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UBA CO2 Rechner

Anfrage an: Umweltbundesamt

Auf Ihrer Webseite "https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag" befindet sich ein Link zum sog. "UBA CO2 Rechner" auf dieser Seite: "https://uba.co2-rechner.de/de_DE/"
Die der Berechnung zugrundeliegenden Parameter sind weder auf Ihren noch auf der verlinkten Seite in nachvollziehbarer Form veröffentlicht.
Wir bitte um Bekanntgabe der zugriedeliegenden Methodik und Berechnungsparamter, möglichst in maschienenlesbarer Form.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Mai 2022
  • Frist
    25. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
Andreas Kugel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf Ihrer Webseit…
An Umweltbundesamt Details
Von
Andreas Kugel
Betreff
UBA CO2 Rechner [#249664]
Datum
21. Mai 2022 23:02
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Ihrer Webseite "https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag" befindet sich ein Link zum sog. "UBA CO2 Rechner" auf dieser Seite: "https://uba.co2-rechner.de/de_DE/" Die der Berechnung zugrundeliegenden Parameter sind weder auf Ihren noch auf der verlinkten Seite in nachvollziehbarer Form veröffentlicht. Wir bitte um Bekanntgabe der zugriedeliegenden Methodik und Berechnungsparamter, möglichst in maschienenlesbarer Form.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Kugel Anfragenr: 249664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249664/
Mit freundlichen Grüßen Andreas Kugel
Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Kugel, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach IFG/UIG/VIG. Der Vorgang …
Von
Umweltbundesamt
Betreff
UBA CO2 Rechner [#249664]
Datum
23. Mai 2022 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kugel, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach IFG/UIG/VIG. Der Vorgang wird vom Bürgerservice des Umweltbundesamtes koordiniert, das Aktenzeichen ist 90 080/4 - 22-36. Der Vorgang wird innerhalb der laut UIG (gemäß § 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 UIG) festgelegten Zeit von 4 Wochen beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Kugel, hier nun unsere Antwort auf Ihre Frage: Ihrer Einschätzung können wir nicht zustimme…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
UBA CO2 Rechner [#249664]
Datum
24. Mai 2022 09:37
Status
Sehr geehrter Herr Kugel, hier nun unsere Antwort auf Ihre Frage: Ihrer Einschätzung können wir nicht zustimmen. Der UBA-CO2-Rechner ist ein mit knappen Ressourcen erstelltes, kostenloses Angebot für Bürgerinnen und Bürger, den eigenen Fußabdruck zu berechnen. Im Gegensatz zu anderen CO2-Rechnern kann man dabei jeden einzelnen Berechnungsschritt transparent nachvollziehen. Mit der Funktion "Aktualisieren" und vielen Detailwerten lassen sich die einzelnen Rechenschritte sehr gut nachvollziehen. In den entsprechenden Informations- und Hintergrundseiten sind weitere Details zu den zugrundeliegenden Annahmen zu finden. Ebenso finden Sie dort auch die verwendeten Quellen und Datenbanken. Die Grundkonzeption findet sich in der UBA-Publikation "Die CO2-Bilanz des Bürgers" (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/co2-bilanz-des-buergers). Aktuell stellen wir gerade eine neue Publikation fertig, die verschiedene Hintergrundinformationen zum CO2-Rechner zusammenführt und auf einen aktuellen Stand bringt. Wir gehen von einer Veröffentlichung im August diesen Jahres aus. Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen