Überbrückungshilfe für Studierende in einer pandemiebedingten Notlage | Verwaltungs- und Ermessensvorschriften
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte Sie bitten mitzuteilen, wie nach einer Antragstellung eines Studierenden auf Überbrückungshilfe vom zuständigen Studentenwerk verfahren wird, inbesondere: Reihenfolge der Bearbeitung, genaue Schritte bei der Prüfung der Anträge, Umgang mit den Kontoauszügen und den Erklärungen über die pandemiebedingte Notsituation. Hier zu erbitte ich auch die Übersendung:
Sämtlicher Verwaltungsinternen Vorschriften, Leitlinien, Förderkriterien, Richtlinien, Arbeitsanweisungen, Schulungsunterlagen, Verwaltungs- und Ermessensvorschriften, Beispiele, Checklisten, Prüfschemata oder „FAQ“, die generell-abstrakten Charakter haben oder geeignet sind, dem / der jeweiligen Sachbearbeiter/in vor Ort (beim StW) Anhaltspunkte oder Maßstäbe für deren pflichtgemäßes Ermessen zu erteilen, auch wenn diese keinen rechtlich bindenden Charakter haben und durch das BMBF an das DSW ODER durch das DSW den einzelnen StW zur Verfügung gestellt wurde. Also alle Dokumente, die den Sachbearbeiter vor Ort bei seiner Entscheidung leiten und die dieser von einer übergeordneten oder zentralen Stelle zur einheitlicheren Bearbeitung der Anträge erhält.
Nicht von dieser Anfrage erfasst, sind einzelne Nachfragen der StW oder des DSW, Übersendungsschreiben oder ähnliche Vorgänge, die nur einen speziellen, konkreten Fall regeln oder eine vergleichbare Antwort auf singuläre Rückfragen in besonders problematischen Einzelfällen.
Auf öffentlich zugängliche Dokumente oÄ,kann bei der Beantwortung der Frage verzichtet werden.
Sofern eine Unkenntlichmachung personenbezogener Daten für die Beschleunigung der Bearbeitung der Anfrage dienlich ist, erteile ich hierzu meine ausdrückliche Einwilligung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen SO SCHNELL WIE MÖGLICH, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum9. März 2021
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13. April 2021
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