Microsoft Word - UEBHSTW56-AB-210114
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsgang“
Bundesministerium für Bildung und Forschung 11055 Berlin Studentenwerk Würzburg Anstalt des HAUSANSCHRIFT Kapelle-Ufer 1, 10117 Berlin öffentlichen Rechts Am Studentenhaus POSTANSCHRIFT 11055 Berlin 97072 Würzburg TEL +49 (0)3018 57-5481 FAX +49 (0)3018 57-85481 GZ 415 - 41502-8 - UEBHSTW56 BEARBEITET VON Herr Wadewitz E-MAIL Kai.Wadewitz@bmbf.bund.de HOMEPAGE www.bmbf.de DATUM Berlin, 14.01.2021 Zuwendungsbescheid BETREFF Zuwendung aus dem Bundeshaushalt, Einzelplan 30, Kapitel 03, Titel 68509, Haushaltsjahr 2021, für das Vorhaben: "Überbrückungshilfe für Studierende in Pandemiebedingten Notlagen" Ausführende Stelle: Studentenwerk Würzburg Anstalt des öfentlichen Rechts Förderkennzeichen: UEBHSTW56 BEZUG Meine Zuwendungsbescheide vom 02.06.2020, 27.08.2020, 12.11.2020, 01.12.2020 ANLAGE - Gesamtfinanzierungsplan (neuer Stand) - Vordruck „Empfangsbestätigung“ - Vordruck „Rechtsbehelfsverzicht" Sehr geehrte Damen und Herren, in der Durchführung des Vorhabens hat sich aufgrund der bisherigen Antragszahlen auf Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen beim Studentenwerk Würzburg ein erhöhter Mittelbedarf ergeben. Ich bewillige Ihnen daher als Projektförderung eine weitere nicht rückzahlbare Zuwendung bis zu 978.467,00 € (in Buchstaben: Neun-sieben-acht-vier-sechs-sieben Euro), als festen Betrag an den zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 978.467,00 € (Festbetragsfinanzierung). TELEFONZENTRALE +49 (0)30 18 57-0 oder +49 (0)228 99 57-0 FAX-ZENTRALE +49 (0)30 18 57-83601 oder +49 (0)228 99 57-83601 E-MAIL-ZENTRALE bmbf@bmbf.bund.de BMBF-Vordr. 0221a/03.20_0
-2- Die für das Vorhaben bewilligte Zuwendung wird damit auf insgesamt 3.714.442,00 € erhöht (Aufstockung). Im Übrigen gilt mein Bescheid vom 01.12.2020. Die Zuwendung kann erst ausgezahlt werden, wenn der Bescheid nach Ablauf der Rechts- behelfsfrist bestandskräftig geworden ist und alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie können die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides vorher herbeiführen, wenn Sie auf dem Vordruck „Rechtsbehelfsverzicht“ erklären, dass Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten (Vordruck liegt bei). Falls Sie auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht verzichten, müssen Sie den Ablauf der Rechtsbehelfsfrist abwarten und der ersten Zahlungsanforderung eine Erklärung beifügen, dass Sie keine Klage beim Verwaltungsgericht erhoben haben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Schwertfeger Dieser Bescheid wurde elektronisch erstellt und trägt daher keine Unterschrift.