Twitter-Strategie des BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht betreibt den Twitteraccount @BVerfG.
Dieser Antrag bezieht sich auf alle Dokumente des Bundesverfassungsgerichtes, die sich auf diesen Account beziehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juli 2017
  • Frist
    12. August 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundesverfas…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Twitter-Strategie des BVerfG [#23875]
Datum
11. Juli 2017 09:36
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundesverfassungsgericht betreibt den Twitteraccount @BVerfG. Dieser Antrag bezieht sich auf alle Dokumente des Bundesverfassungsgerichtes, die sich auf diesen Account beziehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverfassungsgericht
IFG-Anfrage bzgl. Twitteraccount BVerfG vom 11.07.2017; Az.: 1451/1 - 1136/17 Sehr geehrtAntragsteller/in ich be…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
IFG-Anfrage bzgl. Twitteraccount BVerfG vom 11.07.2017; Az.: 1451/1 - 1136/17
Datum
28. Juli 2017 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre o.g. Anfrage. Um diese beantworten zu können, bitte ich um eine nähere Erläuterung bzw. Präzisierung, was Sie "unter alle Dokumente, die sich auf diesen Account beziehen" verstehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Anfrage bzgl. Twitteraccount BVerfG vom 11.07.2017; Az.: 1451/1 - 1136/17 [#23875] Sehr geehrt<< Anr…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage bzgl. Twitteraccount BVerfG vom 11.07.2017; Az.: 1451/1 - 1136/17 [#23875]
Datum
28. Juli 2017 18:16
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> gibt es denn so viele verschiedene Dokumente dazu? Ich kann jetzt von meiner Seite aus nicht so richtig sehen, worin die Unklarheit besteht. Wenn es zu unübersichtlich ist, können wir auch einen Zwischenschritt machen, und Sie sagen mir erstmal nur, welche verschiedenen Arten von Dokumenten dazu vorliegen. Falls welche darunter sind, die doch nicht von meinem Antrag erfaßt sein sollen, nehme ich diese davon aus. Voraussetzung wäre natürlich eine vollständige und keine beispielhafte Aufzählung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesverfassungsgericht
Re: AW: IFG-Anfrage bzgl. Twitteraccount BVerfG vom 11.07.2017; Az.: 1451/1 - 1136/17 [#23875] Wichtiger Hinweis: …
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Re: AW: IFG-Anfrage bzgl. Twitteraccount BVerfG vom 11.07.2017; Az.: 1451/1 - 1136/17 [#23875]
Datum
28. Juli 2017 18:17
Status
Warte auf Antwort
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfuegung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensantraege oder Schriftsaetze nicht rechtswirksam eingereicht werden koennen. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Uebermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail koennen nur bei Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort.
Bundesverfassungsgericht
AW: IFG-Anfrage bzgl. Twitteraccount BVerfG vom 11.07.2017; Az.: 1451/1 - 1136/17 [#23875] Sehr geehrtAntragstelle…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
AW: IFG-Anfrage bzgl. Twitteraccount BVerfG vom 11.07.2017; Az.: 1451/1 - 1136/17 [#23875]
Datum
4. August 2017 10:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die hier geführten Dokumente bzgl. des Twitteraccounts des Bundesverfassungsgerichts teilen sich im Wesentlichen in zwei Arten von Vorgängen auf: 1) Vorgänge vor und bis zur Aktivierung des Accounts (Dokumente über den Entschluss zur Einrichtung des Accounts, Dokumente betreffend die Sicherung des Accounts, Dokumente betreffend die Einrichtung des Accounts). 2) Vorgänge technischer Art (Dokumente nach Errichtung des Accounts, die die Erfassung und Bearbeitung von Fehlern technischer Art im Rahmen des Betriebs des Accounts beinhalten). Der Twitteraccount des Bundesverfassungsgerichts wurde eingerichtet mit dem Ziel, die Pressemitteilungen des Gerichts durch "twittern" der Überschrift der Pressemitteilung und einem Link zur Pressemitteilung auf der Internetseite des Gerichts über Twitter zu verbreiten. Eine darüber hinausgehende Kommunikation mit Twitternutzern (insb. Kommentierung von oder Reaktion auf Tweets) findet nicht statt. Entsprechende Dokumente inhaltlicher Art zum laufenden Betrieb des Twitteraccounts werden somit nicht geführt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: IFG-Anfrage bzgl. Twitteraccount BVerfG vom 11.07.2017; Az.: 1451/1 - 1136/17 [#23875] Sehr geehrt<<…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: IFG-Anfrage bzgl. Twitteraccount BVerfG vom 11.07.2017; Az.: 1451/1 - 1136/17 [#23875]
