TTIP: Sitzungswochen KW 25 / KW 27

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Dokumente, die Informationen über die in den Sitzungswochen vom 20. bis 24. Juni und vom 04. bis 08. Juli zu behandelnden Tagesordnungspunkte des Deutschen Bundestags enthalten. Insbesondere bitte ich um die Zusendung von Vorschlägen oder Anträgen, nach denen in den genannten Wochen das Thema TTIP behandelt werden soll.
(Die Anfrage richtet sich also explizit an den Ältestenrat.)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. April 2016
  • Frist
    28. Mai 2016
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die I…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
TTIP: Sitzungswochen KW 25 / KW 27 [#16499]
Datum
23. April 2016 15:32
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die Informationen über die in den Sitzungswochen vom 20. bis 24. Juni und vom 04. bis 08. Juli zu behandelnden Tagesordnungspunkte des Deutschen Bundestags enthalten. Insbesondere bitte ich um die Zusendung von Vorschlägen oder Anträgen, nach denen in den genannten Wochen das Thema TTIP behandelt werden soll. (Die Anfrage richtet sich also explizit an den Ältestenrat.)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem IFG [...] Ihrem Antrag kann auf Grundlage des IFG nicht entsprochen werden. [...] Nach der Gesetze…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem IFG
Datum
30. Mai 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
[...] Ihrem Antrag kann auf Grundlage des IFG nicht entsprochen werden. [...] Nach der Gesetzesbegründung soll der spezifische Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Informationszugang ausgenommen bleiben (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 8). [...] Zu den Aufgaben des Ältestenrats gehört u.a. die Unterstützung des Präsidenten bei der Führung der Geschäfte, nicht jedoch die Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Verwaltungsaufgaben. Somit handelt es sich bei der Festlegung von Tagesordnungspunkten nicht um Verwaltungstätigkeit im Sinne des IFG. [...]