Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @BMVg_Bundeswehr und @bundeswehrInfo

Bildschirmschnappschüsse ("Screenshots") der Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") ihrer Twitter-Accounts unter den Namen BMVg_Bundeswehr (https://twitter.com/BMVg_Bundeswehr) und bundeswehrInfo (https://twitter.com/bundeswehrInfo), wie verfügbar auf der Seite https://analytics.twitter.com, wenn Sie mit den jeweiligen Accounts angemeldet sind.

Technische Hinweise:
1. Falls möglich, so präferieren Sie statt einem Bildschirmschnappschnuss, der nur als Pixelgrafik (Bild) abgespeichert wird, das Abspeichern der Webseite (via Strg+S) und das Zusenden der erhaltenen Webseitendaten (bestehend aus einem Ordner und einer HTML-Datei der Webseite). Sofern alle Daten in diesem enthalten sind (bitte die Anzeige vorher testen), können Sie diese Form als barrierefreiere Variante der Datenübertragung wählen.
Es steht Ihnen natürlich frei, weitere/andere spezialisierte Tools zur "Webseitenarchivierung" o.ä. zu verwenden, sofern alle angefragten Daten enthalten sind.
Falls im Folgenden von "Screenshot" die Rede ist, so ist jeweils jede Art der "Archivierung" der Webseite, die alle angeforderten Daten enthält, gemeint. Ich würde mich jedoch über eine möglichst barrierefreie und gute archivierbare Form, evt. auch in mehreren Formaten, freuen.
2. Falls ein Bild erstellt wird, so erstellen Sie dabei immer Screenshots der gesamten Seite, sodass alle Elemente sichtbar sind. (Dies ist beispielsweise mit verschiedenen Tools möglich, die teilweise bereits in Browser wie Firefox integriert sind, vgl. [1].)

Bitte senden Sie mir dabei Schnappschüsse der folgenden Unterseiten/Kategorien (auswählbar ganz oben):
1. "Startseite", welche eine Zusammenfassung der Aktivitäten der letzten Monate zeigt. Scrollen Sie dabei bitte soweit herunter, dass mindestens die letzten 6 Monate sichtbar sind.
2. "Tweets", welche die Impressionen der Tweets zeigt. Hier bitte jeweils einen Screenshot der Unterkategorien "Tweets", "Top-Tweets", "Tweets und Antworten" und "Gesponsert" senden.
2.1. Neben der Standardansicht, die den laufenden Monat zeigt, senden Sie bitte diese Screenshots ebenfalls jeweils für die letzten 3 Monate zu.
2.2. Klicken Sie bitte auf "Daten exportieren" und senden Sie mir den Datenexport, der als maschinenlesbare CSV heraus kommt, zu. Tun Sie dies bitte auf jeden Fall einzeln¹ jeweils für den laufenden Monat, und die letzten drei Monate, sodass hier die gleichen Statistiken wie in Punkt 2.1 maschinenlesbar zur Verfügung stehen.
3. "Zielgruppe": Bitte hier jeweils einen Screenshot für die Zielgruppe "Ihre Follower" sowie "Ihre organische Zielgruppe".
4. "Videos" (unter "Mehr")
5. falls Sie es aktiviert haben bzw. nutzen, "Conversion Tracking" (unter "Mehr")
6. optional weitere Informationen aus den Twitter-Analysedaten, die Sie für relevant erachten.

Geben Sie bitte ebenfalls das Datum der Erstellung der Screenshots/Schnappschüsse an, sodass ersichtlich wird, auf welchem Stand die dargestellten Daten basieren.
Bitte benennen Sie die Dateien, falls nötig, so um, dass klar ist, auf welchen Monat/Zeitbereich und auf welchen Anfragepunkt sich diese beziehen.

¹ (Twitter scheint technisch keine Datenexporte über mehrere Monate zu erlauben.)

[1] https://support.mozilla.org/de/kb/firefox-screenshots

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Juni 2019
  • Frist
    3. September 2019
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bildschirmschnappsc…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @BMVg_Bundeswehr und @bundeswehrInfo [#152904]
Datum
28. Juni 2019 22:10
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bildschirmschnappschüsse ("Screenshots") der Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") ihrer Twitter-Accounts unter den Namen BMVg_Bundeswehr (https://twitter.com/BMVg_Bundeswehr) und bundeswehrInfo (https://twitter.com/bundeswehrInfo), wie verfügbar auf der Seite https://analytics.twitter.com, wenn Sie mit den jeweiligen Accounts angemeldet sind. Technische Hinweise: 1. Falls möglich, so präferieren Sie statt einem Bildschirmschnappschnuss, der nur als Pixelgrafik (Bild) abgespeichert wird, das Abspeichern der Webseite (via Strg+S) und das Zusenden der erhaltenen Webseitendaten (bestehend aus einem Ordner und einer HTML-Datei der Webseite). Sofern alle Daten in diesem enthalten sind (bitte die Anzeige vorher testen), können Sie diese Form als barrierefreiere Variante der Datenübertragung wählen. Es steht Ihnen natürlich frei, weitere/andere spezialisierte Tools zur "Webseitenarchivierung" o.ä. zu verwenden, sofern alle angefragten Daten enthalten sind. Falls im Folgenden von "Screenshot" die Rede ist, so ist jeweils jede Art der "Archivierung" der Webseite, die alle angeforderten Daten enthält, gemeint. Ich würde mich jedoch über eine möglichst barrierefreie und gute archivierbare Form, evt. auch in mehreren Formaten, freuen. 2. Falls ein Bild erstellt wird, so erstellen Sie dabei immer Screenshots der gesamten Seite, sodass alle Elemente sichtbar sind. (Dies ist beispielsweise mit verschiedenen Tools möglich, die teilweise bereits in Browser wie Firefox integriert sind, vgl. [1].) Bitte senden Sie mir dabei Schnappschüsse der folgenden Unterseiten/Kategorien (auswählbar ganz oben): 1. "Startseite", welche eine Zusammenfassung der Aktivitäten der letzten Monate zeigt. Scrollen Sie dabei bitte soweit herunter, dass mindestens die letzten 6 Monate sichtbar sind. 2. "Tweets", welche die Impressionen der Tweets zeigt. Hier bitte jeweils einen Screenshot der Unterkategorien "Tweets", "Top-Tweets", "Tweets und Antworten" und "Gesponsert" senden. 2.1. Neben der Standardansicht, die den laufenden Monat zeigt, senden Sie bitte diese Screenshots ebenfalls jeweils für die letzten 3 Monate zu. 2.2. Klicken Sie bitte auf "Daten exportieren" und senden Sie mir den Datenexport, der als maschinenlesbare CSV heraus kommt, zu. Tun Sie dies bitte auf jeden Fall einzeln¹ jeweils für den laufenden Monat, und die letzten drei Monate, sodass hier die gleichen Statistiken wie in Punkt 2.1 maschinenlesbar zur Verfügung stehen. 3. "Zielgruppe": Bitte hier jeweils einen Screenshot für die Zielgruppe "Ihre Follower" sowie "Ihre organische Zielgruppe". 4. "Videos" (unter "Mehr") 5. falls Sie es aktiviert haben bzw. nutzen, "Conversion Tracking" (unter "Mehr") 6. optional weitere Informationen aus den Twitter-Analysedaten, die Sie für relevant erachten. Geben Sie bitte ebenfalls das Datum der Erstellung der Screenshots/Schnappschüsse an, sodass ersichtlich wird, auf welchem Stand die dargestellten Daten basieren. Bitte benennen Sie die Dateien, falls nötig, so um, dass klar ist, auf welchen Monat/Zeitbereich und auf welchen Anfragepunkt sich diese beziehen. ¹ (Twitter scheint technisch keine Datenexporte über mehrere Monate zu erlauben.) [1] https://support.mozilla.org/de/kb/firefox-screenshots
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1063 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 28.06.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @BMVg_Bundeswehr und @bundeswehrInfo [#152904]
Datum
8. Juli 2019 10:56
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1063 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 28.06.2019 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 28. Juni 2019 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1063 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1063 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.0…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @BMVg_Bundeswehr und @bundeswehrInfo [#152904]
Datum
24. Juli 2019 13:02
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1063 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.06.2019 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1063 vom 08.07.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 28. Juni 2019 (Bezug) teile ich Ihnen mit, dass die Bearbeitung nicht innerhalb der Frist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zum Abschluss gebracht werden kann. Ursächlich hierfür sind Abwesenheiten von in den Bearbeitungsprozess eingebunden Personen. Selbstverständlich komme ich baldmöglichst auf Ihr Anliegen zurück. Bis dahin bitte ich Sie freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics&…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @BMVg_Bundeswehr und @bundeswehrInfo [#152904]
Datum
31. Juli 2019 18:45
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @BMVg_Bundeswehr und @bundeswehrInfo“ vom 28.06.2019 (#152904) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Vielen Dank für die Ankündigung der Fristüberschreitung. Ich erbitte allerdings zumindest eine Abschätzung der restlichen benötigten Zeit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 152904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1063 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.0…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @BMVg_Bundeswehr und @bundeswehrInfo [#152904]
Datum
1. August 2019 14:49
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1063 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.06.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1063 vom 08.07.2019 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1063 vom 24.07.2019 4. Ihre Nachricht vom 31.07.2019 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre Nachricht vom 31. Juli 2019 (Bezug 4.) und teile Ihnen dazu mit, dass mir eine verbindliche Aussage zu der benötigten Bearbeitungszeit leider nicht möglich ist. Nach aktueller Einschätzung gehe ich allerdings davon aus, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage innerhalb der nächsten zwei Wochen erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1063 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.0…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @BMVg_Bundeswehr und @bundeswehrInfo [#152904]
Datum
12. August 2019 14:22
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1063 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.06.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1063 vom 08.07.2019 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1063 vom 24.07.2019 4. Ihre Nachricht vom 31.07.2019 5. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1063 vom 01.08.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren Antrag vom 28. Juni 2018, mit dem Sie um Übersendung folgender Informationen baten: Bildschirmschnappschüsse ("Screenshots") der Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") ihrer Twitter-Accounts unter den Namen BMVg_Bundeswehr (https://twitter.com/BMVg_Bundeswehr) und bundeswehrInfo ( https://twitter.com/bundeswehrInfo), wie verfügbar auf der Seite https://analytics.twitter.com, wenn Sie mit den jeweiligen Accounts angemeldet sind. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Das IFG regelt den Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG. Der Auskunftsanspruch nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG erstreckt sich dabei jedoch ausschließlich auf solche amtlichen Informationen, die bei der informationspflichtigen Stelle bereits vorhanden sind. Die vorliegend von Ihnen begehrten antragsgegenständlichen vorzunehmenden Bildschirmschnappschüsse fallen daher nicht in den Anwendungsbereich des IFG. Vor diesem Hintergrund entfällt das IFG als Anspruchsgrundlage für Ihre vorstehende Anfrage. Für die längere Bearbeitungsdauer bitte ich nochmals um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") zu @BMVg_Bundeswehr und @bundeswehrInfo“ [#152904] [#152904]
Datum
3. September 2019 21:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage nach Verspätung mit dem Hinweis abgelehnt wurde, die Informationen seien „bei der informationspflichtigen Stelle [nicht] bereits vorhanden“. Ich sehe jedoch keinen Unterschied darin, ob die Informationen analog oder digital sind bzw. durch einen Klick abgerufen werden können. Ebenfalls sind die Informationen eindeutig vorhanden, denn ein Klick auf einer Webseite und das Erstellen einiger Bildschirmfotos reicht aus, um die Anfrage vollständig zu beantworten. Ebenfalls ist es nicht auszuschließen, dass dieser Klick durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Ministeriums „aus Versehen“ bereits einmal vorgenommen wurde. Beim Anfertigen eines Screenshots von vorhandenen amtlichen Informationen handelt es sich meiner Meinung nach um eine „Übertragungsleistung, die als Vorbedingung des Informationszugangs lediglich ein in verwaltungstechnischen Erwägungen wurzelndes Zugangshindernis beseitigt” nach BVerwG, NVwZ 2015, 669 Rn. 37. Für weitere Begründungen/Erläuterungen verweise ich auf den ähnlich gelagerten Fall mit ähnlicher Anfrage zum BMF, den Sie hier finden können: [geschwärzt] Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 152904.pdf Anfragenr: 152904 Antwort an: [geschwärzt]