TV-Quoten & Mediatheken-Klickzahlen 2014 - 2020: Tatort, SdL, IaF

TV-Einschaltquoten sowie Mediatheken-Klickzahlen aller Ausgaben der Sendungen "Tatort", "Sturm der Liebe" und "In aller Freundschaft", die zwischen 2014 und 2020 in Das Erste ausgestrahlt bzw. in der ARD Mediathek online gestellt wurden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Januar 2021
  • Frist
    17. Februar 2021
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Mario Thieme
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: TV-Einschaltquot…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
Mario Thieme
Betreff
TV-Quoten & Mediatheken-Klickzahlen 2014 - 2020: Tatort, SdL, IaF [#208753]
Datum
15. Januar 2021 11:32
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
TV-Einschaltquoten sowie Mediatheken-Klickzahlen aller Ausgaben der Sendungen "Tatort", "Sturm der Liebe" und "In aller Freundschaft", die zwischen 2014 und 2020 in Das Erste ausgestrahlt bzw. in der ARD Mediathek online gestellt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mario Thieme Anfragenr: 208753 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208753/ Postanschrift Mario Thieme << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mario Thieme
Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrter Herr Thieme, vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Wir möchten…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: TV-Quoten & Mediatheken-Klickzahlen 2014 - 2020: Tatort, SdL, IaF [#208753]
Datum
15. Januar 2021 12:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Thieme, vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Verpflichtung zu einer Auskunft nicht besteht. Gerne leiten wir Ihre Anfrage an die zuständigen KollegInnen weiter. Wir können Ihnen allerdings angesichts des Umfangs der Anfrage eine vollständige Beantwortung Ihres Anliegens nicht in Aussicht stellen. Mit freundlichen Grüßen
Mario Thieme
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mario Thieme
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „TV-Quoten & Mediatheken-Klickzahlen 2014 - 2020: Tatort, SdL, IaF“ [#208753] [#208753]
Datum
16. Januar 2021 12:58
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/208753/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die ARD bzw. Das Erste Deutsche Fernsehen als gebührenfinanzierte, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt keine Daten bezüglich des Rezipienten-Aufkommens vorzuenthalten hat. Bestimmte Daten werden/wurden regelmäßig veröffentlicht, die Auskunft über Einschaltquoten bzw. Klickzahlen geben. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb dies nun nicht getan werden soll. Neben dem Grund der angeblich nicht bestehenden Pflicht zur Auskunft wird zudem angeführt, dass der Aufwand bei dem Umfang meiner Daten-Anfrage zu hoch sei, was ich für einen inakzeptablen Grund halte. In der Vergangenheit stellte ich eine Anfrage, die bei "Frag den Staat" unter dem Titel "Mediathek-Klickzahl Maischberger 12.07.17" läuft und erfolgreich beantwortet wurde. Im Prinzip stellt meine jetzige Anfrage keinen Unterschied dar - außer dass es sich um andere Sendungen und eine größere Datenmenge handelt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Mario Thieme Anhänge: - 208753.pdf Anfragenr: 208753 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208753/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. Januar 2021 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.