Datum
4. August 2017 13:54
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Übersicht. Dann reduziere und präzisiere ich meinen Antrag entsprechend: Er soll sich nur auf die unter 1) genannten Dokumente über den Entschluss zur Einrichtung des Accounts und Dokumente betreffend die Einrichtung des Accounts beziehen. Die anderen nehme ich ausdrücklich aus dem Antrag heraus, er bezieht sich also *nicht* auf die unter 1) genannten Dokumente betreffend die Sicherung des Accounts und auch nicht auf alle unter 2) genannten Dokumente. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesverfassungsgericht
AW: AW: IFG-Anfrage bzgl. Twitteraccount BVerfG vom 11.07.2017; Az.: 1451/1 - 1136/17 [#23875] Sehr geehrtAntragst…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
AW: AW: IFG-Anfrage bzgl. Twitteraccount BVerfG vom 11.07.2017; Az.: 1451/1 - 1136/17 [#23875]
Datum
4. August 2017 17:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich befinde mich nächste Woche im Urlaub. Nach dem 14.08.17 werde ich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: IFG-Anfrage bzgl. Twitteraccount BVerfG vom 11.07.2017; Az.: 1451/1 - 1136/17 [#23875] Sehr geehrt<…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: IFG-Anfrage bzgl. Twitteraccount BVerfG vom 11.07.2017; Az.: 1451/1 - 1136/17 [#23875]
Datum
6. August 2017 16:53
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> dann wünsche ich einen schönen Urlaub und bis dann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesverfassungsgericht
Re: AW: AW: AW: IFG-Anfrage bzgl. Twitteraccount BVerfG vom 11.07.2017; Az.: 1451/1 - 1136/17 [#23875] Wichtiger H…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Re: AW: AW: AW: IFG-Anfrage bzgl. Twitteraccount BVerfG vom 11.07.2017; Az.: 1451/1 - 1136/17 [#23875]
Datum
6. August 2017 16:54
Status
Warte auf Antwort
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfuegung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensantraege oder Schriftsaetze nicht rechtswirksam eingereicht werden koennen. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Uebermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail koennen nur bei Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort.
Bundesverfassungsgericht
IFG-Anfrage bzgl. Twitteraccount BVerfG Sehr geehrtAntragsteller/in anbei sende ich wie gewünscht die Dokumente …
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
IFG-Anfrage bzgl. Twitteraccount BVerfG
Datum
18. August 2017 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei sende ich wie gewünscht die Dokumente über den Enschluss zur Einrichtung des hiesigen Twitter-Accounts und betreffend die Einrichtung von diesem. Dem darin enthaltenen Vorschlag der Pressestelle des Gerichts wurde vollumfänglich gefolgt. "Schwärzungen" betreffen persönliche E-Mail-Adressen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Anfrage bzgl. Twitteraccount BVerfG [#23875] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank! Mit freund…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage bzgl. Twitteraccount BVerfG [#23875]
Datum
18. August 2017 14:03
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesverfassungsgericht
Re: AW: IFG-Anfrage bzgl. Twitteraccount BVerfG [#23875] Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassung…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Re: AW: IFG-Anfrage bzgl. Twitteraccount BVerfG [#23875]
Datum
18. August 2017 14:04
Status
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfuegung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensantraege oder Schriftsaetze nicht rechtswirksam eingereicht werden koennen. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Uebermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail koennen nur bei Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort.