U-Bahnhöfe nicht mehr offen für Wohnungslose

Das Dokument, in dem die BVG beschlossen hat, U-Bahnhöfe nicht mehr für Wohnungslose zu öffnen (vgl. https://www.morgenpost.de/berlin/article215345045/BVG-will-U-Bahnhoefe-nicht-mehr-fuer-Obdachlose-oeffnen.html)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. September 2018
  • Frist
    19. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
U-Bahnhöfe nicht mehr offen für Wohnungslose [#33527]
Datum
17. September 2018 12:43
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Dokument, in dem die BVG beschlossen hat, U-Bahnhöfe nicht mehr für Wohnungslose zu öffnen (vgl. https://www.morgenpost.de/berlin/article215345045/BVG-will-U-Bahnhoefe-nicht-mehr-fuer-Obdachlose-oeffnen.html)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Ihr Auskunftsbegehren gem. Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 17.09.2018 bit…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Auskunftsbegehren gem. Informationsfreiheitsgesetz
Datum
20. September 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
578,3 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 17.09.2018 bitten Sie um Übersendung des Dokument, in dem die BVG beschlossen hat, U-Bahnhöfe nicht mehr für Wohnungslose zu öffnen (vgl. https://www.morgenpost.de/berlin/article215345045/BVG-wiii-UBahnhoefe-nicht-mehr-fuer-Obdachlose-oeffnen.html) Es ergeht nunmehr folgender Bescheid 1. Die Auskunft wird gem. Berliner Informationsfreiheitsgesetz wie folgt gewährt: Maßgeblich für den Aufenthalt in unseren Anlagen ist die Hausordnung der BVG (https://www.bvg.de/de/Serviceseiten/Hausordnung}, von der im Winter durch die Öffnung der U-Bahnhöfe für Wohnungslose nach Austausch mit der Senatsverwaltung lAS in der Vergangenheit teilweise abgewichen worden ist. Die weitere Vertretbarkeit der Maßnahme wird derzeit überprüft. Einen schriftlichen Beschluss hierzu gibt es nicht.