Twitterpräsenz

* Liste und Links zu den offiziellen Twitter-Accounts der Behörde
* Twitter-Accounts der Leitung, soweit diese auch dienstlich genutzt werden
* Anzahl an (Vor)Ermittlungen wegen inoffizieler Twitter-Accounts, die einen offiziellen Eindruck erwecken
* Sofern dieses Profil
https://twitter.com/BundesanwaIt?s=09 eine offizielle dienstliche Nutzung erfahren hat, eine Auskunft gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
  • 0 Follower:innen
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Absenderin/ sehr geehrter Absender, Sie haben sich an …
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
6. Februar 2021 23:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Absenderin/ sehr geehrter Absender, Sie haben sich an das E-Mail-Postfach der Poststelle der Bundesanwaltschaft gewandt. Es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass im Postfach der Poststelle der Bundesanwaltschaft eingehende elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden. Außerhalb dieser Dienstzeiten und an Wochenenden erfolgt keine Bearbeitung. Selbstverstaendlich kann in Eil- und Ausnahmefaellen ein Bereitschaftsdienst telefonisch ueber Rufnummer 0721/8191-0 kontaktiert werden. Hinweise oder Anzeigen nehmen jederzeit auch alle Polizeidienststellen entgegen. E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-8590) oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Dies gilt nicht fuer Antraege nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Insoweit erfolgt eine gesonderte Kontaktaufnahme. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur fuer das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch geloescht. Im Zusammenhang mit Ihrer Eingabe werden solche Daten gespeichert, die notwendig sind, um mit Ihnen zu kommunizieren und das Verwaltungshandeln der Bundesanwaltschaft ordnungsgemaess zu dokumentieren. Einzelheiten zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten koennen Sie den Datenschutzhinweisen unter http://www.generalbundesanwalt.de/de/datschutz.php entnehmen. ########################################################################################### Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an mailto:<<E-Mail-Adresse>> bzw. mailto:<<E-Mail-Adresse>> ###########################################################################################
Johannes Nehlsen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Liste und Link…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
Johannes Nehlsen
Betreff
Twitterpräsenz [#211381]
Datum
6. Februar 2021 23:59
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Liste und Links zu den offiziellen Twitter-Accounts der Behörde * Twitter-Accounts der Leitung, soweit diese auch dienstlich genutzt werden * Anzahl an (Vor)Ermittlungen wegen inoffizieler Twitter-Accounts, die einen offiziellen Eindruck erwecken * Sofern dieses Profil https://twitter.com/BundesanwaIt?s=09 eine offizielle dienstliche Nutzung erfahren hat, eine Auskunft gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Nehlsen Anfragenr: 211381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211381/ Postanschrift Johannes Nehlsen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Nehlsen
Johannes Nehlsen
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Twitterpräsenz“ vom 06.02.2021 (#211381) wurde von Ihnen n…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
Johannes Nehlsen
Betreff
AW: Twitterpräsenz [#211381]
Datum
10. März 2021 08:22
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Twitterpräsenz“ vom 06.02.2021 (#211381) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 211381 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Absenderin/ sehr geehrter Absender, Sie haben sich an …
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
10. März 2021 08:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Absenderin/ sehr geehrter Absender, Sie haben sich an das E-Mail-Postfach der Poststelle der Bundesanwaltschaft gewandt. Es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass im Postfach der Poststelle der Bundesanwaltschaft eingehende elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden. Außerhalb dieser Dienstzeiten und an Wochenenden erfolgt keine Bearbeitung. Selbstverstaendlich kann in Eil- und Ausnahmefaellen ein Bereitschaftsdienst telefonisch ueber Rufnummer 0721/8191-0 kontaktiert werden. Hinweise oder Anzeigen nehmen jederzeit auch alle Polizeidienststellen entgegen. E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-8590) oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Dies gilt nicht fuer Antraege nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Insoweit erfolgt eine gesonderte Kontaktaufnahme. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur fuer das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch geloescht. Im Zusammenhang mit Ihrer Eingabe werden solche Daten gespeichert, die notwendig sind, um mit Ihnen zu kommunizieren und das Verwaltungshandeln der Bundesanwaltschaft ordnungsgemaess zu dokumentieren. Einzelheiten zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten koennen Sie den Datenschutzhinweisen unter http://www.generalbundesanwalt.de/de/datschutz.php entnehmen. ########################################################################################### Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an mailto:<<E-Mail-Adresse>> bzw. mailto:<<E-Mail-Adresse>> ###########################################################################################
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr [geschwärzt], Ihre Nachfrage vom 10. März 2021 wurde mir gerade zugeleitet. Leider konnte ich den Eingang I…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Twitterpräsenz [#211381]
Datum
10. März 2021 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], Ihre Nachfrage vom 10. März 2021 wurde mir gerade zugeleitet. Leider konnte ich den Eingang Ihrer IFG-Anfrage bislang nicht feststellen. Sobald sie mir vorliegt, wird sie umgehend bearbeitet werden. Natürlich steht es Ihnen auch frei, Ihren IFG-Antrag zu wiederholen und als E-Mail an mich zu schicken. Die bislang entstandene Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt]
Johannes Nehlsen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank der Nachfrage. Die Frage war * Liste und Links zu den offiziellen Twitter-Accou…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Johannes Nehlsen
Betreff
AW: Twitterpräsenz [#211381]
Datum
10. März 2021 16:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank der Nachfrage. Die Frage war * Liste und Links zu den offiziellen Twitter-Accounts der Behörde * Twitter-Accounts der Leitung, soweit diese auch dienstlich genutzt werden * Anzahl an (Vor)Ermittlungen wegen inoffizieler Twitter-Accounts, die einen offiziellen Eindruck erwecken * Sofern dieses Profil https://twitter.com/BundesanwaIt?s=09 eine offizielle dienstliche Nutzung erfahren hat, eine Auskunft gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 211381 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr [geschwärzt], mit Ihrer E-Mail vom 6. Februar 2021 begehren Sie unter Berufung auf den Informationsanspruch …
Sehr [geschwärzt], mit Ihrer E-Mail vom 6. Februar 2021 begehren Sie unter Berufung auf den Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) folgende Auskunft: „* Liste und Links zu den offiziellen Twitter-Accounts der Behörde * Twitter-Accounts der Leitung, soweit diese auch dienstlich genutzt werden * Anzahl an (Vor)Ermittlungen wegen inoffizieller Twitter-Accounts, die einen offiziellen Eindruck erwecken * Sofern dieses Profil https://twitter.com/BundesanwaIt?s=09 eine offizielle dienstliche Nutzung erfahren hat, eine Auskunft gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO“. Ich danke für Ihre Anfrage und kann Ihnen mitteilen, dass die Bundesanwaltschaft lediglich über einen Twitter-Account verfügt, der über folgenden Link erreichbar ist: https://twitter.com/GBA_b_BGH Der unter https://twitter.com/BundesanwaIt?s=09 abrufbare Account wird weder auf Veranlassung noch mit Billigung der Bundesanwaltschaft betrieben. Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Kompetenzverteilung führt die Bundesanwaltschaft keine strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit sogenannten „Fake-Accounts“. Bereits aus diesem Grund kann eine Auskunft insoweit nicht erfolgen. Da Ihr Antrag insoweit teilweise abzulehnen ist, bitte ich binnen zwei Wochen um Mitteilung Ihrer Wohnanschrift, damit Ihnen ein rechtsmittelfähiger Bescheid zugestellt werden kann. Andernfalls gehe ich davon aus, dass sich Ihr Begehren erledigt hat und Sie auf eine förmliche Bescheidung verzichten. Sie brauchen dann nichts mehr zu veranlassen. Die entstandene Verzögerung bitte ich nochmals zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Johannes Nehlsen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank. Das Verfahren hat sich für mich erledigt, da Sie mir alle wesentlichen Informatio…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Johannes Nehlsen
Betreff
AW: Twitterpräsenz [#211381]
Datum
11. März 2021 18:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank. Das Verfahren hat sich für mich erledigt, da Sie mir alle wesentlichen Informationen bereitstellen könnten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 211381 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]