Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts

Sämtliche Direktnachrichten (sog. DMs), die der Twitter-Account Ihres Ministeriums in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 versendet und erhalten hat. Personenbezogene Daten können Sie schwärzen, soweit dies erforderlich ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Mai 2018
  • Frist
    23. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Direkt…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts [#29949]
Datum
20. Mai 2018 10:20
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Direktnachrichten (sog. DMs), die der Twitter-Account Ihres Ministeriums in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 versendet und erhalten hat. Personenbezogene Daten können Sie schwärzen, soweit dies erforderlich ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z24-18501/45(2018) Bonn, 19.06…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts [#29949]
Datum
19. Juni 2018 15:55
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z24-18501/45(2018) Bonn, 19.06.2018 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 20.05.18 Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema Twitter-Direktnachrichten vom 20.05.18. Nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG steht jedem gegenüber den Behörden des Bundes ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen zu. Der Begriff der amtlichen Information ist in § 2 Nr. 1 IFG als jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung definiert. Nach § 10 Abs. 1 der Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien ist jedem aktenrelevanten Dokument ein Geschäftszeichen zuzuordnen, das dem sach- und bearbeitungsgerechten Einordnen dient und den jederzeitigen Rückgriff ermöglicht. Dokumente ohne Informationswert sind zu vernichten, bei nur geringem Informationswert sind sie als Weglegesache zu behandeln. Vorliegend wurden die Twitter-Direktnachrichten an und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung seitens des Bearbeiters als nicht aktenrelevant eingestuft. Damit handelt es sich nicht um „amtliche Informationen“ im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 1 IFG. Daher kann ich Ihrem Informationsverlangen nicht nachkommen. Beste Grüße
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sind die Direktnachrichten also gelöscht worden …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts [#29949]
Datum
19. Juni 2018 15:58
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sind die Direktnachrichten also gelöscht worden oder liegen sie (ggf. ausschließlich bei Twitter) noch vor? Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 29949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrter Herr Semsrott, die von Ihnen begehrten Informationen liegen ausschließlich im Twitter-Account des…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: AW: Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts [#29949]
Datum
19. Juni 2018 16:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, die von Ihnen begehrten Informationen liegen ausschließlich im Twitter-Account des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vor. Beste Grüße
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> ich muss gestehen, dass ich der Argumentation nicht ganz folgen kann: Aus mein…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: AW: Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts [#29949]
Datum
19. Juni 2018 16:12
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich muss gestehen, dass ich der Argumentation nicht ganz folgen kann: Aus meiner Sicht ist die Aktenrelevanz nicht essentiell für die Einstufung als "amtliche Information". Wie Sie schreiben, ist diese eine "amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung". Das Betreiben des Twitter-Kanals dient offensichtlich amtlichen Zwecken, worunter damit auch die begehrten Informationen fallen dürften. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 29949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich kann Ihre Argumentation nachvollziehen, ihr aber in der Sache nicht folgen. Un…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: AW: AW: Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts [#29949]
Datum
19. Juni 2018 16:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich kann Ihre Argumentation nachvollziehen, ihr aber in der Sache nicht folgen. Unseres Erachtens enthalten die im Twitter-Account des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eingegangenen bzw. von diesem versendeten Direktnachrichten keine amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG, da sie nach den Vorgaben der Registraturrichtlinie aufgrund mangelnder Bedeutung nicht zu verakten sind. Daher liegt im Bundesministerium für Bildung und Forschung keine amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung der Nachrichten vor. Beste Grüße