Twitter von Bundestagsfraktionen

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antwort auf folgende Frage:

Dürfen Bundestagsfraktionen, die durch Steuergelder finanziert werden, Bürger*innen auf Twitter blockieren und sie somit von ihren Informationen abschneiden?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Februar 2018
  • Frist
    23. März 2018
  • 0 Follower:innen
Malte Dierwald
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antwort auf folg…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Malte Dierwald
Betreff
Twitter von Bundestagsfraktionen [#26675]
Datum
19. Februar 2018 13:03
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antwort auf folgende Frage: Dürfen Bundestagsfraktionen, die durch Steuergelder finanziert werden, Bürger*innen auf Twitter blockieren und sie somit von ihren Informationen abschneiden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Malte Dierwald <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Malte Dierwald << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Malte Dierwald

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Deutscher Bundestag
Sehr geehrter Herr Dierwald, mit E-Amil vom 19. Februar bitten Sie um Folgenden: [...] Ihrem Antrag kann nicht e…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. Februar 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dierwald, mit E-Amil vom 19. Februar bitten Sie um Folgenden: [...] Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden.