Überblick über die (elektronische) Verarbeitung von Stellungnahmen zu Thüringer Gesetzen bzw. Gesetzesvorhaben
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG/DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde als Initiative "Offenes Thüringen"/"Offenes Jena" in der Vergangenheit mehrfach gebeten Stellungnahmen zu Gesetzen bzw. Gesetzesvorhaben abzugeben. Hierdurch sind auch personenbezogene Daten entstanden, wurden erfasst und nicht zuletzt Ausschussmitgliedern und dem gesamten Thüringer Landtag zur Verfügung gestellt.
Meine Fragen lauten deshalb:
1) Wie werden die zur einer Stellungnahme Angeschriebenen und ihre Metadaten erfasst? In welcher Form sind diese und die jeweilige Stellungnahme durch eine (einfache) Suche in der Parlamentsdokumentation abfragbar? Gibt es hierfür einen expliziten Vorgang, eine Datenstruktur bzw. Metadaten um diesen Vorgang effizient zu speichern und zu verarbeiten um beispielsweise eine effiziente Suche bzw. eine Übersicht über alle Stellungnahmen in Thüringen zu ermöglichen? (Stichwort: eGovernment)
2) Wie werden die Antworten der zu einer Stellungnahme gebetenen Angeschriebenen erfasst? Wie, wo und wie lange werden diese Dokumente gespeichert. Welche Metadaten werden zu diesen Antworten gespeichert um z.B. eine effiziente Suche zu erleichtern?
3) Welche (modernen) Analyseverfahren wie beispielsweise eine (automatische/KI-basierte) Verschlagwortung oder eine (automatische/KI-basierte) Zusammenfassung werden verwendet um die Arbeit des Landtages mit den Stellungnahmen zu vereinfachen?
4) Wie werden Anfragen nach der DSGVO bezugnehmend auf das Auskunftsrecht über sämtliche gespeicherten personenbezogenen Daten umgesetzt? Wie werden diese Anfragen beantwortet? Da sie eine Unterschrift einer natürlichen Person unter jeder Stellungnahme verlangen erscheint mir eine Abtrennung der Stellungnahme von den personenbezogenen Daten nicht möglich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum11. Juni 2018
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13. Juli 2018
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