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Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu

Bildschirmschnappschüsse ("Screenshots") der Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") Ihres Twitter-Accounts unter dem Namen bmu (https://twitter.com/bmu), wie verfügbar auf der Seite https://analytics.twitter.com, wenn Sie mit Ihrem Account angemeldet sind.

Technische Hinweise:
1. Falls möglich, so präferieren Sie statt einem Bildschirmschnappschnuss, der nur als Pixelgrafik (Bild) abgespeichert wird, das Abspeichern der Webseite (via Strg+S) und das Zusenden der erhaltenen Webseitendaten (bestehend aus einem Ordner und einer HTML-Datei der Webseite). Sofern alle Daten in diesem enthalten sind (bitte die Anzeige vorher testen), können Sie diese Form als barrierefreiere Variante der Datenübertragung wählen.
Es steht Ihnen natürlich frei, weitere/andere spezialisierte Tools zur "Webseitenarchivierung" o.ä. zu verwenden, sofern alle angefragten Daten enthalten sind.
Falls im Folgenden von "Screenshot" die Rede ist, so ist jeweils jede Art der "Archivierung" der Webseite, die alle angeforderten Daten enthält, gemeint. Ich würde mich jedoch über eine möglichst barrierefreie und gute archivierbare Form, evt. auch in mehreren Formaten, freuen.
2. Falls ein Bild erstellt wird, so erstellen Sie dabei immer Screenshots der gesamten Seite, sodass alle Elemente sichtbar sind. (Dies ist beispielsweise mit verschiedenen Tools möglich, die teilweise bereits in Browser wie Firefox integriert sind, vgl. [1].)

Bitte senden Sie mir dabei Schnappschüsse der folgenden Unterseiten/Kategorien (auswählbar ganz oben):
1. "Startseite", welche eine Zusammenfassung der Aktivitäten der letzten Monate zeigt. Scrollen Sie dabei bitte soweit herunter, dass mindestens die letzten 6 Monate sichtbar sind.
2. "Tweets", welche die Impressionen der Tweets zeigt. Hier bitte jeweils einen Screenshot der Unterkategorien "Tweets", "Top-Tweets", "Tweets und Antworten" und "Gesponsert" senden.
2.1. Neben der Standardansicht, die den laufenden Monat zeigt, senden Sie bitte diese Screenshots ebenfalls jeweils für die letzten 3 Monate zu.
2.2. Klicken Sie bitte auf "Daten exportieren" und senden Sie mir den Datenexport, der als maschinenlesbare CSV heraus kommt, zu. Tun Sie dies bitte auf jeden Fall einzeln¹ jeweils für den laufenden Monat, und die letzten drei Monate, sodass hier die gleichen Statistiken wie in Punkt 2.1 maschinenlesbar zur Verfügung stehen.
3. "Zielgruppe": Bitte hier jeweils einen Screenshot für die Zielgruppe "Ihre Follower" sowie "Ihre organische Zielgruppe".
4. "Videos" (unter "Mehr")
5. falls Sie es aktiviert haben bzw. nutzen, "Conversion Tracking" (unter "Mehr")
6. optional weitere Informationen aus den Twitter-Analysedaten, die Sie für relevant erachten.

Geben Sie bitte ebenfalls das Datum der Erstellung der Screenshots/Schnappschüsse an, sodass ersichtlich wird, auf welchem Stand die dargestellten Daten basieren.
Bitte benennen Sie die Dateien, falls nötig, so um, dass klar ist, auf welchen Monat/Zeitbereich und auf welchen Anfragepunkt sich diese beziehen.

¹ (Twitter scheint technisch keine Datenexporte über mehrere Monate zu erlauben.)

[1] https://support.mozilla.org/de/kb/firefox-screenshots

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2019
  • Frist
    30. Juli 2019
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bildschirmschnappsc…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu [#152908]
Datum
28. Juni 2019 22:23
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bildschirmschnappschüsse ("Screenshots") der Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") Ihres Twitter-Accounts unter dem Namen bmu (https://twitter.com/bmu), wie verfügbar auf der Seite https://analytics.twitter.com, wenn Sie mit Ihrem Account angemeldet sind. Technische Hinweise: 1. Falls möglich, so präferieren Sie statt einem Bildschirmschnappschnuss, der nur als Pixelgrafik (Bild) abgespeichert wird, das Abspeichern der Webseite (via Strg+S) und das Zusenden der erhaltenen Webseitendaten (bestehend aus einem Ordner und einer HTML-Datei der Webseite). Sofern alle Daten in diesem enthalten sind (bitte die Anzeige vorher testen), können Sie diese Form als barrierefreiere Variante der Datenübertragung wählen. Es steht Ihnen natürlich frei, weitere/andere spezialisierte Tools zur "Webseitenarchivierung" o.ä. zu verwenden, sofern alle angefragten Daten enthalten sind. Falls im Folgenden von "Screenshot" die Rede ist, so ist jeweils jede Art der "Archivierung" der Webseite, die alle angeforderten Daten enthält, gemeint. Ich würde mich jedoch über eine möglichst barrierefreie und gute archivierbare Form, evt. auch in mehreren Formaten, freuen. 2. Falls ein Bild erstellt wird, so erstellen Sie dabei immer Screenshots der gesamten Seite, sodass alle Elemente sichtbar sind. (Dies ist beispielsweise mit verschiedenen Tools möglich, die teilweise bereits in Browser wie Firefox integriert sind, vgl. [1].) Bitte senden Sie mir dabei Schnappschüsse der folgenden Unterseiten/Kategorien (auswählbar ganz oben): 1. "Startseite", welche eine Zusammenfassung der Aktivitäten der letzten Monate zeigt. Scrollen Sie dabei bitte soweit herunter, dass mindestens die letzten 6 Monate sichtbar sind. 2. "Tweets", welche die Impressionen der Tweets zeigt. Hier bitte jeweils einen Screenshot der Unterkategorien "Tweets", "Top-Tweets", "Tweets und Antworten" und "Gesponsert" senden. 2.1. Neben der Standardansicht, die den laufenden Monat zeigt, senden Sie bitte diese Screenshots ebenfalls jeweils für die letzten 3 Monate zu. 2.2. Klicken Sie bitte auf "Daten exportieren" und senden Sie mir den Datenexport, der als maschinenlesbare CSV heraus kommt, zu. Tun Sie dies bitte auf jeden Fall einzeln¹ jeweils für den laufenden Monat, und die letzten drei Monate, sodass hier die gleichen Statistiken wie in Punkt 2.1 maschinenlesbar zur Verfügung stehen. 3. "Zielgruppe": Bitte hier jeweils einen Screenshot für die Zielgruppe "Ihre Follower" sowie "Ihre organische Zielgruppe". 4. "Videos" (unter "Mehr") 5. falls Sie es aktiviert haben bzw. nutzen, "Conversion Tracking" (unter "Mehr") 6. optional weitere Informationen aus den Twitter-Analysedaten, die Sie für relevant erachten. Geben Sie bitte ebenfalls das Datum der Erstellung der Screenshots/Schnappschüsse an, sodass ersichtlich wird, auf welchem Stand die dargestellten Daten basieren. Bitte benennen Sie die Dateien, falls nötig, so um, dass klar ist, auf welchen Monat/Zeitbereich und auf welchen Anfragepunkt sich diese beziehen. ¹ (Twitter scheint technisch keine Datenexporte über mehrere Monate zu erlauben.) [1] https://support.mozilla.org/de/kb/firefox-screenshots
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28. Juni 2019, in der Sie um Auskunft zu Twitter-Ana…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu [#152908]
Datum
11. Juli 2019 14:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28. Juni 2019, in der Sie um Auskunft zu Twitter-Analysedaten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Leider kann ich Ihrem Antrag auf Zugang zu den von Ihnen gewünschten Informationen nicht entsprechen. Der Antrag muss daher abgelehnt werden. Hierfür sind folgende Gründe ausschlaggebend: Nach § 1 IFG besteht ein Anspruch auf Zugang zu „amtlichen Informationen“. „Amtliche Informationen“ sind gemäß § 2 Nr. 1 IFG „jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung“. Der Anspruch nach dem IFG setzt also voraus, dass die beantragte Information vorhanden und gespeichert ist. Dies verdeutlicht auch die Gesetzesbegründung zum IFG, die bekräftigt, dass damit „alle Formen von festgehaltener und gespeicherter Information“ gemeint sind (BT-Drs. 15/4493, S. 8). Die Herstellung neuer Informationen, auf die Ihr Antrag zielt, kann hingegen grundsätzlich nicht durch einen IFG-Antrag verlangt werden. So liegt der Fall aber bei den von Ihnen erbetenen Auswertungen und Screenshots. Diese Informationen sind im BMU nicht vorhanden, so dass kein Anspruch nach § 1 IFG besteht. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt gebühren- und auslagenfrei. Ich bedauere, Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Stresemannstraße 128 - 130, 10117 Berlin einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Gegen ihre Entscheidung vom 11.07.2019 erhebe ich hiermit Widerspruch. Sie scheinen …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu [#152908]
Datum
17. Juli 2019 21:29
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Gegen ihre Entscheidung vom 11.07.2019 erhebe ich hiermit Widerspruch. Sie scheinen der Auffassung zu sein, dass das Anfertigen von Bildschirmfotos ein nicht durch das IFG erfasstes „Herstellen neuer Informationen” darstelle. Beim Anfertigen eines Screenshots von vorhandenen amtlichen Informationen handelt es sich insoweit eher um eine „Übertragungsleistung, die als Vorbedingung des Informationszugangs lediglich ein in verwaltungstechnischen Erwägungen wurzelndes Zugangshindernis beseitigt” (BVerwG, NVwZ 2015, 669 Rn. 37). § 2 Nr. 1 IFG umfasst sämtliche Aufzeichnungen „unabhängig von der Art ihrer Speicherung”. Hierbei handelt es sich um digitale Aufzeichnung von Aufrufszahlen und weiteren Statistiken. Diese werden in digitaler Form auf den Servern der „Twitter International Company” für Sie zum Abruf bereit gehalten. Daher sind diese Daten prinzipiell vorhanden. Das Erstellen eines Screenshots („Bildschirmfotos”) stellt hierbei keine Informationserstellung, mehr eine Informationsbündelung dar. Gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 IFG müssen Sie diese Informationen in dem von mir gewünschten Format zur Verfügung stellen. Wenn das Anfertigen von Bildschirmfotos einen übergroßen Aufwand darstellen würde, so können Sie diese Informationen auch auf anderem Wege zugänglich machen. Ihre benötigte Tätigkeit besteht lediglich in der Bereitstellung und Übermittlung dieser Informationen an mich als Antragsteller. Dieser Prozess besteht aus üblichen Bürotätigkeiten, die oft bei IFG-Anfragen benötigt werden, und erzeugt keinerlei neue Informationen. Die Informationen, die Ihnen von Twitter in Form einer Webseite ausgeliefert wurden, sind dabei beispielsweise durch Erstellung eines Bildschirmfotos (Bildschirmschnappschuss/"Screenshot") an mich zu übermitteln. In der Form der Informationsübermittlung habe ich Ihnen mit Absicht alle Freiheiten gelassen, wobei ich meine Präferenz ausgedrückt habe, allerdings können Sie bspw. auch die Webseite inklusive aller Informationen auszudrucken und an mich senden. Ich möchte jedoch erneut darauf hinweisen, dass ich nach § 1 Abs. 2 IFG eine digitale Antwort in Form einer E-Mail wünsche. Diese Argumentation soll verdeutlichen, dass beim einfachen Erstellen eines Bildschirmfotos keinerlei neue Informationen generiert oder hergestellt werden, sondern lediglich existierende Informationen umgewandelt werden bzw. in ein Format übertragen werden, in dem Sie an mich, als Antragsteller, übermittlungsfähig sind. Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass alle erbetenen Informationen bereits „vorhanden und gespeichert“ sind und es sich ebenfalls um „Formen von festgehaltener und gespeicherter Information“ (BT-Drs. 15/4493, S. 8) handelt, da diese Informationen bereits auf den Servern von Twitter gespeichert sind. Die Erstellung der Auswertungen und Screenshots erfordert in diesem Fall einen geringfügigen Verwaltungsaufwand und ist somit ebenfalls eine einfache Auskunft nach § 10 Nr. 1 IFG. Nach Ihrer Argumentation wäre auch das Einscannen oder Fotografieren eines amtlichen Dokumentes eine „Herstellung neuer Informationen”. Wie an vielen IFG-Anfragen zu sehen, ist dies jedoch eine gängige Art Informationen zu übermitteln und kein Ablehnungsgrund. Falls Sie bspw. das Erstellen eines analogen oder digitalen Fotos mittels externer Geräte (Fotokamera etc.) nicht zur „Herstellung neuer Informationen” zählen, so sei es Ihnen freilich auch erlaubt, mehrere Fotografien eines Monitors zu erstellen, auf dem die Webseite mit allen angeforderten Informationen dargestellt ist oder beispielsweise die Webseite auszudrucken. Allerdings würde ich es, nebst § 1 Abs. 2 S. 2 IFG auch des Umweltschutzes wegen, bevorzugen all diese Informationen im Digitalen zu halten und nicht per Briefpost zu versenden. Der alleinige Aufruf der Webseite kann wohl schwerlich als Informationsherstellung gewertet werden, schließlich rufen Sie Informationen nur ab und stellen diese nicht persönlich her. Die Informationen sind dem BMU auch in der Form vorhanden, als dass Sie mit einem Klick aufgerufen werden können. Ebenfalls möchte ich anzweifeln, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Ihres Social Media Teams diese Informationen nicht bereits einmal angefragt hat. Ferner möchte ich noch einmal betonen, dass Sie alle angeforderten Informationen, d.h. alle Informationen, die auf den entsprechend genannten Analyseseiten vorhanden sind, mir in jedem Format zusenden können. Es müssen nicht zwingend Bildschirmfotos sein, solange alle abgebildeten Informationen enthalten sind. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass Bildschirmfotos wohl eine der einfachsten Möglichkeiten darstellen, diese Information zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152908 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich möchte Sie gerne darauf hinweisen, dass Ihr Wide…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: WG: Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu [#152908]
Datum
18. Juli 2019 12:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich möchte Sie gerne darauf hinweisen, dass Ihr Widerspruch zur Zulässigkeit der Schriftform bedarf. Bitte senden Sie diesen daher noch einmal per Post an diese Adresse: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Stresemannstraße 128 - 130, 10117 Berlin Zudem benötigen wir Ihre Postadresse, damit wir Ihnen unseren Widerspruchsbescheid übermitteln können. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: WG: Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu [#152908]
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
AW: AW: WG: Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu [#152908]
Datum
21. Juli 2019
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: WG: Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu [#152908] Sehr geehrteAntragsteller/in me…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu [#152908]
Datum
21. Juli 2019 16:05
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in mein Widerspruch ist postalisch auf dem Weg zu Ihnen. Anbei, wie gewünscht, meine Postadresse. Dennoch möchte ich Sie weiterhin darauf hinweisen, dass ich nach § 1 Abs. 2 S. 2 IFG sowie aus Gründen des Umweltschutzes den digitalen Versand via E-Mail bevorzuge. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152908 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Automatische Antwort: AW: WG: Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu [#152908] Vielen Dank f…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Automatische Antwort: AW: WG: Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu [#152908]
Datum
21. Juli 2019 16:05
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht! Ich bin zurzeit nicht im Büro zu erreichen. Bitte wenden Sie sich in meiner Abwesenheit an [geschwärzt] (Öffentlichkeitsarbeit; E-Mail: [geschwärzt]) sowie an [geschwärzt] (Online-Kommunikation und Social Media; E-Mail [geschwärzt])[geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: AW: WG: Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu [#152908] Sehr geeh…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: AW: WG: Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu [#152908]
Datum
31. Juli 2019 18:41
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu“ vom 28.06.2019 (#152908) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 152908 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: AW: WG: Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu [#152908] Sehr geeh…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: AW: WG: Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu [#152908]
Datum
3. September 2019 21:40
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu“ vom 28.06.2019 (#152908) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 152908 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Automatische Antwort: Automatische Antwort: AW: WG: Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu […
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: AW: WG: Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu [#152908]
Datum
3. September 2019 21:40
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin am 3. September 2019 nicht im Büro zu erreichen. Bitte wenden Sie sich an diesem Tag in in dringenden Fällen an das Postfach <<E-Mail-Adresse>>.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
AW: AW: WG: Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu [#152908] Sehr geehrteAntragsteller/in m…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: AW: WG: Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu [#152908]
Datum
2. Oktober 2019 08:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 17.07.2019 haben Sie Widerspruch gegen meinen Ablehnungsbescheid vom 11.07.2019 eingelegt. In Abwägung aller dort genannten Argumente beabsichtigen wir, Ihrem Widerspruch teilweise abzuhelfen. Dies würde die Herausgabe der folgenden in Ihrem Ursprungsantrag begehrten Informationen betreffen: Screenshots der Startseite in Bezug auf die vergangenen sechs Monate, darunter Anzahl Tweets, Tweet-Impressions, Profilbesuche, Erwähnungen, neue Follower, sowie Top-Tweet, Top-Erwähnung, Top-Follower, Top-Medien-Tweet. Die Herausgabe der vorgenannten Daten würde jedoch auch personenbezogene Daten betreffen. Personenbezogene Daten werden in § 46 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz definiert; demnach handelt es sich bei „personenbezogene Daten“ [um] alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser Person sind, identifiziert werden kann“. Da diese Legaldefinition weit gehalten ist, erfasst sie neben sensiblen Daten aus der Privat- oder Intimsphäre auch Daten mit geringem Informationsgehalt, sofern sie Rückschlüsse auf eine Person zulassen (BVerfGE 128, 1 (46); 120, 378 (398 f.); BPB/Brink Rn. 17). Damit schütz das Bundesverfassungsgericht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf „alle Informationen, die über die Bezugsperson etwas aussagen können“. Es „erstreckt sich auch auf Basisdaten wie Name und Anschrift sowie auf offenkundige oder allgemein zugängliche Informationen“ (BVerfG NVwZ 2011, 94 (100)). Hierunter fallen auch Einzelangaben über Handlungen, Äußerungen und sonstige Verhaltensweisen konkreter Personen (VG Berlin BeckRS 2012, 50035; s. auch OVG Bln-Bbg BeckRS 2012, 51575). Nach § 5 Abs. 1 IFG darf der Zugang zu personenbezogenen Daten nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat. § 7 Abs. 2 S. 3 IFG verlangt darüber hinaus in Fällen, in denen die Rechte Dritter betroffen sind, dass der Antragsteller seinen Antrag begründet. Die Begründung (bzw. ihr Unterlassen) ist dann im Rahmen des danach durchzuführenden Drittbeteiligungsverfahrens den Dritten bekanntzugeben. Daher bitten wir Sie um die Übermittlung einer Begründung Ihres Antrags, damit wir Ihr Interesse an der Offenlegung der Daten den Betroffenen Personen im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens mitteilen können. Sollten diese Drittbeteiligten mit einer Herausgabe ihrer Daten nicht einverstanden sein, werde ich im Anschluss eine Abwägung vornehmen, ob Ihre in der Antragsbegründung dargelegten Argumente an der Offenlegung der Daten das Schutzinteresse der Drittbeteiligten überwiegen und auf dieser Grundlage einen Widerspruchsbescheid erlassen. Nach § 7 Abs. 2 S. 1 IFG muss der Informationszugang jedoch auch ohne Preisgabe der geheimhaltungsbedürftigen Informationen möglich sein. Dies ist der Fall, wenn eine tatsächliche Trennung zwischen den geheimhaltungsbedürftigen und den übrigen, mit dem Antrag begehrten Informationen erfolgen kann. Die Gesetzesbegründung nennt beispielhaft als Möglichkeiten, wie der teilweise Informationszugang verwirklicht werden kann, die Abtrennung, die Schwärzung sowie die Zugänglichmachung auf andere Weise (BT-Drs. 15/4493, 15). Da weder der Gesetzestext noch die -begründung eine abschließende Aufzählung der Möglichkeiten enthalten, wie der teilweise Informationszugangsanspruch realisiert werden kann, herrscht Einigkeit, dass alle Formen und technischen Möglichkeiten des Informationszugangs, die den Schutz der geheimhaltungsbedürftigen Informationen gewährleisten, von der Behörde in Betracht zu ziehen sind (NK-IFG/Rossi Rn. 30; Schoch Rn. 94). Genannt werden weiterhin die Fertigung (geschwärzter) Kopien, die Anonymisierung und Pseudonymisierung (NK-IFG/Rossi Rn. 30) sowie bei elektronischer Auskunftserteilung die partielle Löschung (Schoch Rn. 94). Demnach könnten die Offenlegung der o. g. Dokumente auch ohne eine Antragsbegründung Ihrerseits sowie die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens und einer Interessenabwägung erfolgen, wenn Sie sich mit der Schwärzung der personenbezogenen Daten einverstanden erklären. Bitte teilen Sie uns mit, mit welchem der o. g. Verfahren Sie sich einverstanden erklären. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: WG: Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu [#152908] Sehr geehrteAntragsteller/in S…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu [#152908]
Datum
2. Oktober 2019 15:21
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie können die personenbezogenen Daten anonymisieren oder anderweitig entfernen, wie Sie beschrieben haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152908 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu [#152908] Sehr geehrteAntragsteller/in anbei senden …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu [#152908]
Datum
17. Oktober 2019 15:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei senden wir Ihnen vorab per E-Mail den Widerspruchsbescheid zu. Ferner machen wir Ihnen mit dem zweiten angehängten PDF-Dokument die angefragten Informationen zugänglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu“ [#152908] [#152908]
Datum
17. Oktober 2019 22:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/152908 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Ablehnung der Anfrage auf technisch unkorrekter Basis stattfand. So behauptete das BMU, die Daten wären nur auf den Servern von Twitter gespeichert, und so müsse es ebendiese nicht heraus geben. Ich sehe jedoch keinen Unterschied darin, ob die Informationen analog oder digital sind bzw. durch einen Klick abgerufen werden können. Ebenfalls sind die Informationen eindeutig vorhanden, denn ein Klick auf einer Webseite und das Erstellen einiger Bildschirmfotos reicht aus, um die Anfrage vollständig zu beantworten. Ebenfalls ist es nicht auszuschließen, dass dieser Klick durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Ministeriums „aus Versehen“ bereits einmal vorgenommen wurde. Und da letzter Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit passiert ist, wurden die Daten auch lokal einmal im Browser mindestens eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin herunter geladen und gespeichert. Ich möchte auch feststellen, dass die Auslagerung von Daten und Kommunikation auf Twitter dazu führen kann, den Sinn des Informationsfreiheitsgesetzes zu umgehen, da die Daten dort nach Ansicht des BMU nicht mehr anfragbar wären. Wenn Daten mit einem Klick behördlicherseits abrufbar sind, so sind sie für die Behörde verfügbar und faktisch eventuell sogar leichter zugänglich als Papierakten. Dieser Fall ist ähnlich gelagert wie die Anfrage beim BMF, wegen der ich am 10. August 2019 eine Beschwerde eingereicht habe, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/twitter-analysedaten-twitter-analytics/#nachricht-408876. Weiterhin hatte ich auch Beschwerde über das BMVG aufgrund einer ähnlichen Anfrage an Sie am 03.09.2019 gestellt. Diesen finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/twitter-analysedaten-twitter-analytics-zu-bmvg_bundeswehr-und-bundeswehrinfo/#nachricht-418415 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 152908.pdf - 2019-07-21_1-bmu-antwort-postalisch.pdf - 2019-10-17_1-AnalysedatenTwitter.pdf - 2019-10-17_1-Widerspruchsbescheid_IFG152908.pdf Anfragenr: 152908 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte am 17. Oktober 2019 um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informations…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach aktuellem Status der Vermittlung bei Anfrage „Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu“ [#152908] [#152908]
Datum
15. April 2020 16:08
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte am 17. Oktober 2019 um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG) gebeten. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/152908 Diese Vermittlungsanfrage wurde bisher nicht beantwortet. Ich möchte Sie bitten, mich über den aktuellen Status der Anfrage zu informieren. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 152908.pdf - 2019-07-21_1-bmu-antwort-postalisch.pdf - 2019-10-17_1-AnalysedatenTwitter.pdf - 2019-10-17_1-Widerspruchsbescheid_IFG152908.pdf Anfragenr: 152908 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/152908
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Bitte um Vermittlung bzgl. Ihrer IFG-Anfrage zu „Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bzgl. Ihrer IFG-Anfrage zu „Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu“ [#152908] # 25-731/002 II#0060
Datum
12. Oktober 2020 15:09
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-731/002 II#0060 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage finden Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Bitte um Vermittlung bzgl. Ihrer IFG-Anfrage zu „Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bzgl. Ihrer IFG-Anfrage zu „Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @bmu“ [#152908] # 25-731/002 II#0060
Datum
23. November 2020 16:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-731/002 II#0060 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage finden Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen