Microsoft Word - UEBHSTW56_Aufstockungsbescheid

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsgang

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Bundesministerium für Bildung und Forschung 11055 Berlin HAUSANSCHRIFT     Kapelle-Ufer 1, 10117 Berlin Studentenwerk Würzburg                                               POSTANSCHRIFT     11055 Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts                                                    TEL +49 (0)3018 57- 5442 Am Studentenhaus                                                                   FAX +49 (0)3018 57-8 5442 97072 Würzburg GZ 415 – 41502-8 – UEBHSTW56 BEARBEITET VON    Frau Thielemann E-MAIL Annika.Thielemann@bmbf.bund.de HOMEPAGE   www.bmbf.de DATUM  Berlin, 01.12.2020 Zuwendungsbescheid BETREFF Zuwendung aus dem Bundeshaushalt, Einzelplan 30, Kapitel 03, Titel 68509, Haushaltsjahr 2020, für das Vorhaben: "Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen" Ausführende Stelle: Studentenwerk Würzburg Anstalt des öfentlichen Rechts Förderkennzeichen: UEBHSTW56 Meine Zuwendungsbescheide vom 02.06.2020, 27.08.2020, 12.11.2020 ANLAGE - Gesamtfinanzierungsplan (neuer Stand) - Vordruck „Empfangsbestätigung“ - Vordruck „Rechtsbehelfsverzicht" Sehr geehrte Damen und Herren, in der Durchführung des Vorhabens hat sich aufgrund der bisherigen Antragszahlen auf Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen beim Studentenwerk Würzburg ein erhöhter Mittelbedarf ergeben. Ich bewillige Ihnen daher als Projektförderung eine weitere nicht rückzahlbare Zuwendung bis zu 609.776,00 € (in Buchstaben: Sechs-null-neun-sieben-sieben-sechs Euro), TELEFONZENTRALE   +49 (0)30 18 57-0      oder +49 (0)228 99 57-0 FAX-ZENTRALE  +49 (0)30 18 57-83601 oder +49 (0)228 99 57-83601 E-MAIL-ZENTRALE bmbf@bmbf.bund.de BMBF-Vordr. 0221a/11.19_0
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-2- als festen Betrag an den zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 609.776,00 € (Festbetragsfinanzierung). Die für das Vorhaben bewilligte Zuwendung wird damit auf insgesamt 2.735.975,00 € erhöht (Aufstockung). Gemäß       Nr. 3.3.  der    Zusätzlichen    Nebenbestimmungen        zur   Durchführung    der Überbrückungshilfe     für    Studierende     in  pandemiebedingter      Notlage   erfolgt   die Mittelbereitstellung bedarfsgerecht nach Verfügbarkeit. Sie erhalten im Januar 2021 eine gesonderte Mitteilung mit Informationen zur Bereitstellung weiterer Mittel. Um kurzfristig Bedarfe klären zu können, bitte ich, die Erreichbarkeit des im Antrag benannten administrativen Ansprechpartners zu gewährleisten. Im Übrigen gilt mein Bescheid vom 12.11.2020 Die Zuwendung kann erst ausgezahlt werden, wenn der Bescheid nach Ablauf der Rechts- behelfsfrist bestandskräftig geworden ist und alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie können die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides vorher herbeiführen, wenn Sie auf dem Vordruck „Rechtsbehelfsverzicht“ erklären, dass Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten (Vordruck liegt bei). Falls Sie auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht verzichten, müssen Sie den Ablauf der Rechtsbehelfsfrist abwarten und der ersten Zahlungsanforderung/Mittelabruf eine Erklärung beifügen, dass Sie keine Klage beim Verwaltungsgericht erhoben haben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Schwertfeger Dieser Bescheid wurde elektronisch erstellt und trägt daher keine Unterschrift.
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