Überarbeitung und Aktualisierung der Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin (VAB)
Laut Internetseite des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten finden sich die ausländerrechtlichen Bestimmungen in unterschiedlichen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Abkommen wieder. Viele dieser Rechtsquellen enthalten in diesem Zusammenhang aber "sogenannte unbestimmte Rechtsbegriffe und Spielräume für Ermessen".
Diesbezüglich werden laut LABO in den Verfahrenshinweisen der Ausländerbehörde Berlin (VAB) "Rechtsbegriffe konkretisiert und Leitlinien für die Ausübung des Ermessens bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen der Ausländerbehörde Berlin definiert."
Quelle: https://www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/service/downloads/artikel.274377.php
Am 2. Juli 2018 nahm zudem laut Presserklärung der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus eine Expertenkommission zur Umsetzung des Aufenthaltsrechts ihre Arbeit auf. Die Kommission soll laut Presseerklärung "unter Leitung des Innensenators Empfehlungen für die Anwendung des Bundesrechts auf Landesebene erarbeiten und dabei humanitäre Spielräume ausloten".
In Hinblick auf die stetige Überarbeitung und Aktualisierung der Verfahrenshinweise für die Ausländerbehörde in Berlin (VAB) möchte ich mich mit folgenden Fragen an Sie wenden:
Wie findet die Überarbeitung der VAB genau statt und auf wessen Initiative geht diese hervor?
In wie weit arbeitet die oben angesprochene Expertenkommission zur Umsetzung des Aufenthaltsrechts an der Überarbeitung und Aktualisierung der VAB mit, und wie und wo die ist diese Mitarbeit geregelt?
Wie genau ist die oben angesprochene Expertenkommission zusammengesetzt? In der Presseberichterstattung wird allgemein von Migrantenorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Anwaltsvereinen gesprochen. Welche sind dies namentlich genau und mit wie vielen VertreterInnen von welcher Organisation ist die Kommission besetzt?
Gibt es für die Arbeit der Kommission eine gesetzliche Grundlage, Satzung, Geschäftsordnung, oder Verschriftlichung der Zusammenarbeit mit den Landesbehörden und der Senatsverwaltung?
Wie sind die Arbeitsabläufe geregelt?
In welchem Turnus tagt die Kommission?
Wo ist der Sitzungskalender der Kommission einzusehen?
Tagt die Kommission öffentlich?
Gibt es von den Treffen Protokolle?
Gibt es einen Tätigkeitsbericht?
Welche Verbindlichkeit haben die in der Kommission erarbeiteten Ergebnisse?
Wie werden Ergebnisse bei unterschiedlichen Auffassungen erzielt und Konflikte geregelt? Wie sieht der Prozess der Beschlussfassung aus? Gibt es Mehrheits- oder Konsensentscheidungen?
Anfrage erfolgreich
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Datum8. April 2019
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10. Mai 2019
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