Tunnelkosten Gladbdck

Unterlagen, aus denen hervorgeht, wie hoch die Kosten für die vorgesehenen A52-Tunnelbauten von 1,49 km Länge in Gladbeck nach neuestem Berechnungsstand sind:

1.) Planungskosten,
2.) Baukosten,
3.) jährliche Unterhaltungskosten

und zwar jeweils aufgeschlüsselt nach:
a) absoulte Kosten und Prozentanteil des Bundes,
b) absoulte Kosten und Prozentanteil des Landes NRW,
c) absoulte Kosten und Prozentanteil der Kommune Gladbeck,
d) ggf. absoulte Kosten und Prozentanteil - welcher - anderer Kostenträger.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. September 2016
  • Frist
    22. Oktober 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tunnelkosten Gladbdck [#17898]
Datum
20. September 2016 18:40
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, aus denen hervorgeht, wie hoch die Kosten für die vorgesehenen A52-Tunnelbauten von 1,49 km Länge in Gladbeck nach neuestem Berechnungsstand sind: 1.) Planungskosten, 2.) Baukosten, 3.) jährliche Unterhaltungskosten und zwar jeweils aufgeschlüsselt nach: a) absoulte Kosten und Prozentanteil des Bundes, b) absoulte Kosten und Prozentanteil des Landes NRW, c) absoulte Kosten und Prozentanteil der Kommune Gladbeck, d) ggf. absoulte Kosten und Prozentanteil - welcher - anderer Kostenträger.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Arnold <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Natürlich ist Gladbeck und die A52 gemeint, bitte verzeihen Sie den Schreibfehler …
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tunnelkosten Gladbdck [#17898]
Datum
20. September 2016 18:48
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Natürlich ist Gladbeck und die A52 gemeint, bitte verzeihen Sie den Schreibfehler in der Überschrift. Mit freundlichen Grüßen Martin Arnold Anfragenr: 17898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrter Herr Arnold, hiermit bestätige ich den Empfang Ihrer Email vom 20.09.2016. Eine Antwort erhalten S…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
WG: Tunnelkosten Gladbdck [#17898]
Datum
29. September 2016 07:27
Status
Sehr geehrter Herr Arnold, hiermit bestätige ich den Empfang Ihrer Email vom 20.09.2016. Eine Antwort erhalten Sie im angegebenen Zeitrahmen. Nach erster Einschätzung werden hierfür keine Gebühren anfallen. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbetrieb Straßenbau NRW
AW: Tunnelkosten Gladbeck Sehr geehrter Herr Arnold, hiermit möchten wir wie folgt Stellung zu Ihrer Email vom 20…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: Tunnelkosten Gladbeck
Datum
17. Oktober 2016 11:06
Status
image001.gif
70 Bytes


Sehr geehrter Herr Arnold, hiermit möchten wir wie folgt Stellung zu Ihrer Email vom 20.09.2016 nehmen. Der Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Ruhr, hat für das Projekt "A 52 AK Essen/Gladbeck bis AS Gelsenkirchen-Buer/West" im März 2016 den Planungsauftrag erhalten. Der Bundesverkehrswegeplan sowie die Vereinbarung zwischen der Stadt Gladbeck und dem Ministerium über die Errichtung eines Volltunnels, die durch ein Eckpunktepapier ergänzt wird, sind Grundlage für die Planung. Im April wurde mit der Aktualisierung der UVS (Umweltverträglichkeitsstudie) von 2005 begonnen. Mit der Erstellung der Entwurfsunterlagen wird voraussichtlich Mitte nächsten Jahres ein Ingenieurbüro beauftragt. Erst im Rahmen der Entwurfsphase wird die Planung so konkret, dass eine detaillierte Kostenberechnung durchgeführt werden kann. Zu den Prozentanteilen für die Tunnelplanung, die Bund, Land und Kommune tragen müssen, können wir deshalb derzeit keine Aussagen treffen. In den einzelnen Planungsschritten wird untersucht, wie Eingriffe für Mensch und Umwelt minimiert werden können, der Nutzen für den Verkehr verbessert und die Wirtschaftlichkeit gewahrt bleiben kann. Im Rahmen des weiteren Planungsablaufs werden die Informationen veröffentlicht. Gern können Sie sich auf unserer Internetseite über den neusten Planungsstand informieren: https://www.strassen.nrw.de/projekte/a5… Mit freundlichen Grüßen