Tweet der Polizei Hamburg mit Bezug auf den Artikel "All cops are berufsunfähig"

Anfrage an: Polizei Hamburg

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 18. Juni veröffentlichten Sie auf dem Twitteraccount @PolizeiHamburg folgenden Tweet (https://twitter.com/PolizeiHamburg/status/1273541016851800065):

"Auf der Webseite von @tazgezwitscher wurde eine 'Kolumne' veröffentlicht, in der Polizeibeamtinnen und -beamte mit Abfall auf einer Mülldeponie gleichgesetzt werden.
Hamburgs Polizeipräsident Ralf Martin Meyer wird aufgrund des Artikels Beschwerde beim Presserat einreichen."

Bitte beantworten Sie dazu folgende Fragen:

1. Aufgrund welcher Aufgabennorm haben Sie den Tweet veröffentlicht?
2. Hat Herr Meyer die Beschwerde beim Presserat in seiner Funktion als Polizeipräsident oder als Privatperson eingereicht?
3. Wenn in Nr. 2 letzteres zutrifft: Begründen Sie bitte, weshalb sie über das Privatleben von Polizeibeamt*innen twittern und inwieweit das unter die Aufgabennorm aus der Antwort zu Nr. 1 fällt.
4. Wenn in Nr. 2 ersteres zutrifft: Legen Sie bitte die Rechtfertigung für den Eingriff in das Grundrecht auf Pressefreiheit der "Tageszeitung" und der Autor*in Hengameh Yaghoobifarah durch das Veröffentlichen des Tweets dar. Nennen Sie die Befugnisnorm, aufgrund derer Sie den Tweet veröffentlicht haben.
5. Wenn in Nr. 2 ersteres zutrifft: Nennen Sie bitte die Aufgabennorm für das Einreichen von Beschwerden beim Presserat.
6. Wenn in Nr. 2 ersteres zutrifft: Legen Sie bitte die Rechtfertigung für den Eingriff in das Grundrecht auf Pressefreiheit der "Tageszeitung" und der Autor*in Yaghoobifarah durch das Einreichen der Beschwerde beim Presserat dar. Nennen Sie die Befugnisnorm, aufgrund derer Sie Beschwerde eingereicht haben.

Der Tweet bezieht sich unzweifelhaft auf den Artikel von Hengameh Yaghoobifarah. Nach dem Volkszählungsurteil des BVerfG (BVerfGE 65, 1) umfasst das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung die "Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden". Im vorliegenden Fall veröffentlichten Sie den Yaghoobifarah betreffenden Sachverhalt, dass über sie durch Sie oder Herrn Meyer als Privatperson beim Presserat Beschwerde eingereicht wurde.

7. Wurde Yaghoobifarah vor der Veröffentlichung des Tweets um Erlaubnis gefragt, den den Sachverhalt öffentlich zu machen?
8. Wenn in Nr. 7 "nein" zutrifft: Handelt es sich aus Sicht der Polizei Hamburg dabei um einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung?
9. Wenn in Nr. 8 "nein" zutrifft: Warum nicht?
10. Wenn in Nr. 8 "ja" zutrifft: Aufgrund welcher Befugnisnorm haben Sie den Tweet veröffentlicht?
11. Wenn in Nr. 2 Variante 2 ("als Privatperson") zutrifft und Sie Nr. 8 mit "nein" beantwortet haben: Liegt dennoch eine - und wenn ja: welche - Befugnisnorm für das Veröffentlichen des Tweets vor?
12. Was haben Sie damit intendiert, das Wort "Kolumne" in Anführungszeichen zu setzen?
13. Übermitteln Sie bitte alle Dokumente über interne Kommunikation in Bezug auf den Tweet.
14. Übermitteln Sie alle weiteren Dokumente mit Bezug auf den Tweet.
15. Übermitteln Sie bitte alle Dokumente, die die Polizei Hamburg dem Presserat in der Sache übermittelt hat und die der Presserat der Polizei Hamburg in der Sache übermittelt hat.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juli 2020
  • Frist
    11. August 2020
  • 7 Follower:innen
Bengt Rüstemeier
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 18. Ju…
An Polizei Hamburg Details
Von
Bengt Rüstemeier
Betreff
Tweet der Polizei Hamburg mit Bezug auf den Artikel "All cops are berufsunfähig" [#192278]
Datum
8. Juli 2020 19:02
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 18. Juni veröffentlichten Sie auf dem Twitteraccount @PolizeiHamburg folgenden Tweet (https://twitter.com/PolizeiHamburg/status/1273541016851800065): "Auf der Webseite von @tazgezwitscher wurde eine 'Kolumne' veröffentlicht, in der Polizeibeamtinnen und -beamte mit Abfall auf einer Mülldeponie gleichgesetzt werden. Hamburgs Polizeipräsident Ralf Martin Meyer wird aufgrund des Artikels Beschwerde beim Presserat einreichen." Bitte beantworten Sie dazu folgende Fragen: 1. Aufgrund welcher Aufgabennorm haben Sie den Tweet veröffentlicht? 2. Hat Herr Meyer die Beschwerde beim Presserat in seiner Funktion als Polizeipräsident oder als Privatperson eingereicht? 3. Wenn in Nr. 2 letzteres zutrifft: Begründen Sie bitte, weshalb sie über das Privatleben von Polizeibeamt*innen twittern und inwieweit das unter die Aufgabennorm aus der Antwort zu Nr. 1 fällt. 4. Wenn in Nr. 2 ersteres zutrifft: Legen Sie bitte die Rechtfertigung für den Eingriff in das Grundrecht auf Pressefreiheit der "Tageszeitung" und der Autor*in Hengameh Yaghoobifarah durch das Veröffentlichen des Tweets dar. Nennen Sie die Befugnisnorm, aufgrund derer Sie den Tweet veröffentlicht haben. 5. Wenn in Nr. 2 ersteres zutrifft: Nennen Sie bitte die Aufgabennorm für das Einreichen von Beschwerden beim Presserat. 6. Wenn in Nr. 2 ersteres zutrifft: Legen Sie bitte die Rechtfertigung für den Eingriff in das Grundrecht auf Pressefreiheit der "Tageszeitung" und der Autor*in Yaghoobifarah durch das Einreichen der Beschwerde beim Presserat dar. Nennen Sie die Befugnisnorm, aufgrund derer Sie Beschwerde eingereicht haben. Der Tweet bezieht sich unzweifelhaft auf den Artikel von Hengameh Yaghoobifarah. Nach dem Volkszählungsurteil des BVerfG (BVerfGE 65, 1) umfasst das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung die "Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden". Im vorliegenden Fall veröffentlichten Sie den Yaghoobifarah betreffenden Sachverhalt, dass über sie durch Sie oder Herrn Meyer als Privatperson beim Presserat Beschwerde eingereicht wurde. 7. Wurde Yaghoobifarah vor der Veröffentlichung des Tweets um Erlaubnis gefragt, den den Sachverhalt öffentlich zu machen? 8. Wenn in Nr. 7 "nein" zutrifft: Handelt es sich aus Sicht der Polizei Hamburg dabei um einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung? 9. Wenn in Nr. 8 "nein" zutrifft: Warum nicht? 10. Wenn in Nr. 8 "ja" zutrifft: Aufgrund welcher Befugnisnorm haben Sie den Tweet veröffentlicht? 11. Wenn in Nr. 2 Variante 2 ("als Privatperson") zutrifft und Sie Nr. 8 mit "nein" beantwortet haben: Liegt dennoch eine - und wenn ja: welche - Befugnisnorm für das Veröffentlichen des Tweets vor? 12. Was haben Sie damit intendiert, das Wort "Kolumne" in Anführungszeichen zu setzen? 13. Übermitteln Sie bitte alle Dokumente über interne Kommunikation in Bezug auf den Tweet. 14. Übermitteln Sie alle weiteren Dokumente mit Bezug auf den Tweet. 15. Übermitteln Sie bitte alle Dokumente, die die Polizei Hamburg dem Presserat in der Sache übermittelt hat und die der Presserat der Polizei Hamburg in der Sache übermittelt hat. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Bengt Rüstemeier Anfragenr: 192278 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/192278/upload/bfc33257301e97de8582590a1d70b57e6ab5e096/ Postanschrift Bengt Rüstemeier << Adresse entfernt >>
Polizei Hamburg
Sehr geehrter Herr Rüstemeier, Ihre Anfrage ist der Dienststelle PÖA (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) zur weit…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
AW: Tweet der Polizei Hamburg mit Bezug auf den Artikel "All cops are berufsunfähig" [#192278]
Datum
10. Juli 2020 15:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rüstemeier, Ihre Anfrage ist der Dienststelle PÖA (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) zur weiteren Bearbeitung zugesandt worden. Sie erhalten schnellstmöglich eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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Polizei Hamburg
Sehr geehrter Herr Rüstemeier, anbei erhalten Sie unter Antwortschreiben nebst Anlagen. Da Ihre Anfrage in Teilen…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
AW: Tweet der Polizei Hamburg mit Bezug auf den Artikel "All cops are berufsunfähig" [#192278]
Datum
20. Juli 2020 10:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rüstemeier, anbei erhalten Sie unter Antwortschreiben nebst Anlagen. Da Ihre Anfrage in Teilen abgelehnt werden muss, gehen Ihnen die Unterlagen aus rechtlichen Gründen in den nächsten Tagen auch postalisch zu. Mit freundlichen Grüßen

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