Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics")

Bildschirmschnappschüsse ("Screenshots") der Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") ihres Twitter-Accounts unter dem Namen BMFSFJ (https://twitter.com/BMFSFJ), wie verfügbar auf der Seite https://analytics.twitter.com, wenn Sie mit Ihrem Account angemeldet sind.

Technische Hinweise:
1. Falls möglich, so präferieren Sie statt einem Bildschirmschnappschnuss, der nur als Pixelgrafik (Bild) abgespeichert wird, das Abspeichern der Webseite (via Strg+S) und das Zusenden der erhaltenen Webseitendaten (bestehend aus einem Ordner und einer HTML-Datei der Webseite). Sofern alle Daten in diesem enthalten sind (bitte die Anzeige vorher testen), können Sie diese Form als barrierefreiere Variante der Datenübertragung wählen.
Es steht Ihnen natürlich frei, weitere/andere spezialisierte Tools zur "Webseitenarchivierung" o.ä. zu verwenden, sofern alle angefragten Daten enthalten sind.
Falls im Folgenden von "Screenshot" die Rede ist, so ist jeweils jede Art der "Archivierung" der Webseite, die alle angeforderten Daten enthält, gemeint. Ich würde mich jedoch über eine möglichst barrierefreie und gute archivierbare Form, evt. auch in mehreren Formaten, freuen.
2. Falls ein Bild erstellt wird, so erstellen Sie dabei immer Screenshots der gesamten Seite, sodass alle Elemente sichtbar sind. (Dies ist beispielsweise mit verschiedenen Tools möglich, die teilweise bereits in Browser wie Firefox integriert sind, vgl. [1].)

Bitte senden Sie mir dabei Schnappschüsse der folgenden Unterseiten/Kategorien (auswählbar ganz oben):
1. "Startseite", welche eine Zusammenfassung der Aktivitäten der letzten Monate zeigt. Scrollen Sie dabei bitte soweit herunter, dass mindestens die letzten 6 Monate sichtbar sind.
2. "Tweets", welche die Impressionen der Tweets zeigt. Hier bitte jeweils einen Screenshot der Unterkategorien "Tweets", "Top-Tweets", "Tweets und Antworten" und "Gesponsert" senden.
2.1. Neben der Standardansicht, die den laufenden Monat zeigt, senden Sie bitte diese Screenshots ebenfalls jeweils für die letzten 3 Monate zu.
2.2. Klicken Sie bitte auf "Daten exportieren" und senden Sie mir den Datenexport, der als maschinenlesbare CSV heraus kommt, zu. Tun Sie dies bitte auf jeden Fall einzeln¹ jeweils für den laufenden Monat, und die letzten drei Monate, sodass hier die gleichen Statistiken wie in Punkt 2.1 maschinenlesbar zur Verfügung stehen.
3. "Zielgruppe": Bitte hier jeweils einen Screenshot für die Zielgruppe "Ihre Follower" sowie "Ihre organische Zielgruppe".
4. "Videos" (unter "Mehr")
5. falls Sie es aktiviert haben bzw. nutzen, "Conversion Tracking" (unter "Mehr")
6. optional weitere Informationen aus den Twitter-Analysedaten, die Sie für relevant erachten.

Geben Sie bitte ebenfalls das Datum der Erstellung der Screenshots/Schnappschüsse an, sodass ersichtlich wird, auf welchem Stand die dargestellten Daten basieren.
Bitte benennen Sie die Dateien, falls nötig, so um, dass klar ist, auf welchen Monat/Zeitbereich und auf welchen Anfragepunkt sich diese beziehen.

¹ (Twitter scheint technisch keine Datenexporte über mehrere Monate zu erlauben.)

[1] https://support.mozilla.org/de/kb/firefox-screenshots

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Juni 2019
  • Frist
    30. Juli 2019
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bildschirmschnappsc…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") [#152902]
Datum
28. Juni 2019 22:01
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bildschirmschnappschüsse ("Screenshots") der Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") ihres Twitter-Accounts unter dem Namen BMFSFJ (https://twitter.com/BMFSFJ), wie verfügbar auf der Seite https://analytics.twitter.com, wenn Sie mit Ihrem Account angemeldet sind. Technische Hinweise: 1. Falls möglich, so präferieren Sie statt einem Bildschirmschnappschnuss, der nur als Pixelgrafik (Bild) abgespeichert wird, das Abspeichern der Webseite (via Strg+S) und das Zusenden der erhaltenen Webseitendaten (bestehend aus einem Ordner und einer HTML-Datei der Webseite). Sofern alle Daten in diesem enthalten sind (bitte die Anzeige vorher testen), können Sie diese Form als barrierefreiere Variante der Datenübertragung wählen. Es steht Ihnen natürlich frei, weitere/andere spezialisierte Tools zur "Webseitenarchivierung" o.ä. zu verwenden, sofern alle angefragten Daten enthalten sind. Falls im Folgenden von "Screenshot" die Rede ist, so ist jeweils jede Art der "Archivierung" der Webseite, die alle angeforderten Daten enthält, gemeint. Ich würde mich jedoch über eine möglichst barrierefreie und gute archivierbare Form, evt. auch in mehreren Formaten, freuen. 2. Falls ein Bild erstellt wird, so erstellen Sie dabei immer Screenshots der gesamten Seite, sodass alle Elemente sichtbar sind. (Dies ist beispielsweise mit verschiedenen Tools möglich, die teilweise bereits in Browser wie Firefox integriert sind, vgl. [1].) Bitte senden Sie mir dabei Schnappschüsse der folgenden Unterseiten/Kategorien (auswählbar ganz oben): 1. "Startseite", welche eine Zusammenfassung der Aktivitäten der letzten Monate zeigt. Scrollen Sie dabei bitte soweit herunter, dass mindestens die letzten 6 Monate sichtbar sind. 2. "Tweets", welche die Impressionen der Tweets zeigt. Hier bitte jeweils einen Screenshot der Unterkategorien "Tweets", "Top-Tweets", "Tweets und Antworten" und "Gesponsert" senden. 2.1. Neben der Standardansicht, die den laufenden Monat zeigt, senden Sie bitte diese Screenshots ebenfalls jeweils für die letzten 3 Monate zu. 2.2. Klicken Sie bitte auf "Daten exportieren" und senden Sie mir den Datenexport, der als maschinenlesbare CSV heraus kommt, zu. Tun Sie dies bitte auf jeden Fall einzeln¹ jeweils für den laufenden Monat, und die letzten drei Monate, sodass hier die gleichen Statistiken wie in Punkt 2.1 maschinenlesbar zur Verfügung stehen. 3. "Zielgruppe": Bitte hier jeweils einen Screenshot für die Zielgruppe "Ihre Follower" sowie "Ihre organische Zielgruppe". 4. "Videos" (unter "Mehr") 5. falls Sie es aktiviert haben bzw. nutzen, "Conversion Tracking" (unter "Mehr") 6. optional weitere Informationen aus den Twitter-Analysedaten, die Sie für relevant erachten. Geben Sie bitte ebenfalls das Datum der Erstellung der Screenshots/Schnappschüsse an, sodass ersichtlich wird, auf welchem Stand die dargestellten Daten basieren. Bitte benennen Sie die Dateien, falls nötig, so um, dass klar ist, auf welchen Monat/Zeitbereich und auf welchen Anfragepunkt sich diese beziehen. ¹ (Twitter scheint technisch keine Datenexporte über mehrere Monate zu erlauben.) [1] https://support.mozilla.org/de/kb/firefox-screenshots
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 28.06.2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreihei…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") [#152902]
Datum
11. Juli 2019 16:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 28.06.2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zu Ihrer beigefügten Anfrage. Die Prüfung Ihres IFG-Antrags hat ergeben, dass wir Ihren Antrag teilweise ablehnen müssen. In diesem Fall handelt es sich um einen teilweise belastenden Bescheid, der im Hinblick auf die Zurechnung der belastenden Rechtswirkung und zur Sicherstellung der Bestimmungen der Rechtsbehelfsfristen einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe bedarf. Für die Zustellung eines rechtsmittelfähigen Bescheides bitte ich daher um Übersendung Ihrer Postanschrift bis zum 18.07.2019 . Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei, wie gewünscht, meine Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") [#152902]
Datum
11. Juli 2019 18:57
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei, wie gewünscht, meine Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegendes Schreiben übersende ich Ihnen vorab per Mail. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") [#152902]
Datum
17. Juli 2019 15:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegendes Schreiben übersende ich Ihnen vorab per Mail. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Gegen Ihre Entscheidung vom 17. Juli 2019 erhebe ich hiermit Widerspruch gegen alle …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") [#152902]
Datum
21. Juli 2019 15:18
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Gegen Ihre Entscheidung vom 17. Juli 2019 erhebe ich hiermit Widerspruch gegen alle beantworteten Punkte. Zu den Fragen 1., sowie 2.1 bis 6 behaupten Sie, es lägen keine Informationen vor. Dem ist nachweislich nicht so. Wie durch andere Nutzer mit Twitter-Account verifizierbar sind alle Informationen durch Besuch der Seite https://analytics.twitter.com/ einsehbar. Demzufolge sind diese Informationen auch für Sie einsehbar. Die Informationen sind dem Ministerium also in der Form vorhanden, als dass Sie mit einem Klick aufgerufen werden können. Ebenfalls möchte ich anzweifeln, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Ihres Social Media Teams diese Informationen nicht bereits einmal angefragt hat. Zu der Frage 2. antworteten Sie nur mit einem Teil der geforderten Informationen und gaben nicht alle Informationen heraus. Beispielsweise wurde nach verschiedenen Kategorien der Tweets gefragt ("Tweets", "Top-Tweets", "Tweets und Antworten" und "Gesponsert"). Sie behaupten meine Anfrage Bestände aus "allgemeinen Fragen und Zusammenstellungen von Auskünften", die "über die Einsichtnahme in amtliche Informationen" hinaus gehen. Dem ist nicht so, denn Statistiken Ihrer Twitter/Social-Media-Account-Nutzung bzw. dessen Ergebnisse sind amtliche Informationen. Mein Antrag beinhaltete ebenfalls keine inhaltlichen Fragen und benötigt keinerlei Auskünfte, die über das einfache Erstellen eines Bildschirmfotos hinaus gehen. Beim Anfertigen eines Screenshots von vorhandenen amtlichen Informationen handelt es sich um eine „Übertragungsleistung, die als Vorbedingung des Informationszugangs lediglich ein in verwaltungstechnischen Erwägungen wurzelndes Zugangshindernis beseitigt” nach BVerwG, NVwZ 2015, 669 Rn. 37. Ihre benötigte Tätigkeit besteht lediglich in der Bereitstellung und Übermittlung dieser Informationen an mich als Antragsteller. Dieser Prozess besteht aus üblichen Bürotätigkeiten, die oft bei IFG-Anfragen benötigt werden, und erzeugt keinerlei neue Informationen. Weiterhin sind alle Informationen zu den Fragen 1. bis 6. bei Ihnen vorhanden, denn alle erbetenen Informationen sind bereits gespeichert. Es handelt sich ebenfalls um „Formen von festgehaltener und gespeicherter Information“ (BT-Drs. 15/4493, S. 8), da diese Informationen bereits auf den Servern von Twitter gespeichert sind. Die Erstellung der Auswertungen und Screenshots erfordert in diesem Fall einen geringfügigen Verwaltungsaufwand und ist somit ebenfalls eine einfache Auskunft nach § 10 Nr. 1 IFG. Die Informationen, die Ihnen von Twitter in Form einer Webseite ausgeliefert wurden, sind dabei beispielsweise durch Erstellung eines Bildschirmfotos (Bildschirmschnappschuss/"Screenshot") an mich zu übermitteln. § 2 Nr. 1 IFG umfasst sämtliche Aufzeichnungen „unabhängig von der Art ihrer Speicherung”. Hierbei handelt es sich um digitale Aufzeichnung von Aufrufszahlen und weiteren Statistiken. Diese werden in digitaler Form auf den Servern der „Twitter International Company” für Sie zum Abruf bereit gehalten. Daher sind diese Daten prinzipiell vorhanden. Das Erstellen eines Screenshots („Bildschirmfotos”) stellt hierbei keine Informationserstellung, mehr eine Informationsbündelung dar. Gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 IFG müssen Sie diese Informationen in dem von mir gewünschten Format zur Verfügung stellen. Wenn das Anfertigen von Bildschirmfotos einen übergroßen Aufwand darstellen würde, so können Sie diese Informationen auch auf anderem Wege zugänglich machen. Ferner möchte ich noch einmal betonen, dass Sie alle angeforderten Informationen, d.h. alle Informationen, die auf den entsprechend genannten Analyseseiten vorhanden sind, mir in jedem Format zusenden können. Es müssen nicht zwingend Bildschirmfotos sein, solange alle abgebildeten Informationen enthalten sind. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass Bildschirmfotos wohl eine der einfachsten Möglichkeiten darstellen, diese Information zu übermitteln. Wie an Punkt 2. gesehen, kann es sonst leicht passieren, dass Sie Informationen vergessen, die angefragt wurden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics&qu…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics") [#152902]
Datum
10. August 2019 13:38
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics")“ vom 28.06.2019 (#152902) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics")“ [#152902] [#152902]
Datum
10. August 2019 13:43
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/152902 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil, nicht alle verlangten Informationen heraus gegeben wurden. Wie ich in den Begründungen ausgeführt habe, sehe ich keinen Unterschied darin, ob die Informationen analog oder digital sind bzw. durch einen Klick abgerufen werden können. Ebenfalls sind die Informationen eindeutig vorhanden, denn ein Klick auf einer Webseite und das Erstellen einiger Bildschirmfotos reicht aus, um die Anfrage vollständig zu beantworten. Ebenfalls ist es nicht auszuschließen, dass dieser Klicke durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Ministeriums „aus Versehen“ bereits einmal vorgenommen wurde. Für weitere Begründungen/Erläuterungen verweise ich auf meinen Widerspruch gegen die Antwort des BMF. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 152902.pdf - 2019-07-17_1-Sdr_3120219071714360.pdf - 2019-07-17_1-TopTweet-MrzAprilMai2019.pdf Anfragenr: 152902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-732/002 II#0036 Sehr geehrteAntrag…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: Fwd: Vermittlung bei Anfrage »Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics")« [#152902] [#152902] # 25-732/002 II#0036
Datum
15. August 2019 13:55
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
631,5 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-732/002 II#0036 Sehr geehrteAntragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics")“ wegen Untätigkeit [#152902] [#152902]
Datum
17. Oktober 2019 21:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/152902 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mein Widerspruch vom 21. Juli 2019, den ich innerhalb der Frist per Mail gestellt hatte, nicht bearbeitet wurde und ich auch nicht darauf hingewiesen wurde, den Widerspruch anderweitig einzureichen. Tatsächlich brach die Kommunikation mit dem Ministerium trotz Nachfrage am 10. August 2019 vollständig ab. Eine andere vorher eingereichte Beschwerde an Sie, vom 10. August 2019 betrifft die inhaltliche Auseinandersetzung mit der meiner Einschätzung nach unzureichenden Antwort des BMF. Die hier jetzt eingereichte Beschwerde betrifft nur die Untätigkeit des BMF nach Einsendung meines Widerspruchs bzw. kompletten Fehlens jeglicher Kommunikation. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 152902.pdf - 2019-07-17_1-Sdr_3120219071714360.pdf - 2019-07-17_1-TopTweet-MrzAprilMai2019.pdf - 2019-08-15_1-71655_2019.pdf - 2019-08-15_1-Datenschutzerklrung.pdf Anfragenr: 152902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics&qu…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics")“ wegen Untätigkeit [#152902] [#152902]
Datum
17. Oktober 2019 21:57
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics")“ vom 28.06.2019 (#152902) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 80 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sie haben einen Widerspruch meinerseits nicht bearbeitet und danach jegliche Kommunikation abgebrochen. Deshalb habe ich nun eine Beschwerde beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eingereicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in gestern ist der Widerspruchsbescheid zu Ihrem Widerspruch in oben genannter Angelege…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics")“ wegen Untätigkeit [#152902] [#152902]
Datum
18. Oktober 2019 10:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in gestern ist der Widerspruchsbescheid zu Ihrem Widerspruch in oben genannter Angelegenheit postalisch versandt worden. Er müsste Ihnen in den nächsten Tagen zugehen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-732/002 II#0036 Sehr geehrteAntrag…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Vermittlungsbitte an den BfDI: Vermittlung bei der Anfrage »Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics")« [#152902] # 25-732/002 II#0036
Datum
29. Oktober 2019 17:07
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
550,3 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-732/002 II#0036 Sehr geehrteAntragsteller/in das beigefügte Schreiben erhalten Sie ausschließlich in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen