Überarbeitung und Aktualisierung der Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin (VAB)

Laut Internetseite des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten finden sich die ausländerrechtlichen Bestimmungen in unterschiedlichen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Abkommen wieder. Viele dieser Rechtsquellen enthalten in diesem Zusammenhang aber "sogenannte unbestimmte Rechtsbegriffe und Spielräume für Ermessen".

Diesbezüglich werden laut LABO in den Verfahrenshinweisen der Ausländerbehörde Berlin (VAB) "Rechtsbegriffe konkretisiert und Leitlinien für die Ausübung des Ermessens bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen der Ausländerbehörde Berlin definiert."

Quelle: https://www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/service/downloads/artikel.274377.php

Am 2. Juli 2018 nahm zudem laut Presserklärung der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus eine Expertenkommission zur Umsetzung des Aufenthaltsrechts ihre Arbeit auf. Die Kommission soll laut Presseerklärung "unter Leitung des Innensenators Empfehlungen für die Anwendung des Bundesrechts auf Landesebene erarbeiten und dabei humanitäre Spielräume ausloten".

Quelle: https://www.spdfraktion-berlin.de/pressemitteilungen/2018/juli/gemeinsame-presseerklaerung-humanitaere-spielraeume-nutzen

In Hinblick auf die stetige Überarbeitung und Aktualisierung der Verfahrenshinweise für die Ausländerbehörde in Berlin (VAB) möchte ich mich mit folgenden Fragen an Sie wenden:

Wie findet die Überarbeitung der VAB genau statt und auf wessen Initiative geht diese hervor?

In wie weit arbeitet die oben angesprochene Expertenkommission zur Umsetzung des Aufenthaltsrechts an der Überarbeitung und Aktualisierung der VAB mit, und wie und wo die ist diese Mitarbeit geregelt?

Wie genau ist die oben angesprochene Expertenkommission zusammengesetzt? In der Presseberichterstattung wird allgemein von Migrantenorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Anwaltsvereinen gesprochen. Welche sind dies namentlich genau und mit wie vielen VertreterInnen von welcher Organisation ist die Kommission besetzt?

Gibt es für die Arbeit der Kommission eine gesetzliche Grundlage, Satzung, Geschäftsordnung, oder Verschriftlichung der Zusammenarbeit mit den Landesbehörden und der Senatsverwaltung?

Wie sind die Arbeitsabläufe geregelt?

In welchem Turnus tagt die Kommission?

Wo ist der Sitzungskalender der Kommission einzusehen?

Tagt die Kommission öffentlich?

Gibt es von den Treffen Protokolle?

Gibt es einen Tätigkeitsbericht?

Welche Verbindlichkeit haben die in der Kommission erarbeiteten Ergebnisse?

Wie werden Ergebnisse bei unterschiedlichen Auffassungen erzielt und Konflikte geregelt? Wie sieht der Prozess der Beschlussfassung aus? Gibt es Mehrheits- oder Konsensentscheidungen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2019
  • Frist
    10. Mai 2019
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Jens-Martin Rode
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Jens-Martin Rode
Betreff
Überarbeitung und Aktualisierung der Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin (VAB) [#128703]
Datum
8. April 2019 08:18
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Internetseite des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten finden sich die ausländerrechtlichen Bestimmungen in unterschiedlichen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Abkommen wieder. Viele dieser Rechtsquellen enthalten in diesem Zusammenhang aber "sogenannte unbestimmte Rechtsbegriffe und Spielräume für Ermessen". Diesbezüglich werden laut LABO in den Verfahrenshinweisen der Ausländerbehörde Berlin (VAB) "Rechtsbegriffe konkretisiert und Leitlinien für die Ausübung des Ermessens bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen der Ausländerbehörde Berlin definiert." Quelle: https://www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/service/downloads/artikel.274377.php Am 2. Juli 2018 nahm zudem laut Presserklärung der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus eine Expertenkommission zur Umsetzung des Aufenthaltsrechts ihre Arbeit auf. Die Kommission soll laut Presseerklärung "unter Leitung des Innensenators Empfehlungen für die Anwendung des Bundesrechts auf Landesebene erarbeiten und dabei humanitäre Spielräume ausloten". Quelle: https://www.spdfraktion-berlin.de/pressemitteilungen/2018/juli/gemeinsame-presseerklaerung-humanitaere-spielraeume-nutzen In Hinblick auf die stetige Überarbeitung und Aktualisierung der Verfahrenshinweise für die Ausländerbehörde in Berlin (VAB) möchte ich mich mit folgenden Fragen an Sie wenden: Wie findet die Überarbeitung der VAB genau statt und auf wessen Initiative geht diese hervor? In wie weit arbeitet die oben angesprochene Expertenkommission zur Umsetzung des Aufenthaltsrechts an der Überarbeitung und Aktualisierung der VAB mit, und wie und wo die ist diese Mitarbeit geregelt? Wie genau ist die oben angesprochene Expertenkommission zusammengesetzt? In der Presseberichterstattung wird allgemein von Migrantenorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Anwaltsvereinen gesprochen. Welche sind dies namentlich genau und mit wie vielen VertreterInnen von welcher Organisation ist die Kommission besetzt? Gibt es für die Arbeit der Kommission eine gesetzliche Grundlage, Satzung, Geschäftsordnung, oder Verschriftlichung der Zusammenarbeit mit den Landesbehörden und der Senatsverwaltung? Wie sind die Arbeitsabläufe geregelt? In welchem Turnus tagt die Kommission? Wo ist der Sitzungskalender der Kommission einzusehen? Tagt die Kommission öffentlich? Gibt es von den Treffen Protokolle? Gibt es einen Tätigkeitsbericht? Welche Verbindlichkeit haben die in der Kommission erarbeiteten Ergebnisse? Wie werden Ergebnisse bei unterschiedlichen Auffassungen erzielt und Konflikte geregelt? Wie sieht der Prozess der Beschlussfassung aus? Gibt es Mehrheits- oder Konsensentscheidungen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens-Martin Rode <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jens-Martin Rode << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens-Martin Rode
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. April 2019 08:18
Status
Warte auf Antwort

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Rode, wunschgemäß bestätige ich, dass Ihre untenstehende Anfrage im Referat I B der Senatsver…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Überarbeitung und Aktualisierung der Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin (VAB) [#128703]
Datum
9. April 2019 08:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Rode, wunschgemäß bestätige ich, dass Ihre untenstehende Anfrage im Referat I B der Senatsverwaltung für Inneres und Sport am 8. April 2019 eingegangen ist. Eine Antwort wird Ihnen baldmöglichst zugehen. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Rode, in der Anlage erhalten Sie - wie erbeten in elektronischer Form- die Antwort auf Ihre IF…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Überarbeitung und Aktualisierung der Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin (VAB) [#128703]
Datum
30. April 2019 08:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rode, in der Anlage erhalten Sie - wie erbeten in elektronischer Form- die Antwort auf Ihre IFG-Anfrage. Sollten Sie den Bescheid veröffentlichen, bitte ich Sie um Anonymisierung. Mit freundlichen Grüßen