TTIP / THIP / TAFTA

Anfrage an: Auswärtiges Amt

- Sämtliche bis dato vorliegenden Vertragsentwürfe zum „Transatlantischen Freihandelsabkommen“ (auch bekannt als: „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“, „THIP“, „Transatlantic Trade and Investment Partnership“, „TTIP“, „Trans-Atlantic Free Trade Agreement“ und „TAFTA“).
- Die Stellungnahme des Umweltministeriums zum oben genannten Vertrag (vgl. http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bedenken-gegen-ttip-internes-papier-zeigt-berlins-skepsis-zum-freihandelsabkommen-1.1899697 )
- Liste sämtlicher Dokumente mit Bezug zu TTIP/THIP/TAFTA, die der Bundesregierung vorliegen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. März 2014
  • Frist
    1. Mai 2014
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche bis …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
TTIP / THIP / TAFTA [#6090]
Datum
30. März 2014 18:10
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche bis dato vorliegenden Vertragsentwürfe zum „Transatlantischen Freihandelsabkommen“ (auch bekannt als: „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“, „THIP“, „Transatlantic Trade and Investment Partnership“, „TTIP“, „Trans-Atlantic Free Trade Agreement“ und „TAFTA“). - Die Stellungnahme des Umweltministeriums zum oben genannten Vertrag (vgl. http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bedenken-gegen-ttip-internes-papier-zeigt-berlins-skepsis-zum-freihandelsabkommen-1.1899697 ) - Liste sämtlicher Dokumente mit Bezug zu TTIP/THIP/TAFTA, die der Bundesregierung vorliegen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfre…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140330405211] ; TTIP / THIP / TAFTA [#6090]
Datum
10. April 2014 12:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)vom 30.03.2014. Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber -wie von Ihnen erbeten- an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weitergeleitet. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihre IFG-Anträge im Zusammenhang mit TiSA und TTIP Betreff: Antrag auf Zugang zu Dokumenten mit Bezug zur Transatl…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihre IFG-Anträge im Zusammenhang mit TiSA und TTIP
Datum
28. April 2014 13:56
Status
Warte auf Antwort
Betreff: Antrag auf Zugang zu Dokumenten mit Bezug zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) Hier: Ihre Anfrage vom 30. März 2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit E-Mail vom 30. März 2014 haben Sie über fragdenstaat.de beim Auswärtigen Amt unter Hinweis auf das Umweltinformationsgesetz (UIG), das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) um Bereitstellung verschiedenerer Informationen hinsichtlich des Transatlantischen Handels- und Investitionsabkommens (im Folgenden: TTIP) gebeten. Im Einzelnen begehren Sie die Übersendung von: 1. sämtlichen der Bundesregierung vorliegenden Vertragsentwürfen zur TTIP 2. einer in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung online erwähnten Stellungnahme des Bundesministeriums für Umwelt und Bauen zur TTIP sowie 3. einer Liste sämtlicher der Bundesregierung vorliegender Dokumente mit Bezug zur TTIP Das Auswärtige Amt hat Ihren Antrag zuständigkeitshalber an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weitergeleitet. Zu Ihrem Antrag ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihr Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Begründung: 1. Ein Anspruch auf Informationszugang gemäß § 1 Abs. 1 IFG sowie § 2 UIG besteht im vorliegenden Fall aus folgenden Gründen nicht: a) Vertragsentwürfe zur TTIP Ihrem Antrag steht der Ausschlussgrund des § 3 Nr. 1 Buchst. a IFG entgegen. Nach dieser Norm besteht ein Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen haben kann. Der Ausschlussgrund schützt die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland und das diplomatische Vertrauensverhältnis zu ausländischen Staaten sowie zu zwischen- und überstaatlichen Organisationen, etwa der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs BT-Drs. 15/4493, S. 9). Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie steht sowohl bei der Beurteilung der Frage, was nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen sind, als auch bei der Frage, ob ein Bekanntwerden von Informationen nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen haben kann, ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.10.2009, Az. 7 C 22/08, Rn. 13 - zitiert nach juris). Mit Ihrem Antrag begehren Sie die Übersendung von Dokumenten, die die Bundesregierung von der Europäischen Kommission im Rahmen der Verhandlungen der TTIP erhält. Dabei handelt es sich um Dokumente, die von der Europäischen Kommission als vertraulich eingestuft wurden (EU restricted). Es handelt sich um Dokumente eines EU-Organs, über die die Bundesregierung und auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nicht verfügungsberechtigt ist und deren Einstufung auch nicht einseitig von einem EU-Mitgliedstaat aufgehoben werden kann. Allein die Europäische Kommission ist dazu befugt, darüber zu entscheiden, ob diese Dokumente an die Öffentlichkeit gegeben werden können. Würde die Bundesregierung sich über diese Einstufung hinwegsetzen, wäre die zukünftige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission beeinträchtigt. Soweit Ihr Antrag auch Umweltinformationen betreffen sollte, steht ihm jedenfalls der Ablehnungsgrund des § 8 Abs. 1 Nr. 1 UIG entgegen. Zur Begründung wird auf die obigen Ausführungen zu § 3 Nr. 1 Buchst. a IFG verwiesen. Das öffentliche Interesse an einer Bekanntgabe der Informationen überwiegt im vorliegenden Fall gegenüber den genannten Ablehnungsgründen nicht. Insbesondere auf Grund durch eine Veröffentlichung der Dokumente zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die Verhandlungsführung der Europäischen Kommission und auf die internationalen Beziehungen insgesamt überwiegt das Geheimhaltungsinteresse gegenüber Ihrem Interesse an einer Herausgabe. Wir weisen darauf hin, dass ein Antrag auf Zugang zu den genannten Informationen gegenüber der Europäischen Kommission auf Grundlage der Europäischen Transparenzverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, ABl. EG, L 145/43) direkt bei der Europäischen Kommission gestellt werden kann. b) Vermerk des Bundesministeriums für Umwelt und Bauen zur TTIP Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist nicht befugt, interne Stellungnahmen des Bundesministeriums für Umwelt und Bauen herauszugeben. Wir bitten Sie daher, sich direkt an das Bundesministerium für Umwelt und Bauen zu wenden, das als Ersteller des Dokuments verfügungsberechtigt i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 1 IFG ist. c) Liste über sämtliche Dokumente mit Bezug zur TTIP, die der Bundesregierung vorliegen Der Bundesregierung liegt eine Liste von der Europäischen Kommission über alle TTIP relevanten Dokumente vor. Diese Liste wurde jedoch seitens der Europäischen Union als vertraulich (EU restricted) eingestuft. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist daher nicht berechtigt, über die erbetenen Informationen zu verfügen und Ihnen hierzu Auskunft zu erteilen. Auf die Ausführungen unter 1.a) wird verwiesen. 2. Die Kostenentscheidung beruht auf § 10 IFG i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Für die Ablehnung eines Antrages werden keine Gebühren erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Scharnhorststr. 34 - 37, 10115 Berlin, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen