Twitter-Hack RKI

- sämtliche Unterlagen, die Ihnen zu dem angeblich Hack des RKI vorliegen.

"Leider hat sich heute morgen 25.3. jemand unberechtigt kurzfristig Zugang zum RKI-Twitter-Account verschafft. Der Retweet stammt nicht vom RKI und wurde umgehend gelöscht. #ZusammenGegenCorona #NoHateSpeech", Vgl. https://twitter.com/rki_de/status/1242716179510296578?s=20

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
  • 0 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Twitter-Hack RKI [#183407]
Datum
25. März 2020 22:10
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Unterlagen, die Ihnen zu dem angeblich Hack des RKI vorliegen. "Leider hat sich heute morgen 25.3. jemand unberechtigt kurzfristig Zugang zum RKI-Twitter-Account verschafft. Der Retweet stammt nicht vom RKI und wurde umgehend gelöscht. #ZusammenGegenCorona #NoHateSpeech", Vgl. https://twitter.com/rki_de/status/1242716179510296578?s=20
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 183407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183407 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Filter, anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Inf…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage Twitter-Hack RKI [#183407]
Datum
27. April 2020 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen