Überbrückungshilfe für Studierende in einer pandemiebedingten Notlage | Verwaltungs- und Ermessensvorschriften

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich möchte Sie bitten mitzuteilen, wie nach einer Antragstellung eines Studierenden auf Überbrückungshilfe vom zuständigen Studentenwerk verfahren wird, inbesondere: Reihenfolge der Bearbeitung, genaue Schritte bei der Prüfung der Anträge, Umgang mit den Kontoauszügen und den Erklärungen über die pandemiebedingte Notsituation. Hier zu erbitte ich auch die Übersendung:

Sämtlicher Verwaltungsinternen Vorschriften, Leitlinien, Förderkriterien, Richtlinien, Arbeitsanweisungen, Schulungsunterlagen, Verwaltungs- und Ermessensvorschriften, Beispiele, Checklisten, Prüfschemata oder „FAQ“, die generell-abstrakten Charakter haben oder geeignet sind, dem / der jeweiligen Sachbearbeiter/in vor Ort (beim StW) Anhaltspunkte oder Maßstäbe für deren pflichtgemäßes Ermessen zu erteilen, auch wenn diese keinen rechtlich bindenden Charakter haben und durch das BMBF an das DSW ODER durch das DSW den einzelnen StW zur Verfügung gestellt wurde. Also alle Dokumente, die den Sachbearbeiter vor Ort bei seiner Entscheidung leiten und die dieser von einer übergeordneten oder zentralen Stelle zur einheitlicheren Bearbeitung der Anträge erhält.

Nicht von dieser Anfrage erfasst, sind einzelne Nachfragen der StW oder des DSW, Übersendungsschreiben oder ähnliche Vorgänge, die nur einen speziellen, konkreten Fall regeln oder eine vergleichbare Antwort auf singuläre Rückfragen in besonders problematischen Einzelfällen.

Auf öffentlich zugängliche Dokumente oÄ,kann bei der Beantwortung der Frage verzichtet werden.

Sofern eine Unkenntlichmachung personenbezogener Daten für die Beschleunigung der Bearbeitung der Anfrage dienlich ist, erteile ich hierzu meine ausdrückliche Einwilligung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen SO SCHNELL WIE MÖGLICH, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2021
  • Frist
    13. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte Sie bitten mitz…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überbrückungshilfe für Studierende in einer pandemiebedingten Notlage | Verwaltungs- und Ermessensvorschriften [#214736]
Datum
9. März 2021 21:29
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte Sie bitten mitzuteilen, wie nach einer Antragstellung eines Studierenden auf Überbrückungshilfe vom zuständigen Studentenwerk verfahren wird, inbesondere: Reihenfolge der Bearbeitung, genaue Schritte bei der Prüfung der Anträge, Umgang mit den Kontoauszügen und den Erklärungen über die pandemiebedingte Notsituation. Hier zu erbitte ich auch die Übersendung: Sämtlicher Verwaltungsinternen Vorschriften, Leitlinien, Förderkriterien, Richtlinien, Arbeitsanweisungen, Schulungsunterlagen, Verwaltungs- und Ermessensvorschriften, Beispiele, Checklisten, Prüfschemata oder „FAQ“, die generell-abstrakten Charakter haben oder geeignet sind, dem / der jeweiligen Sachbearbeiter/in vor Ort (beim StW) Anhaltspunkte oder Maßstäbe für deren pflichtgemäßes Ermessen zu erteilen, auch wenn diese keinen rechtlich bindenden Charakter haben und durch das BMBF an das DSW ODER durch das DSW den einzelnen StW zur Verfügung gestellt wurde. Also alle Dokumente, die den Sachbearbeiter vor Ort bei seiner Entscheidung leiten und die dieser von einer übergeordneten oder zentralen Stelle zur einheitlicheren Bearbeitung der Anträge erhält. Nicht von dieser Anfrage erfasst, sind einzelne Nachfragen der StW oder des DSW, Übersendungsschreiben oder ähnliche Vorgänge, die nur einen speziellen, konkreten Fall regeln oder eine vergleichbare Antwort auf singuläre Rückfragen in besonders problematischen Einzelfällen. Auf öffentlich zugängliche Dokumente oÄ,kann bei der Beantwortung der Frage verzichtet werden. Sofern eine Unkenntlichmachung personenbezogener Daten für die Beschleunigung der Bearbeitung der Anfrage dienlich ist, erteile ich hierzu meine ausdrückliche Einwilligung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen SO SCHNELL WIE MÖGLICH, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214736 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214736/

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az. 415-18501/34(2021) Bonn, 07.04.2021 …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Überbrückungshilfe für Studierende in einer pandemiebedingten Notlage | Verwaltungs- und Ermessensvorschriften [#214736]
Datum
7. April 2021 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az. 415-18501/34(2021) Bonn, 07.04.2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz vom 09.03.2021, in der Sie um Angaben, „wie nach einer Antragstellung eines Studierenden auf Überbrückungshilfe vom zuständigen Studentenwerk verfahren wird, insbesondere: Reihenfolge der Bearbeitung, genaue Schritte bei der Prüfung der Anträge, Umgang mit den Kontoauszügen und den Erklärungen über die pandemiebedingte Notsituation“ bitten. Hierauf antworte ich Ihnen wie folgt: Im Rahmen der Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) (Zuschuss für Studierende in Notlagen) erhalten die Studierenden- und Studentenwerke (StW) Zuwendungen aus Mitteln des BMBF (Projektförderung). Das BMBF hat im Zuge dessen „Zusätzliche Nebenbestimmungen zur Durchführung der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen (Richtlinien)“ erstellt und den StW übermittelt. Diese sind allgemein zugänglich und können abgerufen werden unter: - Bis zum 31.03.2021 geltende Fassung: https://www.bmbf.de/files/Richtlinien... - Seit dem 01.04.2021 geltende Fassung: https://www.bmbf.de/files/Richtlinien... Darüber hinaus wurden Ausfüllhinweise nach Ziff. 3.5 der o.g. Richtlinien erstellt und den StW zur Verfügung gestellt. Die aktuelle Version der Ausfüllhinweise (mit Datum 31.03.2021) füge ich dieser E-Mail. Die vorherigen Versionen sind bereits im Rahmen anderer IFG-Anfragen auf fragdenstaat.de veröffentlicht worden. Weitere Hinweise an die StW wurden auf Nachfrage zum Umgang mit den Kontoauszügen gegeben. Der hierzu vorhandene Schriftverkehr ist mit IFG-Anfrage 200926 ebenfalls bereits auf fragdenstaat.de veröffentlicht worden und unter folgendem Link zu finden: https://fragdenstaat.de/anfrage/umgan... Andere Unterlagen wurden den StW vor Ort durch das BMBF nicht zur Verfügung gestellt. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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