TU-Logo auf dem Mathe­tow­er

die Einzelleistung der 909 LED-Glühbirnen im TU-Logo auf dem Mathe­tow­er.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Dezember 2020
  • Frist
    20. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
TU-Logo auf dem Mathe­tow­er [#206827]
Datum
18. Dezember 2020 17:57
An
Technische Universität Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Einzelleistung der 909 LED-Glühbirnen im TU-Logo auf dem Mathe­tow­er.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206827/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Technische Universität Dortmund
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie hatten wegen der Einzelleistung der LED im TU Dortmund-Logo auf dem Mathe-Tower …
Von
Technische Universität Dortmund
Betreff
TU-Logo auf dem Mathe­tow­er [#206827]
Datum
18. Januar 2021 16:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie hatten wegen der Einzelleistung der LED im TU Dortmund-Logo auf dem Mathe-Tower angefragt. Wir sind der Meinung, dass die von Ihnen angeführten Gesetze keinen Anspruch auf ein Auskunft durch die TU Dortmund bei dieser Frage begründen. Gleichwohl sind wir gern bereit, Ihr Anfrage zu beantworten. Die Einzelleistung der LED liegt bei ca. 0,2 W. Eine kurze Erläuterung dazu: In der gesamten Konstruktion des sog. TU Dortmund-Logos auf dem Gebäude Mathematik sind 909 Leuchtmittel eingebaut. Diese beleuchten das Logo von innen. Der Lichtaustritt ist allerdings nur auf eine Seite gegeben, so dass „tu“ lesbar ist. Die LED sind in Reihe geschaltet und – vergleichbar einer Lichterkette – zu insgesamt vier Ketten verbunden. Diese werden mit vier Vorschaltgeräten (sog. LED-Treiber) betrieben. Die Gesamtleistung der Leuchten entspricht rechnerisch ca. 180 W für das TU Dortmund-Logo. Das ist der Leistung von drei herkömmlichen Glühbirnen, mit denen beispielsweise ein Wohnzimmer beleuchtet wird. Mit freundlichen Grüßen