Über 1000 deutsche Online-Shops infiziert und angezapft

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Januar 2017
  • Frist
    11. Februar 2017
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Liste all…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Über 1000 deutsche Online-Shops infiziert und angezapft [#19849]
Datum
10. Januar 2017 20:16
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
[Ablehnungsbescheid]
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. Februar 2017
Status
Warte auf Antwort
[Ablehnungsbescheid]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine IFG-Anfrage mit dem Titel "Über 1000 deutsche Online-Shops infiziert un…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Über 1000 deutsche Online-Shops infiziert und angezapft [#19849]
Datum
1. Februar 2017 14:41
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine IFG-Anfrage mit dem Titel "Über 1000 deutsche Online-Shops infiziert und angezapft [#19849]" vom 10. Januar 2017 20:16 Uhr wurde bisher nicht beantwortet. Die gesetzliche Frist läuft am 11. Februar 2017 ab. Ich bitte hiermit erneut um Empfangsbestätigung und um eine fristgerechte Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Ihr AZ: B21 – 010 03 05 Sehr geehrte <<Name>>, ich kann Ihre Ablehnung leider nicht nachvollziehen. …
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Über 1000 deutsche Online-Shops infiziert und angezapft [#19849]
Datum
5. Februar 2017 23:27
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Ihr AZ: B21 – 010 03 05 Sehr geehrte <<Name>>, ich kann Ihre Ablehnung leider nicht nachvollziehen. Ich habe daher Widerspruch eingelegt. Dieser geht Ihnen handschriftlich unterschrieben die Tage per Post zu. Ich bitte um eine entsprechende Empfangsbestätigung. Nachfolgend sende ich Ihnen meinen Widerspruchstext vorab zu: ------------------------------------------------- Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid (B21 – 010 03 05, 01.02.2017) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich frist- und formgerecht Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid mit dem Geschäftszeichen B21 – 010 03 05 vom 01.02.2017, hier eingegangen am 02.02.2017, zu meiner IFG-Anfrage „Über 1000 deutsche Online-Shops infiziert und ange­zapft [#19849]“ ein. Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: Die Argumentation im Ablehnungsbescheid wird bereits selbst durch die Anlage 1 entkräf­tet: Es kann schon lange nicht mehr darum gehen, dass potentielle Angreifer sich mit ei­ner solchen Liste leichter an den betroffenen Shops zu schaffen machen. Dies ist bereits geschehen! Eine solche Prävention ist also bereits fehlgeschlagen. Die Shops reagierten beim ersten Mal nicht und beim zweiten Mal ebenso wenig. Die erneute Warnung seitens des BSI führte zu keiner Verbesserung. Es handelt sich hierbei also bereits um eine grobe Fahrlässigkeit seitens der betroffenen Shop-Betreiber: Zwei Mal informiert worden, kein Mal richtig reagiert! Vielmehr ist den Bürgern nur noch so zu helfen, indem die skandalös-agierenden Shops für jedermann bekannt werden. So kann jedermann entscheiden, ob er Kunde bei diesem Shop werden/bleiben möchte und die Shop-Betreiber überlegen sich ihre Einstellung zur IT‑Sicherheit möglicherweise nochmal gründlich für die Zukunft. Der daraus möglicherwei­se folgende Image-Schaden für die betroffenen Shops ist kein Ablehnungsgrund für meine Anfrage nach dem IFG. Ich bitte um eine schriftliche Eingangsbestätigung für meinen frist- und formgerechten Wi­derspruch. Sofern meinem Widerspruch stattgegeben wird, gehe ich davon aus, dass es sich hierbei um eine einfache und damit kosten- und gebührenfreie Auskunft gemäß dem IFG handelt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in ------------------------------------------------- Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. März 2017
Status
Anfrage abgeschlossen

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Ihr AZ: B21 – 010 03 05 Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich seit 4 Wochen keine Empfangsbestätigung f…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Über 1000 deutsche Online-Shops infiziert und angezapft [#19849]
Datum
6. März 2017 14:55
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Ihr AZ: B21 – 010 03 05 Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich seit 4 Wochen keine Empfangsbestätigung für meinen Widerspruch erhalten. Ich bitte Sie hiermit erneut um Empfangsbestätigung schriftlich per E-Mail oder an meine Anschrift. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>