Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts

Sämtliche Direktnachrichten (sog. DMs), die der Twitter-Account Ihres Ministeriums in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 versendet und erhalten hat. Personenbezogene Daten können Sie schwärzen, soweit dies erforderlich ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Mai 2018
  • Frist
    23. Juni 2018
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Direkt…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts [#29957]
Datum
20. Mai 2018 10:20
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Direktnachrichten (sog. DMs), die der Twitter-Account Ihres Ministeriums in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 versendet und erhalten hat. Personenbezogene Daten können Sie schwärzen, soweit dies erforderlich ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 20.5.2018, hier eingegangen am 22.5.…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Eingangsbestätigung - Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts - GZ: Z14 O 4010-0287/045
Datum
1. Juni 2018 09:57
Status
Warte auf Antwort
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5,3 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 20.5.2018, hier eingegangen am 22.5.2018. Ihr Antrag wird unter dem Geschäftszeichen Z14 O 4010-0287/045 geführt. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500,00 Euro sowie die Kosten für Auslagen erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten, sondern in Höhe der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätze erhoben. Diese betragen: 60,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes 45,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes 30,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20. Mai 2018 wird derzeit…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Gebühreninformation - IFG Antrag - Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts - GZ: Z14 O4010-0287/045
Datum
5. Juni 2018 16:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20. Mai 2018 wird derzeit unter dem Geschäftszeichen Z14 O4010-0287/045 vom zuständigen Fachreferat bearbeitet. Nach meiner jetzigen Einschätzung handelt es sich bei Ihrem Antrag nicht um eine einfache und damit gebührenfreie Anfrage. Sofern ich zu dem Ergebnis kommen sollte, dass die von Ihnen begehrten Direktnachrichten nach dem IFG an Sie herauszugeben wären, müssten alle diese Nachrichten auf Ausnahmetatbestände des IFG (§§ 3-6 IFG) geprüft und schützenswerte Informationen ggf. geschwärzt werden. Wahrscheinlich würde die Bearbeitung dann für Sie gebührenpflichtig werden. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Je nach Arbeitsaufwand kann eine Gebühr von 30 Euro bis zu 500 Euro erhoben werden. In Ihrem Fall würde voraussichtlich eine Gebühr von mindestens 50 Euro fällig. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei lediglich um eine vorläufige Schätzung der Gebührenhöhe handelt. Die tatsächliche Gebühr kann folglich sowohl einen geringen als auch einen höheren Betrag umfassen. Im Falle der Ablehnung Ihres Antrags ist die negative Bescheidung in jedem Fall für Sie gebührenfrei. Bitten teilen Sie mir bis zum 11. Juni 2018 mit, ob Sie Ihren IFG-Antrag aufrechterhalten wollen, obwohl die weitere Bearbeitung für Sie ggf. gebührenpflichtig werden wird. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> ich halte meinen Antrag aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfr…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Gebühreninformation - IFG Antrag - Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts - GZ: Z14 O4010-0287/045 [#29957]
Datum
5. Juni 2018 17:24
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich halte meinen Antrag aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 29957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Sehr geehrter Herr Semsrott, anliegend erhalten Sie meinen Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem IFG vom 20.5.2018. …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Bescheid - Ihr Antrag nach dem IFG zu Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts GZ: Z14 O 4010-0287/045
Datum
15. Juni 2018 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, anliegend erhalten Sie meinen Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem IFG vom 20.5.2018. Mit freundlichen Grüßen