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Tweet von DB_Presse

Anfrage an: Deutsche Bahn AG

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im einem Tweet am 15.12.2019 verweist der Account @DB_Presse auf den von Greta Thunberg genutzten Zug und die Reservierung eines Platzes in der ersten Klasse. Der Tweet ist unter folgendem Link einzusehen: https://twitter.com/DB_Presse/status/1206182673888219136?s=19

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- woher der Account @DB_Presse die Information hatte, mit welchem Zug Greta Thunberg unterwegs ist und dass sie einen Platz in der 1. Klasse gebucht hat.
- ob Frau Thunberg ihre Zustimmung zur Veröffentlichung ihrer Fahrgastdaten gegeben hat
- ob für die Zukunft die Veröffentlichung weiterer Fahrgastdaten auf Twitter geplant ist

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Dezember 2019
  • Frist
    18. Januar 2020
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Im einem Tweet am 15.12.2019 verweist der Account @D…
An Deutsche Bahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tweet von DB_Presse [#172180]
Datum
16. Dezember 2019 06:56
An
Deutsche Bahn AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Im einem Tweet am 15.12.2019 verweist der Account @DB_Presse auf den von Greta Thunberg genutzten Zug und die Reservierung eines Platzes in der ersten Klasse. Der Tweet ist unter folgendem Link einzusehen: https://twitter.com/DB_Presse/status/1206182673888219136?s=19 bitte senden Sie mir Folgendes zu: - woher der Account @DB_Presse die Information hatte, mit welchem Zug Greta Thunberg unterwegs ist und dass sie einen Platz in der 1. Klasse gebucht hat. - ob Frau Thunberg ihre Zustimmung zur Veröffentlichung ihrer Fahrgastdaten gegeben hat - ob für die Zukunft die Veröffentlichung weiterer Fahrgastdaten auf Twitter geplant ist Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 172180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/172180/upload/e4c7979383f74e6880804c17612878460f3481d9/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Klausenpfad 3, 69121 Heidelberg
Deutsche Bahn AG
Vorgangsnummer: 1-129669524826 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schne…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
RE: Tweet von DB_Presse [#172180]
Datum
16. Dezember 2019 06:57
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Vorgangsnummer: 1-129669524826 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Anfrage gerne beantworten. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da dies eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage ist. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
Ihre Nachricht vom: 16. Dezember 2019Unser Zeichen: 1-129669524826 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in den zur…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
Tweet von DB_Presse
Datum
6. Januar 2020 16:28
Status
Warte auf Antwort
Ihre Nachricht vom: 16. Dezember 2019Unser Zeichen: 1-129669524826 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in den zurückliegenden Wochen haben wir sehr viele Zuschriften erhalten. Deshalb können wir erst jetzt auf Ihre E-Mail reagieren. Für die späte Antwort bitten wir um Entschuldigung. Vielen Dank für Ihre Anmerkungen zum Tweet unsers Social Media Teams zu Greta Thunbergs Foto am 15. Dezember. Wir können Ihre Kritik an diesem Tweet nachvollziehen und nehmen diese selbstverständlich zum Anlass, sie intern auszuwerten. Wir stehen gern mit unseren Kunden im Dialog und freuen uns, wenn Sie uns auch zukünftig Ihre Hinweise/Anregungen/Kritik mitteilen.Weiterhin beantworten wir gerne Ihre Anfrage zum Umgang mit personenbezogenen Daten bei der Deutschen Bahn. Wir können Ihnen guten Gewissens Ihre Bedenken nehmen, da wir im DB-Konzern den Datenschutz ernst nehmen und alle Daten unserer Fahrgäste datenschutzkonform verarbeiten. Es ist uns wichtig, damit sowohl bei unseren Kunden als auch bei unseren Mitarbeitern Vertrauen zu schaffen. Für weitergehende Informationen zum Datenschutz bei der Deutschen Bahn, bitten wir Sie, unsere informative Webseite https://www.deutschebahn.com/de/konzern/datenschutz zu besuchen. Wir hoffen, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben und würden uns freuen, Sie auch in Zukunft in unseren Zügen begrüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider haben Sie meine Fragen nicht beantwortet, wes…
An Deutsche Bahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tweet von DB_Presse [#172180]
Datum
7. Januar 2020 17:42
An
Deutsche Bahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider haben Sie meine Fragen nicht beantwortet, weswegen ich Sie ihnen erneut übersende: Bitte senden Sie mir folgendes zu: - woher der Account @DB_Presse die Information hatte, mit welchem Zug Greta Thunberg unterwegs ist und dass sie einen Platz in der 1. Klasse gebucht hat. - ob Frau Thunberg ihre Zustimmung zur Veröffentlichung ihrer Fahrgastdaten gegeben hat - ob für die Zukunft die Veröffentlichung weiterer Fahrgastdaten auf Twitter geplant ist Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 172180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/172180/upload/e4c7979383f74e6880804c17612878460f3481d9/
Deutsche Bahn AG
Vorgangsnummer: 1-130087690385 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schne…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
RE: Tweet von DB_Presse [#172180]
Datum
7. Januar 2020 17:43
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Vorgangsnummer: 1-130087690385 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Anfrage gerne beantworten. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da dies eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Tweet von DB_Presse“ vom 16.12.2019 (#172180) wu…
An Deutsche Bahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: Tweet von DB_Presse [#172180]
Datum
18. Januar 2020 10:09
An
Deutsche Bahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Tweet von DB_Presse“ vom 16.12.2019 (#172180) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172180
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Tweet von DB_Presse“ vom 16.12.2019 (#172180) wu…
An Deutsche Bahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: Tweet von DB_Presse [#172180]
Datum
18. Januar 2020 10:10
An
Deutsche Bahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Tweet von DB_Presse“ vom 16.12.2019 (#172180) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172180
Deutsche Bahn AG
Vorgangsnummer: 1-130383163469 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schne…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
RE: RE: Tweet von DB_Presse [#172180]
Datum
18. Januar 2020 10:10
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Vorgangsnummer: 1-130383163469 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Anfrage gerne beantworten. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da dies eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage ist. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
Ihre Anfrage zum Tweet von DB Presse Ihre Nachricht vom: 18. Januar 2020Unser Zeichen: 1-130425676227 Sehr geehrte…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
Ihre Anfrage zum Tweet von DB Presse
Datum
21. Januar 2020 15:43
Status
Warte auf Antwort
Ihre Nachricht vom: 18. Januar 2020Unser Zeichen: 1-130425676227 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Emails vom 16. Dezember 2019 und 18. Januar 2020, uns zugegangen am selben Tag, mit der Sie folgendes Informationsersuchen an uns gerichtet haben: „Tweet von DB_Presse“ Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass die Deutsche Bahn keine auskunftspflichtige Stelle nach dem IFG ist. Ein Auskunftsanspruch nach dem IFG besteht allein gegenüber der zuständigen Behörde des Bundes. § 1 Abs. 1 IFG lautet: „Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.“ Auch ein Anspruch nach dem UIG bzw. dem VIG besteht nicht, da weder Zugang zu Umweltinformationen nach dem UIG noch zu Informationen nach dem VIG begehrt wird.Die Bahn ist auch keine auskunftspflichtige Stelle nach dem VIG. Der Auskunftsanspruch richtet sich allein gegen die zuständige Behörde des Bundes bzw. des Landes. § 2 Abs. 3 UIG lautet: Umweltinformationen sind unabhängig von der Art ihrer Speicherung alle Daten über 1.    den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen; 2.    Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle aller Art sowie Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 auswirken oder wahrscheinlich auswirken;  3.    Maßnahmen oder Tätigkeiten, diea) sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder auf Faktoren im Sinne der Nummer 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken oderb) den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne der Nummer 1 bezwecken; zu den Maßnahmen gehören auch politische Konzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen, Pläne und Programme; 4.    Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts; 5.    Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die zur Vorbereitung oder Durchführung von Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummer 3 verwendet werden, und  6.    den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, die Lebensbedingungen des Menschen sowie Kulturstätten und Bauwerke, soweit sie jeweils vom Zustand der Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder von Faktoren, Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummern 2 und 3 betroffen sind oder sein können; hierzu gehört auch die Kontamination der Lebensmittelkette.“ § 1 VIG lautet: „Durch dieses Gesetz erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über 1.    Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie 2.   Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte). Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen die gewünschten Informationen daher nicht zur Verfügung stellen können.“ Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage zum Tweet von DB Presse [#172180] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre Ablehnungs-M…
An Deutsche Bahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zum Tweet von DB Presse [#172180]
Datum
28. Januar 2020 10:31
An
Deutsche Bahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre Ablehnungs-Mail. Auch wenn kein Rechtsanspruch besteht, würde ich mich dennoch um eine Beantwortung meiner Fragen freuen. Das sollte schließlich im Sinne des Kundendialogs sein! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172180

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Deutsche Bahn AG
RE: Ihre Anfrage zum Tweet von DB Presse [#172180] Vorgangsnummer: 1-130601111470 Sehr geehrteAntragsteller/in v…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
RE: Ihre Anfrage zum Tweet von DB Presse [#172180]
Datum
28. Januar 2020 10:36
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Vorgangsnummer: 1-130601111470 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Anfrage gerne beantworten. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da dies eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage ist. Mit freundlichen Grüßen
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