Überbrückungshilfe für Studiernde

Wie viele Studierende haben 2020 Überbrückungshilfen für Studiernde in finanziellen Notlagen (durch die Corona-Pandemie) in Anspruch genommen?
Wie viele Studiernde fallen auf die jeweiligen Betragshöhen 100€, 200€, 300€, 400€, 500€?
Wie verteilt sich die Zahl der Studierenden auf die einzelnen Bundesländer?
Wie viele Anträge wurden abgelehnt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2021
  • Frist
    3. März 2021
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David Grass
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Studie…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
David Grass
Betreff
Überbrückungshilfe für Studiernde [#210190]
Datum
31. Januar 2021 14:09
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Studierende haben 2020 Überbrückungshilfen für Studiernde in finanziellen Notlagen (durch die Corona-Pandemie) in Anspruch genommen? Wie viele Studiernde fallen auf die jeweiligen Betragshöhen 100€, 200€, 300€, 400€, 500€? Wie verteilt sich die Zahl der Studierenden auf die einzelnen Bundesländer? Wie viele Anträge wurden abgelehnt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Grass Anfragenr: 210190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210190/ Postanschrift David Grass << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen David Grass

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Überbrückungshilfe für Studierende [#210190] Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bon…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Überbrückungshilfe für Studierende [#210190]
Datum
24. Februar 2021 17:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az.: 415-18501/16(2021) Berlin, 24.02.2021 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 31.01.2021 Sehr geehrter Herr Grass, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 31. Januar 2021, mit dem Sie um folgende Informationen bitten: 1. Wie viele Studierende haben 2020 Überbrückungshilfen für Studierende in finanziellen Notlagen (durch die Corona-Pandemie) in Anspruch genommen? 2. Wie viele Studierende fallen auf die jeweiligen Betragshöhen 100 €, 200 €, 300 €, 400 €, 500 €? 3. Wie verteilt sich die Zahl der Studierenden auf die einzelnen Bundesländer? 4. Wie viele Anträge wurden abgelehnt? Die „Überbrückungshilfe“ bezeichnet ein Maßnahmenpaket des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), um Studierende während der Corona-Pandemie zu unterstützen. Es besteht aus zwei Säulen: dem KfW-Studienkredit und dem Zuschuss, der online beantragt und von den 57 regional zuständigen Studierenden- und Studentenwerken eigenständig vor Ort bearbeitet wird. Aus Ihren Fragen schließe ich, dass Sie nach den Zahlen zum Zuschuss fragen und Sie die Anzahl der erfolgreichen sowie abgelehnten Anträge interessiert. Daher beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Zu 1. Bisher wurden 211.310 für das Jahr 2020 gestellte Anträge auf den Zuschuss der Überbrückungshilfe zugesagt (Stand 5. Februar 2021). Vereinzelte Dezemberanträge werden noch bearbeitet, sodass Abweichungen von den endgültigen Zahlen zu erwarten sind. Zu 2. Die zugesagten Anträge verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Summen (Stand 5. Februar 2021): Betrag in Euro Anzahl der Zusagen 2020 100 6.045 200 10.905 300 19.802 400 32.856 500 141.702 Zu 3. Die zugesagten Anträge verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Länder (Stand 5. Februar 2021): Land Anzahl der Zusagen Baden-Württemberg 20.066 Bayern 29.333 Berlin 13.257 Brandenburg 5.064 Bremen 4.536 Hamburg 10.783 Hessen 24.891 Mecklenburg-Vorpommern 1.861 Niedersachsen 19.767 Nordrhein-Westfalen 50.624 Rheinland-Pfalz 11.461 Saarland 1.054 Sachsen 5.466 Sachsen-Anhalt 2.543 Schleswig-Holstein 4.819 Thüringen 5.785 Zu 4. Bisher wurden 114.445 für einen Antragsmonat des Jahres 2020 gestellte Anträge abschließend von den Studierenden- und Studentenwerken vor Ort entschieden und nicht zugesagt (Stand 5. Februar 2021). Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen