zustimmung zu einer Veröffentlichung oder Verbreitung jedoch nicht erteilt. Ein Zugang zu der begehrten Ausarbeitung ist daher insgesamt nicht möglich. Gleichwohl möchte ich Sie darauf hinweisen, dass sich der zuständige Fachbereich auch mit den wesentlichen Fragestellungen zu diesem Themenkomplex befasst und auf der Internetseite des Deutschen Bundestages einen Infobrief mit dem Titel: "Befassungs- und Beschlusskompetenz der Kommunalvertretungen im Hinblick auf internationale Freihandelsabkommen" unter dem Link: http://www.bundestag.de/blob/363092/3b88f5d39f5e7592a554d5e4ff680b13/befassungs--und-beschlusskompetenz-der-kommunalvertretungen-im-hinblick-auf-internationale-freihandelsabkommen-data.pdf veröffentlicht hat. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, so gilt die Frist nur als gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der Verwaltung des Deutschen Bundestages eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "TTIP-Gutachten" [#8866]
Datum
10. April 2015 12:43
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8866 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil das Verwaltungsgericht Berlin geurteilt hat, dass die Wissenschaftlichen Dienste sehr wohl unter das IFG fallen: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 8866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit GeschZ.: IX-736/001 II#0059 Sehr geehrter …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "TTIP-Gutachten" [#8866]
Datum
20. Mai 2015 15:34
Status
Anfrage abgeschlossen
75,7 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit GeschZ.: IX-736/001 II#0059 Sehr geehrter Herr Meister, das angehangene Dokument übermittle ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ihre Ablehnung hinfällig und ste…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "TTIP-Gutachten" [#8866]
Datum
1. Juli 2015 12:46
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ihre Ablehnung hinfällig und stelle meinen Antrag auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu TTIP in Stadt- und Gemeinderäten erneut. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 8866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Deutscher Bundestag
Geschäftszeichen: ZR 4-1334-IFG-210/2015 Sehr geehrte wie Ihnen bereits mit Bescheid vom 27. März 2015 mitgeteilt…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Geschäftszeichen: ZR 4-1334-IFG-210/2015
Datum
3. August 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
50,8 KB
Sehr geehrte wie Ihnen bereits mit Bescheid vom 27. März 2015 mitgeteilt, ist eine entsprechende Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zum Thema TTIP in Stadt- und Gemeinderäten allgemein zugänglich im Internet abrufbar und steht Ihnen unter dem Link:. https://www.bundestag.de/blob/363092/3b88f5d39f5e7592a554d5e4ff680b13/befassungs--und-beschlusskompetenz-der-kommunalvertretungen-im-hinblick-auf-internationale-freihandelsabkommen-data.pdf zur Verfügung. Gemäß § 9 Abs. 3 IFG ist eine erneute Übersendung des Infobriefes entbehrlich. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, so gilt die Frist nur als gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der Verwaltung des Deutschen Bundestages eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen