Türkeiurlaub mit Fahrzeug

Wir fahren in zwei Wochen mit dem Auto in die Türkei. Wie müssen uns Verhalten wenn wir wieder da sind? Was müssen wir bei der Rückreise nach Deutschland beachten? Gibt es Quarantäne?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2020
  • Frist
    31. Juli 2020
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Hilal Civak
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Gesundheitsamt Gelsenkirchen Details
Von
Hilal Civak
Betreff
Türkeiurlaub mit Fahrzeug [#191679]
Datum
28. Juni 2020 11:03
An
Gesundheitsamt Gelsenkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir fahren in zwei Wochen mit dem Auto in die Türkei. Wie müssen uns Verhalten wenn wir wieder da sind? Was müssen wir bei der Rückreise nach Deutschland beachten? Gibt es Quarantäne?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hilal Civak Anfragenr: 191679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191679/ Postanschrift Hilal Civak << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hilal Civak
Gesundheitsamt Gelsenkirchen
Rückreise Türkei Sehr geehrter Herr Civak. Nach heutiger Situation müssten Sie nach der Rückkehr 14 Tage in Quara…
Von
Gesundheitsamt Gelsenkirchen
Betreff
Rückreise Türkei
Datum
29. Juni 2020 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Civak. Nach heutiger Situation müssten Sie nach der Rückkehr 14 Tage in Quarantäne bleiben. Bitte melden Sie sich nach Ihrer Rückkehr bei der Corona Hotline der Stadt Gelsenkirchen 169 5000 Mit freundlichen Grüßen
Hilal Civak
AW: Rückreise Türkei [#191679] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen dank für die Rückmeldung. Müssen wir t…
An Gesundheitsamt Gelsenkirchen Details
Von
Hilal Civak
Betreff
AW: Rückreise Türkei [#191679]
Datum
29. Juni 2020 11:05
An
Gesundheitsamt Gelsenkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen dank für die Rückmeldung. Müssen wir trotzdem in Quarantäne, wenn wir einen Test aus der türkei nachweisen können, welches negativ ausfällt? Mit freundlichen Grüßen Hilal Civak Anfragenr: 191679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191679/ Postanschrift Hilal Civak << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Gesundheitsamt Gelsenkirchen
AW: Rückreise Türkei [#191679] Sehr geehrter Herr Civak. Bitte nehmen Sie die Verordnung zur Kenntnis. Unter &quo…
Von
Gesundheitsamt Gelsenkirchen
Betreff
AW: Rückreise Türkei [#191679]
Datum
29. Juni 2020 14:37
Status
Sehr geehrter Herr Civak. Bitte nehmen Sie die Verordnung zur Kenntnis. Unter "Ausnahmen" ist dort gefasst: (2) Von den Verpflichtungen nach § 1 Absatz 1 und 3 nicht erfasst sind Personen, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind, und dieses dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen unverzüglich vorlegen. Das ärztliche Zeugnis nach Satz 1 muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden ist. Das ärztliche Zeugnis nach Satz 1 ist für mindestens 14 Tage nach der Einreise aufzubewahren. Mit freundlichen Grüßen