Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Sämtliche Direktnachrichten (sog. DMs), die der Twitter-Account Ihres Ministeriums in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 versendet und erhalten hat. Personenbezogene Daten können Sie schwärzen, soweit dies erforderlich ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Mai 2018
  • Frist
    23. Juni 2018
  • 6 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Direkt…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts [#29946]
Datum
20. Mai 2018 10:20
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Direktnachrichten (sog. DMs), die der Twitter-Account Ihres Ministeriums in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 versendet und erhalten hat. Personenbezogene Daten können Sie schwärzen, soweit dies erforderlich ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Einga…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts, Vg.Nr. 259-2018
Datum
22. Mai 2018 11:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Twitter-Direktnachrichten; Vg. 259-2018 Sehr geehrter Herr Semsrott,…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Twitter-Direktnachrichten; Vg. 259-2018
Datum
7. Juni 2018 17:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
vorab per Mail: Widerspruch Twitter-Direktnachrichten; Vg. 259-2018 [#29946] vorab per E-Mail Sehr geehrte Damen …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
vorab per Mail: Widerspruch Twitter-Direktnachrichten; Vg. 259-2018 [#29946]
Datum
19. Juni 2018 08:54
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
vorab per E-Mail Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid mit dem Zeichen 505-511.E-IFG 259-2018 vom 07. Juni 2018 lege ich Widerspruch ein. Das Betreiben des AA-Twitter-Kanals sowie das Versenden von DMs stellt Verwaltungshandeln dar. Die begehrten Informationen sind somit Aufzeichnungen, die gemäß § 2 Nr. 1 IFG amtlichen Zwecken dienen. Die Art der Speicherung sowie eine möglicherweise nicht erfolgte "Veraktung" ist für die Auskunft nicht wesentlich (vgl. Schoch, IFG, 2016, Rn. 13 ff.). Ebenso handelt es sich bei Twitter-DMs offensichtlich nicht um "Entwürfe und Notizen" gemäß § 2 Ziffer 1 IFG. Sie sind vielmehr vergleichbar mit E-Mails, die nach dem IFG in der Regel ebenfalls herauszugeben sind. Ich bitte Sie erneut um Zugang zu den begehrten Informationen. Andernfalls werde ich ihn gerichtlich durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 29946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Eingang [Eingangsbestätigung]
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Eingang
Datum
6. Juli 2018
Status
Warte auf Antwort
[Eingangsbestätigung]
Auswärtiges Amt
Widerspruchsbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, 1. Ihren Widerspruch vom 27.06.2018 (hier eingegangen am 05.07.…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
17. September 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, 1. Ihren Widerspruch vom 27.06.2018 (hier eingegangen am 05.07.2018) gegen den Bescheid des Auswärtigen Amtes vom 07.06.2018, Gz.: 505-511.E-IFG 259-2018, weise ich zurück. 2. Die Kosten des Verfahrens sind von Ihnen zu tragen. Die Widerspruchsgebühr wird auf 30 EUR festgesetzt. Gründe I. Sie haben mit E-Mail vom 22.05.2018 eine Anfrage auflnformationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) gestellt, mit der Sie um die Übersendung sämtlicher Direktnachrichten bitten, die der Twitter-Account des Auswärtigen Amts in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 versendet und erhalten hat. Daraufhin erging ein Bescheid am 07. Juni 2018, der Ihren Antrag mit der Begründung abgelehnt hat, dass Twitter-Direktnachrichten (sog. DMs) keine amtlichen Informationen gern. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG darstellen, da sie nicht vorgangsrelevant i.S.v. § 2 Ziffer 1 IFG sind. Gegen diesen Bescheid haben Sie mit Schreiben vom 27.06.2018, welches hier am 05. Juli 2018 eingegangen ist, Widerspruch erhoben. In Ihrem Widerspruchsschreiben bitten Sie um nochmalige Überprüfung und führen an, dass das Versenden von DMs ein Verwaltungshandeln darstellt und die begehrten Informationen somit Aufzeichnungen seien, die gern. § 2 Ziffer 1 IFG amtlichen Zwecken dienen. Die Art der Speicherung sowie einer möglicherweise nicht erfolgten "Veraktung" sei für die Auskunft nicht wesentlich, wobei Sie auf den Kommentar von Prof. Dr. Schoch, IFG, 2016 Rn. 13 ff verweisen. Es handele sich bei den DMs offensichtlich nicht um "Entwürfe und Notizen" gern. § 2 Ziffer 1 IFG. II. Das Auswärtige Amt hat die Sach- und Rechtslage noch einmal eingehend überprüft. Hierbei wurde geprüft, ob der von Ihnen in Ihrem Widerspruch begehrte Antrag auf Herausgabe der DMs nach dem IFG gewährt werden kann. Der von Ihnen geltend gemachte Anspruch aus § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG besteht jedoch nicht. Ihr Widerspruch ist zulässig, aber unbegründet. Der Bescheid des Auswärtigen Amtes vom 07. Juni 2018 ist in recht- und zweckmäßiger Weise ergangen und verletzt Sie nicht in Ihren Rechten als Antragssteller nach dem IFG. Bei den Twitter-Direktnachrichten handelt es sich nicht um amtliche Informationen. Eine amtliche Information ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung unabhängig von der Art ihrer Speicherung (§ 2 Ziffer 1 Satz 1 IFG). Maßgebend für die Feststellung der "Amtlichkeit" einer Information i.S.d. § 2 Ziffer 1 Satz 1 IFG ist allein ihre Zweckbestimmung (vgl. Schoch, IFG, 2016, § 2 Rn. 50 ff), die sich maßgeblich an den Regeln ordnungsgemäßer Aktenführung orientiert. Wesentliche Beiträge für Beratung und Entscheidungstindung von Regierung und Verwaltung sind dauerhaft zu dokumentieren und in die Akten aufzunehmen. Twitter-Direktnachrichten sind in der Regel nicht wesentlich für Beratung und Entscheidungstindung von Regierung und Verwaltung, werden nicht in die Akten aufgenommen und sind daher grundsätzlich keine amtlichen Informationen. DMs werden für einen Austausch von tagesaktuellen Informationen - vergleichbar einem privatem Telefonat oder privater SMS-Kurznachrichten -, rechtlich ohne Relevanz, aber gleichzeitig die Privatsphäre der betroffenen Kommunikationspartner schützend, genutzt. Die betroffenen Kommunikationspartner nutzen die nicht-öffentlichen DMs dabei bewusst informell, Small Talk ähnelnd und möglicherweise besonders freimütig, spontan und direkt. Die Eröffnung weiterer informeller Kommunikationswege durch die Verwaltung, zu der auch die Nutzung von DMs zählt, begründet daher nicht unmittelbar die Pflicht, ausgetauschte Informationen in die Akten zu übernehmen. Diese Informationen werden bewusst nicht Bestandteil eines Vorgangs, vergleichbar mit Notizen und Entwürfen i.S.v. § 2 Ziffer 1 Satz 2 IFG bzw. von SMS-Schriftverkehr, welche nicht für die inhaltliche Bearbeitung eines Verwaltungsvorgangs relevant sind. So sieht es auch durchaus die Lehre, wonach die Aktenrelevanz einer SMS entscheidend sein soll (vgl. Schoch, IFG, 2016, § 2 Rn. 69 i.V.m. Rn. 45). III. Die Kostenentscheidung nach§ 73 Abs. 3 Satz 3 VwGO ergeht gemäߧ 80 VwVfG. Die Gebührenentscheidung beruht auf§ 10 IFG i. V. m. § 1 Abs. 1 der Informationsgebührenverordnung (IFGGeb V) sowie Nr. A 5 der Anlage hierzu. Ihr Widerspruch hat keinen Erfolg, weswegen Ihnen die Kosten des Verfahrens, hier in Höhe der in Nr. A 5 der Anlage zur IFGGebV vorgesehenen Mindestgebühr von 30 EUR, auferlegt werden. Bitte überweisen Sie die Widerspruchsgebühr in Höhe von 30 EUR innerhalb eines Monats auf das Konto der Bundeskasse. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem IFG: Zahlungserinnerung Twitter-Direktnachrichten des Ministeriums Accounts, Vg. Nr.: 259-2018 Se…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Zahlungserinnerung Twitter-Direktnachrichten des Ministeriums Accounts, Vg. Nr.: 259-2018
Datum
15. November 2018 09:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf die o.g. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen