Überarbeitung der Reakti­vie­rungs­kri­terien für stillgelegte Bahnstrecken

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der aktuellen Situation bezüglich der hohen Treibstoffkosten ist es dringend erforderlich mehr Personenverkehr auf die Schiene zu bekommen, um ein zuverlässiges Mobilitätsangebot sicherzustellen.

Dies bedeutet auch, dass bisher stillgelegte Trassen wieder reaktiviert werden müssen, um das Angebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu verbessern und attraktiver zu machen. Somit müssen auch bisher nicht an das Bahnnetz angeschlossene ländliche Regionen wieder eine Bahnanbindung erhalten.

Deshalb bitte ich um Auskunft wie mit den vier Reaktivierungskriterien des Freistaats kurz-, mittel-, langfristig verfahren wird.

Reaktivierungskriterien:

- Prognose von 1000 Personenkilometer pro Streckenkilometer
- Instandsetzung der Strecke ohne Zuschuss des Freistaats
- Bereitschaft eines Infrastrukturunternehmens zum Betrieb der Strecke zu marktüblichen Trassenpreisen
- Anpassung der Busverkehre an das Bahnangebot

Mit den aktuell geltenden starren Kriterien ist es kaum möglich bisher stillgelegte Trassen wieder zu reaktivieren.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. März 2022
  • Frist
    13. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der aktuellen Situation bezüglich der hoh…
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überarbeitung der Reakti­vie­rungs­kri­terien für stillgelegte Bahnstrecken [#243018]
Datum
11. März 2022 09:04
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der aktuellen Situation bezüglich der hohen Treibstoffkosten ist es dringend erforderlich mehr Personenverkehr auf die Schiene zu bekommen, um ein zuverlässiges Mobilitätsangebot sicherzustellen. Dies bedeutet auch, dass bisher stillgelegte Trassen wieder reaktiviert werden müssen, um das Angebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu verbessern und attraktiver zu machen. Somit müssen auch bisher nicht an das Bahnnetz angeschlossene ländliche Regionen wieder eine Bahnanbindung erhalten. Deshalb bitte ich um Auskunft wie mit den vier Reaktivierungskriterien des Freistaats kurz-, mittel-, langfristig verfahren wird. Reaktivierungskriterien: - Prognose von 1000 Personenkilometer pro Streckenkilometer - Instandsetzung der Strecke ohne Zuschuss des Freistaats - Bereitschaft eines Infrastrukturunternehmens zum Betrieb der Strecke zu marktüblichen Trassenpreisen - Anpassung der Busverkehre an das Bahnangebot Mit den aktuell geltenden starren Kriterien ist es kaum möglich bisher stillgelegte Trassen wieder zu reaktivieren. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243018/

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Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11.03.2022, zu welcher wir wie folgt Stellung nehmen: Die…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
AW: Überarbeitung der Reakti­vie­rungs­kri­terien für stillgelegte Bahnstrecken [#243018]
Datum
18. März 2022 15:04
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11.03.2022, zu welcher wir wie folgt Stellung nehmen: Die Staatsregierung steht Reaktivierungen stillgelegter Eisenbahnstrecken für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, sofern die Reaktivierung sinnvoll und möglich ist. Zur Beurteilung dieser Voraussetzungen wurden vier Reaktivierungskriterien geschaffen. Bevor der Freistaat einen Reaktivierungsprozess startet, müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein: Erste Voraussetzung für den Beginn des Reaktivierungsprozesses ist das Vorliegen positiver, schriftlicher Gremienbeschlüsse zugunsten einer Reaktivierung der Strecke durch die Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Für eine sinnvolle Reaktivierung ist immer darzulegen, dass die Anpassung des ÖPNV-Konzepts an einen SPNV-Betrieb einen verkehrlichen Gesamtnutzen für die Region zu erzielen vermag. Dies ist häufig innerhalb einer Region keineswegs unstrittig, da Veränderungen des Nahverkehrskonzepts durch Anpassungsmaßnahmen des allgemeinen ÖPNV oft erhebliche Auswirkungen auf die bestehenden Verkehre und daher für erhebliche Teile der Bevölkerung auch nachteilige Folgen haben können. Deshalb besteht die Staatsregierung auch auf der Herstellung eines regionalen Konsenses, belegt durch oben genannte Gremienbeschlüsse der betroffenen ÖPNV-Aufgabenträger, die die Reaktivierungskriterien vorbehaltlos anerkennen und die notwendige Anpassung des Nahverkehrskonzepts im Falle einer Reaktivierung verbindlich zusichern. Die Reaktivierungskriterien des Freistaats lauten: 1. Eine Prognose, die vom Freistaat Bayern anerkannt wird, ergibt, dass eine Nachfrage von mehr als 1.000 Reisenden pro Werktag zu erwarten ist (1.000 Reisenden-Kilometer pro Kilometer betriebener Strecke). 2. Die Infrastruktur wird ohne Zuschuss des Freistaats in einen Zustand versetzt, der einen attraktiven Zugverkehr ermöglicht. 3. Ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) ist bereit, die Strecke und die Stationen dauerhaft zu betreiben und berechnet hierfür Infrastrukturkosten, die das Niveau vergleichbarer Infrastruktur der Deutschen Bahn nicht übersteigen. 4. Die ÖPNV-Aufgabenträger müssen sich vertraglich verpflichten, ein mit dem Freistaat Bayern abgestimmtes Buskonzept im Bereich der Reaktivierungsstrecke umzusetzen. Grundsätzlich sollen diese bestehenden Reaktivierungskriterien weiterhin gelten. Aktuelle Überlegungen der Staatsregierung zielen auf eine Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen. Voraussetzung für sämtliche Verbesserungen ist die Bereitstellung zusätzlicher Mittel, da hierfür keine Regionalisierungsmittel zur Verfügung stehen. Die möglichen Verbesserungen sollen dann im Rahmen einer Förder-Richtlinie konkretisiert werden. In vielen Fällen reichen die Finanzmittel der Infrastrukturbetreiber nicht aus, um die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Infrastruktur zu realisieren. Deshalb sollen künftig die nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen eine Infrastrukturförderung für Grunderneuerungsmaßnahmen an ihren Strecken erhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Maßnahmen im Zuge einer Reaktivierung, für touristische Verkehre oder für Schienengüterverkehr erforderlich werden. In den beiden Regierungsfraktionen des Landtags wird ein Modell diskutiert, wonach eine anteilige Förderung des Freistaats für den Betriebs von Strecken, die die 1.000 Pkm/km-Streckenlänge nicht erreichen, erfolgen soll. Hierfür wäre eine Mitfinanzierung der Landkreise und kreisfreien Städte als ÖPNV-Aufgabenträger genauso unabdingbar wie zusätzliche, verstetigte Haushaltsmittel. Mit freundlichen Grüßen